«  1  »

 

Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 34

 

dagegen auftreten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. Ich ersuche darum.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja, Frau Stadträtin! Sie haben sich, was meine eigentliche Frage betrifft, sehr vorsichtig geäußert. Aber Sie werden mich korrigieren, wenn es nicht so stimmt. Ich habe es so verstanden, dass Sie sich grundsätzlich eine Bewilligungspflicht und ein Genehmigungsverfahren für die Lokale vorstellen können und dass daran jetzt in Ihrem Ressort gearbeitet wird. Das finde ich schon einmal grundsätzlich erfreulich, weil ich glaube, dass das mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsschutz und mehr Rechtsstaatlichkeit bringen wird. Wo Sie eher gemeint haben, das erachten Sie nicht als sinnvoll, das wäre, im Zuge so eines Genehmigungsverfahrens eine Zuverlässigkeitsprüfung zu machen. Das kann ich nicht nachvollziehen, denn für die Stadt Wien muss es ja von großer Bedeutung sein, wer so ein Lokal betreibt. Ich weiß, dass es Ihnen ein großes Anliegen ist, dass die Prostituierten ihren Beruf selbstständig ausüben können und da gibt es natürlich einen Konnex, ja. Wenn ich von Seiten der Stadt eine Möglichkeit habe, mit einem Genehmigungsverfahren in diese Richtung zu wirken, so sollte man diese Möglichkeit nicht auslassen. Man wird sinnvollerweise jemanden, der hier keinen ständigen Wohnsitz hat, nicht als zuverlässig betrachten, und auch jemanden, der einschlägige Vorstrafen hat, nicht als zuverlässig betrachten. Eine Strohmannproblematik wird es immer geben, und dass jemand rechtlich sehr versiert ist, das wird es auch immer geben. Aber ich traue das der Stadt Wien und dem Magistrat schon zu, dass die rechtliche Expertise genauso groß ist und die Rechtskenntnis ebenso.

 

Die Zuverlässigkeitsprüfung haben wir jetzt schon beim Hundeführschein und daher frage ich Sie: Dort muss ebenfalls der Magistrat mit der Zuverlässigkeitsprüfung zurecht kommen, warum machen Sie da jetzt diesen großen Unterschied? Ich sehe den Unterschied sogar, ist doch die Prostitution sicherlich kriminalitätsgeneigter als das Führen eines Hundes.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich bin bewusst vorsichtig in einem sehr schwierigen Thema. Die Bewilligungspflicht habe ich nicht mit einem Ja beantwortet. Die Genehmigungsverfahren anzuschauen, habe ich mit einem Ja beantwortet. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist ein Teil davon. Was ich tun wollte, ist darauf hinzuweisen, dass eine Zuverlässigkeitsprüfung alleine nicht die Probleme im gesamten Bordellwesen sozusagen regeln wird oder lösen wird. Das ist alles. Wir werden uns damit auseinandersetzen und werden uns anschauen, wie das Wiener Prostitutionsgesetz ausschauen soll, um solche Rechtssicherheit auch entsprechend zu schaffen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin!

 

Wir kommen damit zur 5. Frage (FSP - 01457-2010/0001 - KSP/LM) Die wird von Frau Abg Silvia Rubik gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Auf Grund der neuen Förderbestimmungen der Sanierungsverordnung 2008 wurden im Bereich der thermischen Sanierung 2009 in Wien beträchtliche Zuwächse verzeichnet. Welche Maßnahmen erwarten Sie diesbezüglich von der Bundesregierung, damit dieser Trend weiter verstärkt wird?)

 

Bitte, Herr Stadtrat!

 

LhptmSt Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Landtagsabgeordnete!

 

Im vergangenen Jahr hat die Österreichische Bundesregierung einige zentrale Impulse zur Überwindung der wirtschaftlichen Rezession durchgeführt. Eine für uns im Wohnbauressort besonders interessante war die Bundesförderung für thermische Sanierung. Diesbezüglich wurden vom Bund insgesamt 100 Millionen EUR ausgeschüttet, wovon die Hälfte privaten Hauseigentümern in Form eines Einmalzuschusses von durchschnittlich 4 400 EUR zugute gekommen ist. Diese Förderung hat zweifellos sehr wertvolle Impulse für die österreichische Wirtschaft ausgelöst, zum Zweiten war es aber auch eine wichtige Maßnahme, um die Kyoto-Ziele Österreichs zu erreichen.

 

In diesem Zusammenhang wäre es vielleicht dennoch sinnvoll, auch darzustellen, was die Stadt Wien in diesem Zeitraum im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung gemacht hat, um auch Größenordnungen gegenüberzustellen. Wir haben als Stadt Wien im Vergleichsjahr 214 Millionen EUR für die Förderung im Bereich der Sanierung ausgegeben. Das sind rund 5,5 Millionen EUR mehr als im Jahr 2008. Wenn man das jetzt in Relation zu den 50 Millionen EUR des Bundes für Hausbesitzer setzt, so kann man sagen, dass das Wiener Wohnbauressort mehr als vier Mal soviel und das ausschließlich für Wien ausgegeben hat, was der Bund für die Hausbesitzer in ganz Österreich vorgesehen hat, das heißt, eine wichtige Maßnahme von Seiten des Bundes, aber eine Maßnahme, die durchaus auch in der Dimension aufgestockt werden könnte. In Wien haben wir im Jahr 2009 bei diesem Sanierungsvorhaben insgesamt eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Bei jenen, die bereits einen positiven Vorprüfbericht beziehungsweise eine Baubewilligung bekommen haben, liegt die Steigerung auf rund 17 700 Wohnungen gegenüber 10 900 im Jahr 2008. Bei den Anträgen für geförderte Sanierungen ist die Steigerung mit 70 Prozent eine besonders deutliche.

 

Die vorliegenden Zahlen müssen aber auch vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise gesehen werden und vor dem Umstand, dass wir in Wien mit den Maßnahmen vor allem auch im Bereich der thermisch-energetischen Sanierung die Bauwirtschaft besonders angekurbelt haben und damit auch

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular