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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 100

 

kleinen Kindern zu keiner Verurteilung beziehungsweise zu einer Einstellung führen."

 

Ich darf hier einen kurzen Fall zur Hand nehmen, wo ein Richter bei der Urteilsverkündung festgestellt hat, dass der Beschuldigte zwar pädophil ist oder war und es auch zweifelsfrei sexuelle Übergriffe gegeben hat, die Tat aber nicht konkretisiert werden konnte, was die Voraussetzung für eine Verurteilung darstellen würde, daher gab es im Zweifel einen Feispruch. Das ist ja auch genau das Problem, was Sie hier ansprechen. Dieser Fall, den ich hier konkret anspreche, der fand in Wien in einem privaten Verein statt, der aber auch mit Kindern von Wiener Behörden beschickt wurde. Er liegt zwar schon länger zurück, wird aber zur Zeit von der Staatsanwaltschaft neu aufgerollt. Und das ist ja nicht nur ein Einzelfall, der hier stattgefunden haben soll, sondern es sollen hier über mehrere Jahre, über fünf, sechs Jahre, eine ganze Reihe von Missbrauchsfällen stattgefunden haben, die eben jetzt wieder von der Staatsanwaltschaft aufgerollt werden. Es gibt eben schwere Vorwürfe gegen ein privates Wiener Kinderheim und gegen einen in der Nähe arbeitenden Wiener Geschäftsmann und das Ganze liest sich im Endeffekt schlimmer als ein Film. Es wurde ja auch von der „Wiener Zeitung“ gebracht und mittlerweile auch vom ORF. Es seien die Kinder hier, eben meistens aus Problemfamilien stammend, regelrecht abgerichtet worden und dann bei Sexpartys in Wohnungen des Unternehmers, der damals freigesprochen wurde, als Gäste vermietet worden. Sie wurden regelrecht versklavt. Es gab einen regelrechten Buslieferdienst für solche Orgien und die Kinder hätten auch Geld bekommen, auch für Vergewaltigungen.

 

Dieser Hauptverdächtige wurde im Jahre 2002 mangels an Beweisen freigesprochen. Die Polizei untersucht, wie gesagt, die neuen Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Lehrer vom Sozialpädagogischen Zentrum Hietzing wurde damals schon Mitte der 90er Jahre darauf aufmerksam, dass eben immer mehr nicht sehr gut behütete Schüler Mitte der 90er Jahre plötzlich mit teuren Mobiltelefonen in den Unterricht gekommen sind und nach Anrufen dann auch oft verschwanden.

 

Ein jetzt auftretendes Opfer und Zeuge hat eben auch bestätigt, dass er mit neun Jahren ins Heim gekommen ist. Er merkte dann bald, dass ältere Heimkinder die jüngeren sexuell antesteten und auf ihre Brauchbarkeit eben prüften, teils auch mit Gewalt und es sei auch seitens der Erzieher zu Übergriffen gekommen.

 

Es gab gleich neben dem Heim eine Reinigungsfirma, wo der Chef, der damals bei dem Prozess eben Freigesprochene, ein- und ausgegangen ist. Die Kinder wurden damals gefragt, ob sie sich etwas mehr Geld dazuverdienen wollen und damals waren ja 120 Schilling als Taschengeld oder auch mehr monatlich ja eine nette Stange Geld für einen 11-, 12-, 13-Jährigen. Die Kinder wurden für Putzdienste eingesetzt, man hat sie auch während der Schulzeit eingeteilt. Sie haben in Firmen, aber auch in Privatwohnungen ihre Putzdienste verrichtet und es sah damals eben oft so wild aus, das sagt jetzt ein Zeuge, als hätten dort Orgien stattgefunden. Es mussten leere Flaschen, gebrauchte Kondome und Sexspielzeug weggeräumt werden. Nach dieser Putzpartie in diesen Wohnungen oder Firmen wurden diese Kinder mit diesem Busdienst wieder ins Heim zurückgebracht und die anderen Kinder wurden abgeholt und in die jeweiligen schon gesäuberten Wohnungen gebracht, um dort wahrscheinlich die nächsten Orgien durchzuführen. Ja und es ist eben in Schlafzimmern, in der Sauna zur Sache gegangen. Es gab sogar eine Art Folterkeller, wo auch professionelle Kinderpornos gedreht worden sein sollen.

 

Viele Heimkinder seien vorher schon im Elternhaus misshandelt worden, das heißt, sie konnten sich im Endeffekt nirgendwo beschweren, weil sie aus völlig zerrütteten Familien stammten, die Eltern teils schon verstorben waren, teils drogenabhängig oder selbst Missbrauchstäter waren. Im Endeffekt wurde kaum jemand verschont außer diejenigen, die sich gewehrt haben, die sich massiv gewehrt haben. Die wurden verschont oder teilweise vergewaltigt oder sie wurden als Drogenkuriere eingesetzt.

 

Aber das Fragliche an der ganzen Sache ist, dass im Endeffekt die Kinder einen Freibrief bekamen, dem Unterricht fernzubleiben und über Monate von der Schule für Erlebnispädagogik oder Privatunterricht abgemeldet wurden. Es waren damals über 110 Kinder im Heim und betroffen waren wahrscheinlich rund um die 30. Dieser Lehrer dieser sozialpädagogischen Anstalt hat damals den Stadtschulrat informiert, ist aber laut eigener Aussage auf eine Mauer des Schweigens gestoßen und einen Monat später war er arbeitslos.

 

Man stellt sich also die Frage, warum im Zeitraum 1995 bis 2000 wiederholt Schüler aus diesem Sozialpädagogischen Zentrum Hackinger Kai von Erziehungsbefugten des Aichhorn-Hauses zum häuslichen Unterricht oder zum erlebnispädagogischen Unterricht abberufen wurden. Das haben wir auch schon 2001 bei einer Anfrage seitens des GR Herbert Rudolph hinterfragt, weil eben so eine Abmeldung nach dem § 11 Schulpflichtgesetz auch ganz klar geregelt ist. So eine Abmeldung muss nämlich zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Es wurden aber dem Vernehmen nach die Schüler des Hackinger Kais auch während des Schuljahres vom Unterricht abgemeldet. Der Unterrichtserfolg wurde nicht überprüft oder auch nicht erbracht und die Einforderung des erfolgreichen Unterrichts vom zuständigen Bezirksschulinspektor wurde unterlassen. Diese Verantwortung muss, wenn dieser Fall neu aufgerollt wird, auch festgemacht werden.

 

Damals jedenfalls war die Suppe fürs Gericht zu dünn. Es gab, wie gesagt, einen Freispruch im Zweifel. Deswegen unterstütze ich auch die Forderung seitens der Kinder- und Jugendanwaltschaft, hier eine Kommission einzuführen, um zu erforschen, wie man es anstellen kann, dass Kinder besser bei der Quote zur

 

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