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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 76

 

interregionalen Gruppe Donauraum im AdR vertreten sein werde.

 

Unser ehrgeiziger Zeitplan sieht so aus, dass jetzt Ende des Jahres und Anfang 2010 in der Input-Phase Non-Papers eingebracht werden von den adressierten Staaten. Es gibt ein Wiener Papier bereits im Entwurf. Das ist auch der Vorschlag für die Bundesländer – also gemeinsam mit Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland –, die diesen Vorschlag inhaltlich mit Wien abstimmen.

 

Im 1. Halbjahr 2010, das ist die Analyse- und Synthesephase, wird es öffentliche Veranstaltungen mit Stakeholdern des Donauraums geben. Wien bewirbt sich auch als Austragungsort für die Abschlusskonferenz – wir haben den Juni angedacht –, und es wird ein diesbezüglicher Bewerbungsbrief im Bundeskanzleramt vorbereitet. Die Frau Stadtbaudirektorin wird in dieser Angelegenheit auch Anfang Dezember in Brüssel sein.

 

Schlussendlich gibt es dann in der zweiten Hälfte 2010 die Phase der Formulierung der Strategie und des Aktionsplans und die Abstimmung mit den adressierten Staaten sowie kommissionsintern auf europäischer Ebene. Zuständig ist für diese Aufgabe die Magistratsabteilung 27, die dann auch konkrete Flagship Projects herausarbeiten wird.

 

Ich freue mich sehr, dass ich hier dabei sein kann, ich freue mich, dass dieser Vertrag, der das ermöglicht, am 1. Dezember 2009 in Kraft tritt, ich freue mich, dass das Friedensprojekt weitergeht und dass wir, wie es der Herr Bürgermeister gesagt hat, mit einer Stimme sprechen, also die unitas in pluritate weiter umgesetzt wird.

 

Und ein ceterum censeo habe ich auch noch: Ich bin stolz darauf, dass die europäischen Studentenproteste von Wien ausgegangen sind. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Abg Dr Günther zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir haben von Ihnen sehr deutlich die Positiva des Vertrages von Lissabon gehört, die sich auf den Bereich der Städte, Gemeinden, Regionen beziehen.

 

Ich darf noch einmal zurückgehen: Wir hatten einen Europäischen Unionsvertrag, der ist 2005 auf Grund der negativen Entscheidungen der Bevölkerung in den Niederlanden und in Frankreich gescheitert. Daraufhin hat man das Ganze aufs Eis gelegt und 2007 mit kleinen Nuancen wieder aufs Tapet gebracht unter dem bekannten Titel „Vertrag von Lissabon". Die wirklichen Neuerungen haben sich vielleicht auf 5 Prozent von dem bezogen, was vorher im Verfassungsvertrag auch schon geregelt war. Eine davon ist zum Beispiel, dass es jetzt keine Fahne gibt, ob das so wirklich wichtig ist, bin ich mir nicht so sicher.

 

Es stimmt, es gibt Positiva für den Bereich der Städte und Gemeinden, nur, alles, was dort drinnen steht – Sie haben schon auch eingeschränkt –, ist nicht nur positiv und es kann durchaus auch intensiver Einfluss auf die Parlamente, nämlich die nationalen Parlamente ausgeübt werden, wenn ich nur die vereinfachte Veränderung im Artikel 33 heranziehe. Hier kann man sehr einfach und sehr schnell auch in nationale Bereiche eingreifen. Und wenn man den dritten Teil des Vertrages sieht, sind da alle Bereiche vom Sozialen über Sicherheit und Sonstiges enthalten. Einzige Ausnahme ist die Außen- und Sicherheitspolitik.

 

Es hat dann im gleichen Bereich wieder intensive Diskussionen gegeben, nachdem Irland einmal negativ entschieden hat. Daraufhin hat man wieder versucht, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden und Irland ein bisschen was zu versprechen. Es ist dann herausgekommen, dass jedes Land einen Kommissar stellt und so weiter. Auf diese Art ist es gelungen, Irland davon zu überzeugen, dass es doch seine Zustimmung gibt.

 

Jetzt hatte man nur einen Einzigen noch, der sich mit aller Kraft dagegen gewehrt hat, und zwar in einem ganz bestimmten Bereich, nämlich in der Aufbröselung der Grundrechte, und das war Vaclav Klaus. Und dem hat man dann auch nachgegeben. Meiner Meinung nach völlig zu Unrecht und aus österreichischer Sicht nicht wirklich elegant. Denn der Herr Bundeskanzler hat, bevor es dazu gekommen ist, immer gesagt, Vertriebenen darf kein Nachteil erwachsen. Trotzdem hat es von niemandem von der österreichischen Bundesregierung, geschweige denn dem Bundeskanzler beziehungsweise auch dem Außenminister irgendwelche Aktivitäten gegeben, dass man das wirklich hätte verhindern können oder wollen – ich glaube sogar eher wollen –, und damit ist es dazu gekommen, dass das unterschrieben wurde.

 

Eines, was vielleicht auch nicht immer ganz einfach und klar geregelt ist – wenn man schon so stolz auf das Subsidiaritätsprinzip ist, auf das man ja auch stolz sein kann, und wenn es ordnungsgemäß durchgeführt wird, ist es richtig –, ist die klare Aussage, dass Unionsrecht vor nationalem Recht steht. Es ist in der 27. Erklärung, die auch zu dem Reformvertrag gehört, festgeschrieben, dass Unionsrecht vor nationalem Recht steht, und damit kann dort auch intensiv eingegriffen werden. Darum ist das Subsidiaritätsprinzip nicht immer klar geregelt, denn es können sich hier durchaus Veränderungen ergeben, die dann von außen her eher schwer zu beeinflussen sind.

 

Im Bereich der Subsidiarität ist es natürlich notwendig, dass die Interessen der Länder und Gemeinden auch nach außen hin getragen werden, auch in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Parlament. Darüber haben wir heute am Vormittag schon diskutiert, und ich war erfreut über Ihre Zusage, dass es jetzt einen Ausschuss geben sollte und dass die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und natürlich auch mit dem Nationalrat neu geregelt werden sollte beziehungsweise muss, weil sonst gar nicht die Möglichkeit besteht, da ordnungsgemäß zusammenzuarbeiten, jedenfalls aus Wiener Sicht in Angriff genommen werden wird, und Sie als Präsident des Österreichischen Städtebundes wahrscheinlich auch diese Interessen für alle Städte Österreichs wahrnehmen werden.

 

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