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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 76

 

Schlusswort. Bitte, Frau Stadträtin!

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Gern. Es ist im Zusammenhang mit dem Vergaberecht insgesamt von Fairness gesprochen worden. Wir versuchen gerade mit der Novelle zum Vergaberechtsschutzgesetz, um das es ja jetzt hier gegenständlich geht, auch dieser Fairness in Wirklichkeit gerecht zu erwerden. Was die Verkürzung der 14 auf 10 Tage im Oberschwellenbereich betrifft, hat ja der Abg Harwanegg schon dargestellt, dass es sich hier in allererster Linie um eine bundeseinheitliche Vorgangsweise und daher um eine Anpassung von Wien an eine Bundesregelung handelt.

 

Was mir in dem Zusammenhang auch noch wichtig ist, ist zu sagen, weil man den Vergabekontrollsenat insgesamt angesprochen hat: Wir haben als Wien sehr darauf geachtet und haben auch alle Stellungnahmen einbezogen, die Besetzung dieses Senats auch so zu gewährleisten, dass es eine sehr objektive Vorgangsweise geben kann und dass alle eingebunden sind. Selbstverständlich sind da Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und auch die Architektenkammer jeweils mit einer Person vertreten.

 

Ansonsten möchte ich noch sagen, dass wir uns derzeit sehr intensiv mit dem gesamten Themenkomplex Vergaberecht auseinandersetzen, gerade auch im Zusammenhang mit der Koppelung der Vergabe von öffentlichen Mitteln. Da hat ja die Stadt ein hohes Volumen und eine große Verantwortung an betriebliche Frauenförderungsmaßnahmen. Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mehrheitlich gegen die Stimmen der GRÜNEN angenommen.

 

Es liegt mir ein Beschlussantrag der GRÜNEN vor, betreffend Vergaberechtsschutzgesetz, Antragsfristen und Antragslegitimation für Interessensvertretungen. - Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, FPÖ und GRÜNEN unterstützen und hat somit keine Mehrheit.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen.

 

Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der GRÜNEN angenommen.

 

Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1955 und die Besoldungsordnung 94 geändert werden. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger und ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zu folgenden Gesetzesänderungen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen.

 

Somit komme ich gleich zur zweiten Lesung, sofern kein Widerspruch vorliegt. – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um eine Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und SPÖ angenommen und damit beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Personalvertretungsgesetz geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie daher, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein Entwurf für eine Novelle des Personalvertretungsgesetzes, das sich auf sieben verschiedene Bereiche bezieht, sehr wesentliche Bereiche und ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Puller. Ich erteile es ihr.

 

Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau in diesem Fall Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte jetzt nur vorweg mal kurz begründen, warum wir GRÜNE der Post 2 nicht zugestimmt haben. Wir denken, die Regelung der Datenverarbeitung und Datenübermittlung zwischen Magistrat und KFA ist datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Die Gesetzesbestimmungen sind ungenau in dieser neuerlichen Novellierung der Dienstordnung und der Vertragsbedienstetenordnung. Es wird nur von Kontrollzwecken und sonstigen personenbezogenen Daten gesprochen. Und gerade angesichts der Skandale um die Krankendaten der ÖBB, vor gar nicht so langer Zeit der Wiener Linien und neuerdings – gestern haben Sie sicher ZiB1 geschaut – auch der Post, sollten solche Bestimmungen genau gefasst sein und keine Weitergabe von sensiblen Daten zu Überwachungszwecken ermöglichen.

 

Nun zu Post 3: Die neuerliche Novellierung des Wiener Personalvertretungsgesetzes gibt wie immer ein paar Zuckerl und das sind die Einführung der Möglichkeit der Briefwahl, die Senkung des Wahlalters und die Ausweitung des Mitwirkungsrechts der Personalvertretung auf überlassene Arbeitskräfte.

 

Doch wir GRÜNE können dieser Post 3 trotzdem nicht – wie hat die Frau Abg Schinner gestern gesagt -

 

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