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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 76

 

ist. Dazu steht in diesem Gesetz: „Ein auffälliger Hund ist ein Hund, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotenzial für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Als auffällig gilt jedenfalls ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein oder der wiederholt Menschen gefährdet hat, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein oder der wiederholt gezeigt hat, dass er unkontrolliert zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh neigt." - Zuständig für diese Feststellung ist der Magistrat, noch dazu, meine Damen und Herren, per Bescheid. Das ist das, was ich vorhin mit einer Rechtssicherheit gemeint habe. Das heißt, es ist nicht eine Entscheidung nach Gutdünken und auch nicht etwas, das so ausgesprochen wird und danach hat es zu gelten, sondern es gibt diesbezüglich eine Prüfung, es gibt ein Verfahren und es gibt einen Bescheid. Wenn dieser Bescheid erlassen wird, hat man dann innerhalb eines absehbaren Zeitraums den Hundeführschein zu machen. Das ist eine Frage, die gestellt worden ist, was ein auffälliger Hund ist und wer das feststellen soll.

 

Eine zweite Frage, die in der Debatte aufgeworfen worden ist, ist die Frage der Verlässlichkeit. Hier scheint es ein Missverständnis zu geben. Ich habe gesagt, mir geht es darum, wenn jemand einen Hund hält, insbesondere, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, egal welchen Hund. Es ist egal, ob wir hier von einem Chihuahua oder von einer Dogge sprechen. Das Halten eines Hundes bedeutet einfach, unabhängig von seiner Größe bestimmte Kenntnisse zu haben. Das heißt, die ältere Wiener Dame mit dem kleinen Schoßhündchen, von der Sie sprechen, wie es sie tausendfach in dieser Stadt gibt, täte gut daran, die paar Stunden mit dem Hund zu verbringen, wo sie lernt, dass ein Hund Auslauf braucht (Abg Dipl-Ing Roman Stiftner: Das ist ja lächerlich!), wo sie lernt, wie ein Hund richtig zu ernähren ist, lieber Herr Kollege Stiftner, wo sie lernt, wie ein Hund stubenrein zu kriegen ist (Abg Dipl-Ing Roman Stiftner: Das ist ganz wichtig!), ohne Gewalt anzuwenden und wo sie lernt - hören Sie mir zu, Sie scheinen sich wirklich nicht sehr mit der Materie befasst zu haben -, wie ein Hund Gassi zu führen ist, ohne dass die Dame selbst gefährdet wird. (Abg Mag Barbara Feldmann: Bei einem kleinen Hund?) Denn ältere Damen in Wien haben nicht nur kleine Dackel, sie haben ziemlich oft auch relativ mittelgroße Mischlinge. Wer einen Hund hat, kann täglich in den Hundezonen beobachten, wie sie von den Hunden geführt werden, anstatt dass sie den Hund Gassi führen. Sie stürzen auch ziemlich oft hin, brechen sich Knochen und sind schwer verletzt. Das heißt, die Idee eines Grundkurses für jeden Menschen in Wien, der einen Hund halten möchte, unabhängig seines Alters, ist an sich etwas Gutes und bedeutet nur eine Investition in Prävention und nicht mehr.

 

Wenn nun ein Hund auffällig geworden ist, wäre verpflichtend der Hundeführschein zu erledigen. Ich habe erläutert, was ich unter auffällig meine, wer das entscheiden soll. Noch einmal, es gibt bereits ein vorhandenes Gesetz. Wir können uns in Oberösterreich erkundigen, ob und wie es in der Praxis funktioniert. (Abg Mag Sonja Kato: Das gibt es in Wien ja jetzt auch schon, Maria!) - Ich kenne mich im Wiener Gesetz aus! In Wien kann es verordnet werden, muss es aber nicht. Was ich möchte, und das ist der Unterschied, ist, dass in dem Moment, wo ein Hund per Bescheid auffällig ist, es verordnet werden muss. Das ist schon ein Unterschied! (Abg Mag Sonja Kato: Und in Oberösterreich?) Das ist in Oberösterreich so.

 

Das Zweite, was ein Unterschied zwischen Wien und Oberösterreich ist, ist, dass in Wien, wenn man so möchte, die Eignung von einem Hundehalter, insbesondere beim Halten von schwierigen Hunden, nicht mehr festgelegt ist (Abg Mag Sonja Kato: Das war ein ausgebildeter Polizist, der den Hundeführschein hat!), im oberösterreichischen Gesetz hingegen schon. Ich zitiere erneut: „Die Verlässlichkeit eines Hundehalters oder einer Hundehalterin ist gegeben, solange nicht bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er oder sie nicht in der Lage ist, einen Hund zu halten, sodass keine Gefährdungspotenziale von ihm und unzumutbare Belästigungen ausgehen. Insbesondere ist das nicht gegeben, wenn eine gerichtliche Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen, vorsätzlichen strafbaren Handlung oder eine gerichtliche Verurteilung wegen Zuhälterei, Menschenhandel, Schlepperei, Tierquälerei oder eine gerichtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßigem, bandenmäßigem oder bewaffnetem Schmuggel oder eine Verurteilung oder ..." - Das heißt, es liegt in unserer Hand, bestimmte Rahmenbedingungen zu präzisieren, festzulegen und zu sagen, wer derartige Dinge getan hat, sollte nicht einen Hund halten, von dem man per Bescheid weiß, dass dieser Hund leider bereits ein gefährlicher Hund ist. Darum geht es mir.

 

Das heißt, es geht um ziemlich konkrete Dinge, die, noch einmal, andernorts sehr wohl bereits per Gesetz festgehalten sind. Ich denke aber, dass uns allen eine Debatte im Ausschuss guttun wird, und bedanke mich auch für die Annahme der Zuweisung, denn Sinn und Zweck ist, nicht herumzupolemisieren, sondern zu debattieren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Für eine zweite Wortmeldung hat sich Herr Dr Madejski gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Ganz kurz zwei Dinge:

 

Das eine ist, der Kollege Stiftner hat die alte Dame mit dem kleinen Hund erwähnt, ob man ihr zumutet, dass sie jetzt einen Hundeführ- oder -führerschein macht oder nicht. Es geht bei dieser Dame oder dem kleinen Hund nicht immer nur darum, ob er bissig ist oder jemanden anfällt, sondern es ist nicht uninteressant für jeden Hundehalter zu wissen, wie er diese Rasse Hund ernährt. Der eine darf kein Trockenfutter haben, der andere nichts Gekochtes. Wie soll er sich bewegen? Soll er viele

 

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