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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 76

 

schriftlichen Anfragen von Abgeordneten des Klubs der Freiheitlichen einer und vom Klub der ÖVP in der Bundeshauptstadt fünf eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Wiener Rathaus drei und vom ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie jeweils beantragt.

 

Frau Abg Mag Sybille Straubinger hat am 23. September dieses Jahres gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über die Regelung des Veranstaltungswesens, das Wiener Veranstaltungsgesetz, Landesgesetzblatt für Wien Nr 12/1971 in der geltenden Fassung eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Kultur und Wissenschaft zugewiesen.

 

Die Abgen Dr Ulm und Frau Mag Feldmann haben gemäß § 30 der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend gewerbsmäßiges Betteln eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zu.

 

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich nun eine Umstellung der Tagesordnung wie folgt vor: Die Postnummern 1, 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 6, 7 und 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2007 geändert wird. Berichterstatterin dazu ist Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte Sie um die Einleitung der Verhandlung.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesänderung. Danke.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? Ich sehe keinen Einwand. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dipl-Ing Gretner. Ich erteile es ihr.

 

Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es geht nun um eine Änderung des Vergaberechtsschutzgesetzes, eine Novellierung, die eine Richtlinie umfasst, die aus der EU kommt mit dem Titel „Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Warum wir jetzt dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen können, ist, dass wir eben auf Grund der Novellierung nicht eine Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren erkennen können. Es werden nämlich die Begutachtungsfristen und Beeinspruchungsfristen im Oberschwellenbereich von derzeit 14 auf 10 Tage herabgesetzt. Man muss schon festhalten, dass es derzeit bei den sehr komplizierten Verfahren schon sehr knapp ist, innerhalb dieser Frist als Unternehmer hier rechtzeitig den Anwalt zu kontaktieren, mit dem dann den Einspruch zu formulieren beziehungsweise bis dann eben dieser Einspruch eingebracht ist, ist es jetzt schon ziemlich knapp. Was jetzt der Sinn dahinter sein soll, das von 14 auf 10 Tage zu kürzen, ist uns nicht ganz erklärlich, weil wir eben nicht glauben, ganz im Gegenteil, dass man dadurch die Sachlage nicht erleichtert und beschleunigt, was ja wahrscheinlich, nehme ich einmal an, die Intention gewesen wäre, sondern im Gegenteil. Wir glauben eigentlich, dass diese längeren Fristen extrem notwendig wären, um eben rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn Verfahren nicht ordentlich laufen und das innerhalb von 10 Tagen wirklich nur noch schwer durchführbar ist. Im Unterschwellenbereich beträgt diese Frist 7 Tage und auch da ist es jetzt schon so, dass selbst bei unterschwelligen Verfahren 7 Tage sehr knapp sind. Auch da würden wir uns dafür aussprechen, dass es eigentlich auch für die Nutzerinnen und Nutzer dieser Gesetzeslage sinnvoll wäre, dass man überhaupt einheitliche Fristen hat.

 

Deswegen haben wir einen Beschluss- und Resolutionsantrag vorbereitet, der eben Antragsfristen von einheitlich mindestens 14 Tagen vorschlägt.

 

Eine andere Sache möchte ich in dem Zusammenhang noch sagen. Das Vergabegesetz ist enorm wichtig und ich höre immer wieder selbst in Ausschusssitzungen von KollegInnen in so Nebensätzen: Na ja, wisst’s eh, das mit dem Vergabegesetz ist so mühsam und das dauert dann so lange und da brauchen wir uns nicht daran halten, das machen wir so und so. Also das Vergabegesetz hat zum Ziel und ich sage das hier jetzt nochmals, dass einfach ein fairer Wettbewerb stattfindet. Wir müssen mit unseren öffentlichen Geldern sorgsam umgehen und es geht darum, dass alle Unternehmer und Unternehmerinnen hier faire und gleiche Chancen haben. Ich möchte mich dazu wirklich deutlich aussprechen, das Vergabegesetz ist nicht ein Gesetz, das uns hier hindert, sondern im Gegenteil, das eigentlich für unsere Wirtschaftstreibenden sehr wichtig ist und auch uns hilft, die Mittel der öffentlichen Hand fair zu vergeben.

 

Zweiter wichtiger Punkt noch: Es ist enorm wichtig, dass auch die Interessensvertretungen zumindest bei der Nachprüfung der Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen Stellung beziehen könnten. Deswegen beinhaltet jetzt unser Antrag auch die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Interessensvertretungen Anträge auf Nachprüfung der Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen sowie der Aufforderungsabgabe eines Teilnahmeantrags beziehungsweise gegen unzulässige Direktvergaben einbringen können, weil das eben für einzelne Unternehmer eigentlich kostenmäßig oft schon gar nicht möglich ist. Wenn aber die Interessensvertretungen das im Vorfeld schon machen könnten, würden wir sicher auch Verfahren und dann im Nachhinein komplizierte Rechtsstreitigkeiten hintanhalten und somit eigentlich eine Beschleunigung für alle erwirken. Das beinhaltet eben jetzt nicht, dass die Interessensvertretungen im

 

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