«  1  »

 

Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 92 von 100

 

Ja, sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Als Frauensprecherin meiner Fraktion freut es mich heute doppelt, dass wir die 11. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz heute zur Beschlussfassung vorliegen haben. Es wurde seit zwei Jahren sehr intensiv an der Evaluierung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes gearbeitet und an der Änderung der jetzigen Gleichbehandlungsstruktur. Ich möchte da allen Beteiligten recht herzlich für das Engagement danken und ich glaube, die Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe, die Veränderungen, die heute zur Beschlussfassung da liegen, können sich sehen lassen.

 

Liebe Frau Kollegin Vana! Hier geht es nicht ums Schönreden. Wir lassen uns die Verbesserungsvorschläge, das Verbesserungspotenzial hier keinesfalls kleinreden.

 

Es ist durch die Evaluierung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes hinsichtlich einzelner seiner Bestimmungen, nämlich wenn man die Organstrukturen anschaut und die regelnden Steuermechanismen, die die Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben und die Frauenförderung betreffen, wirklich hier vieles verbessert worden und einige zentrale und sehr wichtige Veränderungen möchte ich hier ganz kurz auch noch einmal erwähnen. Ein paar hat Kollegin Vana schon angesprochen, nämlich das neue Gleichstellungsprogramm. Hier haben wir wirklich mehr Verbindlichkeit und Flexibilität. Wir haben hier starke Strukturen im Gesetz verankert und haben die Frauenförderpläne, die eine Laufzeit von sechs Jahren hatten und dadurch halt nicht so flexibel waren, jetzt auf drei Jahre verkürzt. Wir haben hier mit dem Gleichstellungsprogramm wirklich sehr klare Zielvorgaben, die von der Gleichbehandlungsbeauftragten als Vorschläge gemacht werden. Es ist so, dass die Zielvorgaben natürlich nicht im Gesetz sind. Wir brauchen Zielvorgaben, die flexibel sind, wir brauchen für die Dienststellen auch Teilzielvorgaben, dass diese ihnen offen stehen. Wir haben den Rahmen vorgegeben, aber das Gesetz muss ja auch so flexibel sein, dass es eben dann auch mit Leben gefüllt wird.

 

Wir haben neben dem Gleichstellungsprogramm eine Neudefinition des Dienststellenbegriffes. Das hat auch StRin Monika Vana schon erwähnt. Wir haben hier wirklich Verantwortlichkeiten, die klarer geregelt sind, weil wir von dem oft ein bisschen schwierig zu handhabenden Dienststellenbegriff nach dem Wiener Personalvertretungsgesetz weggehen werden hin zu den GOM-Dienststellen, also dem Dienststellenbegriff nach der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien. Also wir haben, wenn wir das PVG hernehmen, immer mehrere Dienststellen zusammengehabt, viele kleinere, mehrere Dienststellen, die zusammengefasst waren und sich hier vielleicht manche Dienststellen auch verstecken haben können oder es einfach nicht klar ersichtlich war, welche Verantwortung für Frauenförderung wirklich in den einzelnen Dienststellen liegt und jetzt ist es eben anders. Wir haben hier wirklich eine klare Übersicht und klare Verantwortungen mit der neuen Novelle.

 

Was weiters auch sehr wichtig ist zu erwähnen, wir haben eine Bündelung von Kompetenzen in der Gleichbehandlungskommission und bei den Gleichbehandlungsbeauftragten. Das heißt, ganz anders wie Kollegin Vana gesagt hat, dass wenn die WAG weg ist, das hier alles verloren geht, dass Aufgaben verloren gehen, dass ExpertInnen nicht mehr eingebunden sind, denn durch diese Verlagerung von der Wiener Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hin zur Gleichbehandlungsstelle und hin zu den GBBs wurde die WAG obsolet. Aber die ExpertInnen, das ExpertInnenwissen wird nicht verloren gehen. Keine Aufgaben werden verloren gehen. Sie sind sozusagen nur verschoben worden hin zur GBK und zu den GBBs. Aber, wie gesagt, hier Kräfte bündeln, Kompetenzen bündeln, nichts geht verloren.

 

Auch angesprochen bezüglich des Stellungsnahmerechtes der Gleichbehandlungsbeauftragten, das da auch verloren geht oder nicht berücksichtigt wird: Es ist so, dass die Gleichbehandlungskommission natürlich ein Stellungsnahmerecht hat und die Gleichbehandlungsbeauftragte dort Mitglied ist. Also kann man auch nicht davon sprechen, dass die GBBs kein Stellungsnahmerecht haben.

 

Was generell sehr wichtig ist, ist die Aufwertung der Gleichbehandlungsbeauftragten generell. Mit der Einrichtung der eigenen Organisationseinheit erfahren die Gleichbehandlungsbeauftragten eine wichtige Aufwertung. Es ist eine Art Gleichbehandlungsanwaltschaft, es ist eine eigene Dienststelle, es ist genügend Personal, nämlich auch aufgestockt, es sind dann mehr Gleichbehandlungsbeauftragte vor Ort. Der Magistrat hat für die personellen und sachlichen Erfordernisse für die Gleichbehandlungsbeauftragten zu sorgen. Also das ist Realität, wenn eine Dienststelle eingerichtet wird, dass eben dort auch Personal und sachliche Erfordernisse vorhanden sind. Wie gesagt, es ist mehr Personal, mehr Kompetenz, alles in allem eine Aufwertung. Wir haben für fünf Jahre unabhängige, weisungsfreie Gleichbehandlungsbeauftragte von unserer Stadträtin für Frauenfragen und Personal bestellt und das ist auch wie bisher. Da haben wir eigentlich auch gute Erfahrungen gemacht und ich denke mir, Bewährtes muss man ja auch in diesem Fall nicht unbedingt ändern. Sie sind unabhängig, weisungsfrei, was will man mehr.

 

Was noch wichtig ist, auch was Kollegin Vana schon erwähnt hat, was wirklich österreichweit einzigartig ist, ist, dass nämlich durch die Änderung des Disziplinarrechtes und des Gleichbehandlungsgesetzes es eben jetzt künftig gewährleistet ist, dass Opfer von schweren sexuellen Belästigungen nur mehr ein Mal aussagen müssen. Also wir wissen oder wir können uns sicher auch in Opfer von sexueller Belästigung hineinfühlen, haben vielleicht auch schon Opfer kennengelernt oder sind eben durch auch Vereine oder Institutionen mit dieser Thematik befasst. Es

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular