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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 91 von 100

 

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich werde nur sehr kurz zur 11. Novelle, es ist ja schon die 11. Novelle seit 1996 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes, Stellung nehmen. Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist ja eigentlich ein sehr, sehr gutes, ein sehr fortschrittliches Gesetz. Wir haben es immer unterstützt. Trotzdem schreitet unserer Ansicht nach die Gleichstellung im Wiener Magistrat nur sehr, sehr langsam und sehr mäßig voran. Man könnte also sagen, es hapert auf gut wienerisch oder es mangelt, ist der schönere Ausdruck, an der Umsetzung. Es besteht hier sehr großer Handlungsbedarf, einmal hinzuschauen, brauchen wir nicht offensivere Umsetzungsstrategien, um das gute Recht auch wirklich in bessere Kennzahlen hier für den Wiener Magistrat umzusetzen.

 

Leider ist diese Novelle unserer Ansicht nach kein großer Wurf, wie die Frau StRin Frauenberger heute medial angekündigt hat. Sie sprechen von so genanntem Turbomotor für die Gleichstellung und von einem neuen Gleichbehandlungsgesetz. Das ist es unserer Ansicht nach nicht. Wir werden der Novelle zwar zustimmen. Es sind einige Verbesserungen, die hier tatsächlich vorgenommen werden, keine Frage, und auch einige Anpassungen an aktuelle Evaluierungsergebnisse. Also es wird zum Beispiel in Zukunft im Rahmen einer Neudefinition des Dienststellenbegriffs mehr Kontaktfrauen geben. Das ist gut. Diese Kontaktfrauen werden auch mehr Weiterbildungsmöglichkeiten und ein Recht auf Weiterbildung bekommen. Es wird alle drei Jahre eine Berichtslegung durch den oder die, denke ich, Gleichbehandlungsbeauftragte im Gemeinderat geben. Das wird auch, denke ich, endlich die Debatte in diesem Haus über Frauenförderung und ihre Maßnahmen etwas beleben.

 

Sehr wichtig sehen wir auch, dass künftig die Mehrfachvernehmungen von Opfern sexueller Belästigung vermieden werden sollen, in Fällen von schwerer sexueller Belästigung. Wir hätten uns gewünscht, dass es in allen Fällen sexueller Belästigung möglich wäre, diese Vermeidung von Mehrfachvernehmungen vorzunehmen. Also es ist einmal ein wichtiger Schritt. Und selbstverständlich ist auch die Berücksichtigung der Eingetragenen Partnerschaften in diesem Gesetz ein enorm wichtiger Schritt.

 

Allein, wir sehen auch einige Dinge kritisch, die Sie auch in der Presseaussendung angemerkt haben. Zum Beispiel reden Sie von der Einführung einer Gleichbehandlungsanwaltschaft. Wir finden eigentlich diesen Ausdruck irreführend. Es ist in dem Sinn unserer Ansicht nach keine Anwaltschaft, die diesen Namen verdient oder die mit anderen Anwaltschaften, wie zum Beispiel der Umweltanwaltschaft, vergleichbar wäre. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist nicht einmal als Begriff im Gesetz verankert und wird auch nicht durch die Landesregierung bestimmt. Also die Gleichbehandlungsbeauftragte wird nicht, wie die Umweltanwältin, durch die Landesregierung bestimmt, sondern auf Grund eines Dreiervorschlags von der Stadträtin, was vielleicht auch Fragen der Unabhängigkeit aufwirft. Das ist schade. Man hätte hier weitergehende Lösungen für eine echte Gleichbehandlungsanwaltschaft finden können. Das hätten wir sehr begrüßt.

 

Und auch die Auflösung der Wiener Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen könnte kritisch werden, sage ich einmal so. Wir geben dem ja eine Chance der Neuregelung, sage ich. Aber wir befürchten, dass hier Experten und Expertinnen, die bisher beigezogen waren, wie zum Beispiel die Gewerkschaft, wie zum Beispiel die Personalvertretung, hier künftig mit ihrer Expertise und auch mit ihrer Verantwortung, die sie damit für die Gleichstellung gehabt haben, hier ausgeschlossen sind. In Hinkunft würde es sich nur mehr um eine Kann-Bestimmung handeln, dass also Experten/Expertinnen von der Gleichbehandlungskommission beigezogen werden können, aber nicht mehr müssen wie bisher in der Wiener Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, die ja sehr breit aufgestellt war.

 

Was wir auch vermissen, ist einfach schlichtweg, dass es nicht mehr Ressourcen für Gleichbehandlungen gibt und keine Aufstockung der Gleichbehandlungsorgane. Ja, ich muss es immer wieder sagen, es gibt zwar eben, wie gesagt, eine Aufgabenausweitung und auch eine bessere Klarstellung von Aufgaben, aber, wie gesagt, mehr Ressourcen und eine Aufstockung wären hier sehr, sehr dringend. Es gibt nicht mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten. Leider gibt es immer noch keine Sanktionen bei der Nichterfüllung der Ziele. Leider wird das Thema Einkommen im Magistrat für die Gleichbehandlungsbeauftragten kein Thema sein. Das halten wir für sehr schade, weil wir das Problem der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auch im öffentlichen Dienst, obwohl er geringer ist als in der Privatwirtschaft, für ein dringendes Problem halten und werden auch dazu nachher noch einen Antrag einbringen. Und es gibt keine Möglichkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten zur Stellungnahme für Gesetze, also kein vorgeschriebenes Recht dazu. Das finden wir schade und sagen, es bleibt eben viel ungelöst mit der Novelle, die Sie vorlegen. Es sind Verbesserungen gesetzt, aber es wird damit nicht getan sein. Es braucht flankierende Maßnahmen für Frauenförderung im öffentlichen Dienst und diesen Antrag wird formal dann meine Kollegin Eva Lachkovics einbringen, denn ich darf ja formal keine Anträge in diesem Gremium stellen. Es wird um Frauenförderung allgemein, um die Erhöhung des Frauenanteiles in Leitungsfunktionen bei der Aus- und Weiterbildung und eben um den Kampf gegen Einkommensunterschiede im öffentlichen Dienst gehen. Ich denke, das ist ein dringendes Problem und wir sollten hier auch wirklich Seite an Seite kämpfen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Krotsch. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Nicole Krotsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates):

 

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