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Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 34

 

werden wir sehen, wie sich diese Verhandlungen in weiterer Folge darstellen werden.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg Smolik gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!

 

Vielen Dank für die Antwort. Sie haben sich in Ihrer Antwort schon auf die Qualitätsstandards bezogen; jetzt ist ja in diesem zweiten Entwurf bei den Personalstandards und den Anforderungen ans Personal nur die Rede von fachlichen Standards, und von einem einheitlichen Personalschlüssel sind wir auch weit entfernt, dass das normiert wird. Es gibt gerade von den Menschen, die in diesen Berufen tätig sind, aber auch von den Kinder- und Jugendanwaltschaften ganz klar die Forderung, dass es weitergehende fachliche Standards in diesem Gesetzentwurf geben soll, um in der Jugendwohlfahrt zu Verbesserungen zu kommen, aber auch genau dieser Personalschlüssel vorkommen soll.

 

Wie hat sich Wien in der Stellungnahme zu diesen beiden Fragen positioniert?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Dass grundsätzlich natürlich gerade auch Fragen des Personalschlüssels, Fragen der entsprechenden Betreuungsqualität in einer historischen Tradition von neun Bundesländern sehr unterschiedlich gesehen werden, ist klar. Daher haben wir auch sehr maßgeblich für jene Punkte, die aus Sicht des Amtes der Wiener Landesregierung einer klaren gesetzlichen Bestimmung bedürfen, letztendlich auch im Interesse der Wiener Jugendwohlfahrt darauf Bezug genommen. Denn wir kennen das durchaus, und das zeigen auch die Reaktionen der Bundesländer darauf. Es haben sich ja Bundesländer bereits im Konsultationsmechanismus gerade auch mit ihren Bedenken betreffend die steigenden Kosten, die für Wien nicht relevant sind, weil wir bereits entsprechende Qualitätsstandards haben, zu Wort gemeldet.

 

Persönlich beziehungsweise inhaltlich begrüßen wir natürlich diese Festschreibung. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen - und das ist eben immer wieder in Verhandlungsprozessen zwischen Bundesländern so -, dass es stets um die Frage geht, welche gemeinsamen Kompromisse erzielt werden können, auch im Interesse einer stufenweise Weiterentwicklung in anderen Bundesländern in diesen Bereichen. Ich nenne hier nur den Bereich des Vier-Augen-Prinzips: Will man so etwas haben oder nicht? Will man hier letztendlich zusätzliche Qualitätsstandards haben oder nicht?

 

Hier ist der Kompromiss nicht immer ein Maximalkompromiss, der erzielt werden kann. Daher haben wir uns in unserer unmittelbaren Stellungnahme davon enthalten, weil wir feststellen können, dass gegen jene Standards, die wir in Wien gerade auch im Bereich des Personalschlüssels, gerade auch im Bereich des Abklärungsverfahrens haben, einige Bundesländer leider nach wie vor ihre Bedenken anmelden, in erster Linie aus der Kostensicht. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Mag Anger-Koch. Ich ersuche darum.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Stadtrat!

 

Eine Frage noch zu diesem Entwurf: Welche Maßnahmen will das Land treffen, um die Vorgaben des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes dann in Wien entsprechend umzusetzen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wie bereits gesagt, im laufenden Diskussionsprozess hat sich gezeigt, dass wir in Wien, gerade was die Standards der Kinder- und Jugendhilfe oder der Jugendwohlfahrt betrifft, eigentlich Vorreiter in vielen Bereichen sind. Gerade auch aktuelle Diskussionen, die immer in die entsprechende Öffentlichkeit kommen, sind hier in Wien bereits Standard, sind gang und gäbe. Ein wesentlicher Bereich - ich habe ihn eingangs schon erwähnt - ist die Frage der Dokumentation, die Frage eines wirklichen Vier-Augen-Prinzips, die Frage eines entsprechenden Nothilfeplans.

 

All das ist bereits Standard in Wien, aber hier klaffen durchaus noch Welten zwischen den Standards, die wir in Wien haben, und den Bundesländern auseinander. Ich denke auch an den eingangs erwähnten Bereich des niederschwelligen Angebotes. Ich glaube, dass es hier österreichweit einheitliche Standards geben sollte. Aber wir haben uns zu diesem Entwurf grundsätzlich positiv geäußert, weil wir eben glauben, dass Verbesserungen immer Verbesserungen sind, so klein sie letztendlich auch sein mögen. Daher unterstütze ich natürlich auch diese einheitlichen Rahmenbedingungen.

 

Wir haben uns nicht zuletzt mit unseren Aufstockungen im Bereich des Personals, mit der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Bereich von Wohngemeinschaften, aber auch Krisenzentren, und den vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft, aber auch einer niederschwelligen Betreuungseinrichtung für Jugendliche in Wien - die Vorbereitungen dafür laufen bereits - auf alle Notwendigkeiten entsprechend vorbereitet, um für den Fall, dass es zu diesen von uns begrüßten einheitlichen Standards kommt, entsprechend alle Grundlagen und Auflagen zu erfüllen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Wir kommen zur 4. Zusatzfrage, da die 3. Zusatzfrage zurückgezogen wurde, und ich erteile Frau Abg Smolik das Wort.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Es ist schade, dass dieses sehr weitreichende Gesetz, das auch für die Wiener Kinder und Jugendlichen sehr wichtig sein wird, offensichtlich zu so wenigen Fragen anregt.

 

Ich habe schon noch eine Frage, weil Sie die

 

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