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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 47

 

Zum Schluss möchte ich noch auf einen Fall kommen, der sich mit dem Pensionistenwohnhaus Liebhartstal beschäftigt. Als Ottakringerin ist mir bekannt, dass dieses Pensionistenwohnheim umgebaut wird, dass sich hier sehr viele OttakringerInnen angemeldet haben, seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten auf Wartelisten stehen, um in dieses Pensionistenwohnheim aufgenommen zu werden. Jetzt wird es umgebaut, abgerissen, neu gebaut und jene, die auf den Wartelisten stehen, sind nach wie vor nicht informiert, dass sie vielleicht nicht in den Genuss dieses Pensionistenwohnheimes kommen können, weil es nicht mehr existiert in dieser Übergangsphase beziehungsweise dass das mit der Aufnahme vielleicht nicht klappt.

 

Auch hier hat es wieder eine Kulanzlösung – unter Anführungszeichen – gegeben, denn erst als sich der betroffene Pensionist dann an die Volksanwaltschaft gewendet hat, ist es offensichtlich dazu gekommen, dass er zumindest in Wohnumgebung untergebracht werden kann, zwar nicht im Pensionistenwohnheim Liebhartstal, aber trotzdem zumindest in der Nähe seines Wohnbezirks, in dem er sich schon seit sehr, sehr langer Zeit aufgehalten hat.

 

Ich glaube, wir müssen viel sensibler umgehen mit jenen, die sich oft sehr bewusst aussuchen, in welches Pensionistenwohnheim sie sich im Alter begeben. Das ist keine Entscheidung, die man einfach so trifft, sondern viele Menschen, vor allem ältere Menschen tun dies, um in ihrem Wohnbezirk und ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können. Ihnen dann nicht einmal eine Möglichkeit zur Information zu geben, dass das vielleicht nicht gehen wird, halte ich, gelinde gesagt, für unmenschlich. Denn, wie gesagt, es gibt nach wie vor jene, die sich seit über zehn Jahren angemeldet haben, aber sie erhalten keine Information, dass das in den nächsten Jahren nichts wird mit dem Haus Liebhartstal, und auch keine Information darüber, wohin sie denn sonst gehen könnten.

 

Ich glaube, hier haben die Frau Stadträtin und die Stadt Wien einen enormen Aufholbedarf an Informationsleistung. Es ist gut, dass die Pensionistenwohnheime laufend umgebaut werden, aber wir sollten nicht aus den Augen verlieren, dass die Menschen neben der Information, dass es umgebaut wird, auch darüber informiert werden müssen, dass sie dort nicht einziehen können. Denn das ist ja das, was diese Menschen interessiert.

 

Zum Schluss auch von mir und meiner Fraktion einen Dank an die Volksanwaltschaft für den umfassenden Bericht. Wir freuen uns jedes Mal, wenn Volksanwältinnen hier anwesend sind, und sind auch diesmal froh, dass beide Volksanwältinnen hier sein können und mit uns diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächste Rednerin ist Frau Abg Praniess-Kastner gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Herzlich willkommen bei uns! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich hätte hier gerne einige Worte an die Stadtregierung gerichtet und einige Beispiele genannt, wo wir gerne im Sinne einer Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch vor allem für behinderte Menschen in dieser Stadt zusammenarbeiten könnten. Da die Mitglieder der Stadtregierung hier nicht anwesend sind, nehme ich einmal an, dass sie sich den Bericht eingehend zu Gemüte geführt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sehr verehrte Volksanwältinnen! Herzlichen Dank von meiner ÖVP-Fraktion für den uns vorliegenden sehr ausführlichen Bericht. Bitte geben Sie unseren Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft weiter. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sinn und Zweck der Kontrolle der Volksanwaltschaft ist es ja, die Verwaltung effizienter, besser und vor allem bürgerInnenfreundlicher zu machen.

 

Zum Inhaltlichen: Uns liegen einige Einzelfälle vor, die ja auch schon von meinen VorrednerInnen angesprochen wurden, doch kann man aus diesem Bericht trotz der Einzelfälle einen roten Faden der Missstände in dieser Stadt feststellen, die aber zugegebenermaßen nicht immer in ihrer Verantwortung liegen.

 

Die Volksanwaltschaft verhilft den BürgerInnen sehr oft zu ihrem Recht. Es werden Missverständnisse aufgeklärt, es werden Systemfehler aufgezeigt, es werden vor allem auch Anregungen an die Stadtverwaltung gemacht und oft – und das möchte ich hier noch einmal positiv vermerken – werden gemeinsam in Einzelfällen Lösungen herbeigeführt, aber Systemfehler werden sehr oft nicht gelöst.

 

Hierzu möchte ich Ihnen – über die Beispiele hinaus, die ja bereits von meinen VorrednerInnen angesprochen wurden – einige Beispiele aufzählen.

 

Zum Beispiel das große Thema Diskriminierung. Die Volksanwaltschaft stellt fest – unter dem Kapitel 5.1 nachzulesen –, dass rassistische Diskriminierungen kein Bagatelldelikt sind, und führt ein Fallbeispiel an, dass dieser Bereich stark verbesserungswürdig ist. Wörtlich heißt es dazu im Bericht: „Aus dieser umfangreichen Überprüfung ergab sich der Befund, dass die Behörden bei der Anwendung des Diskriminierungsverbotes völlig uneinheitlich vorgehen. Verletzungen des Diskriminierungsverbotes werden von den Behörden oft als Bagatelldelikte gesehen und dementsprechend nicht ausreichend verfolgt und bestraft."

 

Meine Damen und Herren! Dieser Umstand, der hier schwarz auf weiß vorliegt im Bericht der Volksanwaltschaft, ist schockierend und für mich und meine Fraktion völlig unakzeptabel. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Und, meine Damen und Herren, der kritische Befund in punkto Diskriminierung auf Grund von Behinderungen würde wohl noch deutlicher ausfallen, denn bei dem Beschluss des Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierungen, das zuletzt 2007 novelliert wurde, wurde auf den Tatbestand der Diskriminierung auf Grund der Behinderung vollkommen vergessen.

 

Kollege Stürzenbecher – er ist leider nicht da, aber

 

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