«  1  »

 

Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 47

 

profitieren viel davon, dass es diese Stelle in Österreich gibt, an die man sich mit seinen Sorgen und Anliegen, die man mit der Verwaltung in Wien und in Österreich haben kann, jederzeit wenden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Smolik. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte mich in meiner Rede auf ein paar Beispiele konzentrieren, die in dem aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft zu den großen Beschwerden im Bereich Menschen mit Behinderungen angeführt sind.

 

Ein Fall ist unter dem Titel Stadtschulrat unter Punkt 6.4 angeführt. Ich bin froh, dass es zu einer Lösung gekommen ist, mit der sich die Situation für das betreffende Kind zum Guten gewendet hat. Trotzdem kann man an der Vorgehensweise, die in diesem Fall an den Tag gelegt wurde, doch einige Kritik üben. Dieser Fall ist sehr typisch dafür, wie in Wien nach wie vor mit Menschen mit Behinderungen und vor allem auch mit Kindern, die eine Behinderung haben, umgegangen wird: Sehr oft steht nicht das Wohl der Betroffenen im Vordergrund, sondern sehr oft wir zuerst mit dem Gesetz und mit Umständen der Bürokratie argumentiert, und oft wird erst ganz am Schluss eingelenkt, wenn es darum geht, für den Betreffenden – diesfalls für ein betroffenes Kind – doch die beste Lösung im Hinblick auf seine Zukunftschancen zu treffen.

 

Es ist traurig, dass sich eine Familie, die das Beste für ihr behindertes Kind will, nämlich die beste Schulbildung mit den besten Fördermöglichkeiten, diesfalls in Schwechat, letztlich an die Volksanwaltschaft wenden muss, um das zu bekommen, was hier in diesem Haus eigentlich immer das Ziel aller Fraktionen war, dass nämlich Kinder mit Behinderung bestmöglich gefördert werden. Es stimmt, dass es in diesem Fall eine finanzielle Mehrbelastung gibt, weil das Schulgeld nach Schwechat überwiesen wird, ich meine aber, dass in solchen Fällen nicht die Finanzierung im Vordergrund stehen und das noch gar kein Grund sein sollte, dass das Kind nicht in eine Schule seiner Wahl gehen kann.

 

Besonders bemerkenswert finde ich dann den Appell an die Gemeinde Wien zur besseren Ausstattung der eigenen Schulen. Denn es ist Tatsache, dass wir gerade für Kinder mit Behinderungen sehr, sehr wenige Schulen haben, die auf Förderungen so ausgerichtet sind, wie es offensichtlich die Schule in Schwechat ist, und ich bin schon gespannt, ob es hier eine Initiative geben wird, damit man nicht nach Niederösterreich ausweichen muss, wenn man für sein Kind eine gute Schule haben möchte, sondern dass es dann auch die Möglichkeit gibt, solche Schulen in Wien zu finden.

 

Ein weiteres Beispiel, das zeigt, wie auch mit dem Thema Barrierefreiheit umgegangen wird, ist das Wilhelminenspital. Wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass wir im Zuge des Behindertengleichstellungsgesetzes bis 2015 gesetzlich verpflichtet sind, öffentliche Einrichtungen, zu denen auch die Spitäler gehören, barrierefrei zu machen, und dass es dazu einen Plan braucht, wie wir dort hinkommen. Dieser Antrag, den wir damals gestellt haben auf Einführung eines Etappenplanes, wonach absehbar ist, in welchem Zeitraum öffentliche Einrichtungen, aber auch Spitäler barrierefrei sein werden, sodass wirklich ein jeder und eine jede Zugang zu diesen Einrichtungen hat, wurde abgelehnt.

 

Hier ist jetzt ein Beispiel angeführt, nämlich das Wilhelminenspital, wo der Zugang zur Schmerzambulanz für gehbehinderte Menschen nicht möglich war. Jetzt hat man zwar eine Zwischenlösung gefunden, aber auch das ist typisch, dass sich Menschen mit Behinderungen immer zuerst beschweren müssen, damit es dann eine Zwischenlösung gibt, aber dass sie einfach nicht gleich behandelt werden, dass sie immer wieder darauf drängen müssen, dass ihre Bedürfnisse gleichberechtigt zum Zug kommen zu anderen Bedürfnissen. Und es ist eigentlich nicht erträglich, dass ein Spital wie das Wilhelminenspital zu dieser Zeit noch immer nicht einen ungehinderten und barrierefreien Zugang zu allen Einrichtungen und zu allen Ambulanzen hat.

 

Ja, es ist gut, dass es diese Zwischenlösung gibt, aber ich hoffe, es wird nach wie vor darauf geachtet, dass es auch in anderen Spitälern, wo es diese Probleme ja auch gibt, schneller dazu kommt, dass sie barrierefrei sind und dass nicht Menschen sich wiederum an die Volksanwaltschaft wenden müssen, um zu ihrem Recht zu kommen, denn diese Menschen haben das Recht, ihre Behandlungen auch ohne mühsame Umleitungen und in Zimmern, die dafür geeignet sind, zu bekommen, sie haben das Recht, dass sie genauso wie alle anderen die Ambulanzen und andere Abteilungen von Spitälern aufsuchen können.

 

Auch der Fall, der sich mit dem Entzug eines Gehbehindertenausweises beschäftigt, zeigt, dass die Bürokratie in dieser Stadt offensichtlich doch eine sehr, sehr vorherrschende ist. In diesem Fall hat sich dann zum Schluss, soweit ich mich erinnern kann, sogar der Bürgermeister einschalten müssen, um jenem Menschen zu seinem Ausweis zu verhelfen, weil die Bürokratie hier einfach gewiehert hat, wie es so schön heißt. Hier hat sich ein Amtsarzt trotz aller anderen Gutachten dazu verstanden, dass er einfach anderer Meinung ist. Daraufhin wurde dem Betroffenen sein Gehbehindertenausweis entzogen, obwohl mehrere Ärzte die Berechtigung für diesen Ausweis bestätigt haben.

 

Jetzt ist es schon gut, mehrere Meinungen einzuholen, und man hat natürlich immer wieder, wenn man mehrere Ärzte aufsucht, unterschiedliche Meinungen. Das machen ja auch viele, sich mehrere Meinungen einzuholen, aber wenn es so eindeutig ist, wie in diesem Fall, dass dann ein anderer Amtsarzt, der zugezogen wurde, auch diese Ansicht der anderen niedergelassenen Ärzte teilt, da frage ich mich schon, welchen Aspekt Amtsärzte hier in den Vordergrund stellen, wenn nicht das Wohl beziehungsweise die Hilfe für Menschen, die solche Ausweise, Gehbehindertenausweise oder andere, brauchen.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular