«  1  »

 

Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 78

 

„Zwangstagesschule“ und ähnlichen Dingen gehört.

 

Es ist ganz unbestreitbar richtig, dass das die erste Bildungseinrichtung ist, und die Zielsetzung ist natürlich, dass man den freien Kindergartenbesuch unabhängig davon macht, ob die Mutter nun arbeitet oder nicht. Diese Bildungseinrichtung muss für jene, die es wollen, zugänglich sein, und das letzte Kindergartenjahr ist ohnedies verpflichtend.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landshauptmann.

 

Wir kommen nun zur 5. Frage (FSP - 03588-2009/0001 - KSP/LM), die von Frau Abg Susanne Bluma gestellt wird und an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet ist. (Der Wiener Landtag beschloss am 25. Juni 2009 die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Wann wird in Wien die gesetzliche Verpflichtung umgesetzt und wie sieht der Zeitplan für diese landesgesetzliche Regelung aus?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Sie fragen nach den entsprechenden Fristenläufen für die Umsetzung der Art 15a-Vereinbarung für den kostenlosen verpflichtenden Kindergartenbesuch. Gemäß Art 10 der Art 15a-Vereinbarung über die Einführung der halbtägig kostenlosen verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sind die entsprechende Durchführung der Besuchspflicht und die entsprechenden notwendigen landesgesetzlichen Regelungen bis spätestens 1. September 2010 in Kraft zu setzen. Zur Umsetzung dieser Besuchspflicht plant Wien ein eigenes Landesgesetz, das Wiener Frühförderungsgesetz, das sowohl die Besuchspflicht in Kindertagesheimen als auch in Kindergruppen und bei Tageseltern regelt.

 

Das Begutachtungsverfahren für dieses Frühförderungsgesetz beginnt in der nächsten Woche und wird vier Wochen dauern. Es ist geplant, dass dieses Gesetz in der entsprechenden Sitzung der Landesregierung am 15.12.2009 als Regierungsvorlage zum Beschluss erhoben wird. Weiters erfolgt die Behandlung des Gesetzes im terminlich darauffolgenden Gemeinderatsausschuss und entsprechend im nächsten Landtag. Das wird meines Erachtens – die Termine wurden ja noch nicht fixiert –spätestens im Jänner im Wiener Landtag sein, sodass wir zeitgerecht – das wird ein ganz wesentlicher Bereich sein – auch die Eltern informieren können, deren Kinder derzeit noch keinen Kindergarten besuchen, dass es zu dieser Besuchspflicht kommt.

 

Ich freue mich vor allem auch, dass es uns heuer gelungen ist, alle angemeldeten fünfjährigen Kinder, die zukünftig in die Besuchspflicht fallen, auch heuer entsprechend in den Kindergärten untergebracht zu haben. Das zeigt sehr deutlich, dass die Ausbaumaßnahmen, die seitens des Bürgermeisters und Landeshauptmannes vorweg schon angesprochen wurden, die Früchte getragen haben.

 

Wenn man bedenkt, dass wir mit etwa 800 zusätzlichen Kindern in der Altersgruppe von fünf bis sechs Jahren zu rechnen haben, die im Jahr 2010 dazukommen werden, kann ich sagen: Wir werden es, entgegen politischen Aussagen, Ankündigungen und Kassandrarufen mit Sicherheit schaffen, das entsprechende Angebot sicherzustellen. Die Generalprobe im heurigen Jahr haben wir hier, glaube ich, sehr gut bestanden.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Jung gestellt. Ich bitte darum.

 

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft in Ihrer Geschäftsgruppe wird ein Fall einer alleinerziehenden Mutter in Niederösterreich exemplarisch für einige andere Fälle angesprochen, deren Kinder den Waldorf-Kindergarten beziehungsweise die Waldorf-Schule besuchen. Sie bekommt weder von ihrer Heimatgemeinde noch vom Land Niederösterreich noch von Wien einen Zuschuss und hat daher die Volksanwaltschaft um Unterstützung ersucht. Die Volksanwaltschaft stellte den Ihnen sicherlich bekannten Rechtszustand in den Bundesländern klar und empfiehlt, nachdem das Land Niederösterreich sich angeblich um Lösungen bemüht und Wien abblockt, Folgendes: „Die Volksanwaltschaft möchte in diesem Zusammenhang trotz der ablehnenden Auffassung des Wiener Magistrats um Weiterführung der Bemühungen in dieser Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ersuchen."

 

Die betroffenen Familien können nichts dafür. Wie stehen Sie zu dieser Empfehlung der Volksanwaltschaft?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Zunächst möchte ich klarstellen, dass es sich in diesem Fall des Volksanwaltschaftssberichtes um den Besuch eines Hortes handelt. Es geht hiebei um die Nachmittagsbetreuung in der Schule, wie Sie richtig ansprechen.

 

Tatsache ist, dass wir uns solchen Gesprächen selbstverständlich nicht verweigern. Ich bin auch sehr froh, dass entgegen der Stellungnahme der Volksanwaltschaft gerade die niederösterreichische Landesrätin sich vor wenigen Tagen in der Presse auch im Originalzitat – wenn ich mich richtig erinnere – davon distanziert, kein Interesse daran zu haben, irgendwelche Gespräche zu führen.

 

Ich sage: Wir haben selbstverständlich unsere Pflicht, und wir kommen dieser im Kindergartenbereich für die in Wien gemeldeten Kinder und deren Eltern auch nach. Wir tun das im Kindergartenbereich, und ich erwarte mir, dass das Niederösterreich für seine Eltern auch entsprechend tut.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Smolik. Ich bitte darum.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!

 

Das mit den NiederösterreicherInnen und ihren

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular