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Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 34

 

Frage, wie sich Wien bezüglich dieser weitergehenden fachlichen Standards äußert, für mich ein bisschen unbefriedigend beantwortet haben. Hat die Stadt Wien auch in ihrer Stellungnahme schriftlich dargelegt, dass Wien für die Festschreibung ist, wer in welchen Berufsgruppen in diesem Bereich arbeiten soll?

 

Im Gesetz ist ja auch von sonstigen Mitarbeitern beziehungsweise von sonstigen Ausbildungen die Rede, die nicht den Anforderungen einer Kinder- und Jugendwohlfahrtsreform entsprechen. Hat die Stadt Wien ganz klar festgelegt, welche Qualifikationen sie im Personalbereich auch einfordern würde? Und ist es richtig, dass die Stadt Wien sich dagegen ausgesprochen hat, dass die Leistungen für Jugendliche bis 21 Jahre ausgedehnt werden, wie im Gesetz im § 29 festgeschrieben?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wir haben hier Bedenken angemeldet, das ist richtig, auf der einen Seite, wir haben aber auf der anderen Seite auch zu all diesen Fragen weiterhin unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert. Wir werden das auch weiterhin tun. Wir stehen durchaus immer wieder - und ich kann nur nochmals darauf hinweisen - in der Diskussion darüber: Will man hier schrittweise Verbesserungen erzielen, will man einen Kompromiss, der letztendlich vom Bodensee bis zum Neusiedler See gilt, erzielen?

 

Wir wollen das, denn ich denke, dass gerade die sehr unterschiedlichen Standards in den Bundesländern in diesem Bereich es notwendig machen, wirklich qualitätvolle Schritte, die wir in Wien bereits seit vielen Jahren praktizieren, auch in den Bundesländern entsprechend umzusetzen. Wir haben uns daher in diesen Gesprächen sehr positiv dazu geäußert.

 

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es Bundesländer gibt, die derzeit bereits den Konsultationsmechanismus ausgelöst haben, mit den jetzt schon zu erwartenden Mehrkosten. Wir werden den letzten Entwurf entsprechend begutachten und dann die weiteren Schritte festlegen: Können wir diesem österreichweiten Kompromiss entsprechend zustimmen, im Sinne einer Verbesserung der Jugendhilfe in Gesamtösterreich, oder sind für uns jene Standards, die hier festgeschrieben werden, zu verwaschen, zu allgemein und nicht wirklich eine Qualitätsverbesserung?

 

Wir werden sehen, aber ich hoffe, dass wir zumindest in kleinen Schritten - nicht aus der Wiener Sicht, aber für viele Bundesländer sind es damit große Schritte im Bereich der Qualitätsverbesserung - zu einem entsprechenden gemeinsamen Entwurf kommen können, da sich viele Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vor allem auch in den Bundesländern diese Unterstützung von uns erwarten. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP - 01458-2010/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. [Werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, in welchem eine Genehmigungspflicht für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen in Wien („Wiener Bordellgesetz“), wie in anderen Bundesländern bereits üblich, vorgesehen ist?]

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke schön. - Auch von meiner Seite her einen schönen guten Morgen!

 

Womit beginne ich bei dieser Frage? Vielleicht beginne ich einmal damit, dass ich an Ihren Presseaussendungen erkennen konnte, dass Sie hier einige Bereiche vermischen. Da ich aber weiß, dass Sie sehr, sehr kompetent sind, wundert mich diese Vermischung. Ich werde einmal in einem ersten Teil ein paar Dinge klarstellen, wo man jetzt schon sagen kann, dass das im Wiener Prostitutionsgesetz schon geregelt ist. Dann können wir wahrscheinlich anhand von ein paar Fragen auch miteinander besprechen, was Ihrer Meinung nach noch zu tun ist und wo wir uns vielleicht doch finden.

 

Ich möchte aber, weil wir auch letztes Mal im Landtag schon das Thema der Prostitution an sich diskutiert haben, gleich vorweg sagen, dass ich es für falsch halten würde, wenn wir hier Verunsicherung betreiben - Verunsicherung darüber, was nun tatsächlich gilt und was nicht gilt, was geregelt ist und was nicht geregelt ist, was man strafen kann, was man nicht strafen kann -, und hier nicht den Eindruck erwecken würde, dass es einen Zustand umfasst oder ein Thema umfasst, das ein ungeregeltes Thema ist.

 

In den Presseaussendungen ist ausdrücklich festgehalten, dass die Sicherstellung der selbstständigen Berufsausübung der Prostituierten ein Thema ist, das Sie sich auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zum Bordellgesetz angeschaut haben. Da muss man sagen, dass die Zuständigkeit für diese Sicherheit, für diese Rechtsmaterie eine ist, die im Bund liegt, wo das Bundesministerium für Justiz sich auch immer wieder damit auseinandersetzt und wo es natürlich darum geht, auch darüber zu diskutieren: Fällt die Sittenwidrigkeit ins Zivilrecht oder tut sie das nicht?

 

Die rechtliche Bekämpfung von Zuhälterei und Menschenhandel sowie anderer Kriminalität in der Rotlichtszene fällt nicht in die Zuständigkeit eines Landesgesetzes - das ist, glaube ich, an dieser Stelle auch wichtig -, sondern das gehört ins Sicherheitspolizeigesetz, ins Strafgesetzbuch oder in die Strafprozessordnung. Der Gesundheitsschutz ist auch bundesrechtlich geregelt, hier übernimmt ja die STD-Ambulanz die Aufgaben, die wir vom Bund sozusagen zugeteilt bekommen. Die Überprüfung, ob die Kontrollen tatsächlich stattfinden oder nicht, macht die Polizei, und zwar anhand der Kontrollkarten, die die Prostituierten ausgeteilt bekommen.

 

Es ist auch falsch, dass die Prostitution in

 

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