«  1  »

 

Landtag, 18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 49

 

Minderheitenrecht. (Abg Dr Herbert Madejski: Das ist peinlich! - Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 

Weiters haben in Wien - und das ist auch wichtig - der Herr Präsident des Rechnungshofes und auch Mitglieder anderer Kontrolleinrichtungen, wie der Umwelt- oder der Patientenanwalt, Rederecht. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das haben zum Beispiel Tirol, Niederösterreich und Oberösterreich - das sind alles schwarze Bundesländer - nicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist, finde ich, auch ein wichtiges Recht. (Abg Godwin Schuster: Die ÖVP verhindert ...! - Weitere heftige Zwischenrufe bei ÖVP und GRÜNEN.)

 

Meine Damen und Herren! Für einen Dringlichen Antrag als Kontrollinstrument bedarf es zum Beispiel in Tirol und in der Steiermark einer Zweidrittelmehrheit. Einer Zweidrittelmehrheit! Das muss man sich einmal vorstellen: zu einem Dringlichen eine Zweidrittelmehrheit in Tirol und in der Steiermark! Ich hoffe, dass es jetzt zumindest in Tirol besser wird. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und GRÜNEN.)

 

Einen Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht gibt es nur in drei Landtagen, meine Damen und Herren, nämlich in Wien, in der Steiermark und in Tirol. Da rede ich jetzt aber überhaupt nicht über das Parlament, über das österreichische Parlament. (Heftige Zwischenrufe bei ÖVP, GRÜNEN und FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl (unterbrechend): Meine Damen und Herren! Ich möchte um ein bisschen mehr Ruhe für den Redner bitten. Er hat nur mehr eine kleine Restzeit. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP, GRÜNEN und FPÖ.)

 

Abg Mag Thomas Reindl (fortsetzend): Ich weiß, es tut Ihnen weh, wenn man die Minderheitenrechte vorstellt. Ich verstehe das. (Widerspruch bei der ÖVP.) Ich verstehe das. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Auch Prüfanträge an das Kontrollamt sind nur in Wien ebenfalls ein Minderheitenrecht. Und auch die Beauftragung des Rechnungshofes ist in vielen Bundesländern kein Minderheitenrecht. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und GRÜNEN.)

 

Meine Damen und Herren! Sie sehen, wir haben umfassende, auf eine gute demokratische Basis gestellte Kontrollrechte. (Widerspruch bei ÖVP, GRÜNEN und FPÖ.) Ich bin mir sicher, dass wir in Wien hier sehr gut aufgestellt sind. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Herr StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

StR Johann Herzog: Die Rede des Herrn Abg Reindl war eine unglaubliche! So etwas habe ich schon lange nicht gehört. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Herr Kollege Reindl hat vergessen, über Wien zu reden. Nichts gegen Niederösterreich, Flandern oder Oberbayern, aber wir sind hier in Wien. (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.) Ich hoffe nicht, Herr Kollege Reindl - das ist ganz ernst gemeint -, dass Ihr Kommentar über „lustige" Wortmeldungen der Opposition den Geist der SPÖ zur Bereitschaft von Reform bedeutet. Das wäre schlimm. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und von Abg Marco Schreuder.)

 

Der Rest Ihres Redebeitrags ist in die gleiche Richtung gegangen, gar keine Frage. (Abg Godwin Schuster: Ihr habt im Parlament nichts gemacht! Alles verhindert!) Wir haben nur fünf Minuten, wir machen keine Wechselrede, Herr Kollege.

 

Es ist eines ganz eindeutig festzustellen: Wir haben einen Wunsch nach Stärkung der Kontrollrechte, nach einer Reform der Verfassung von Geschäftsordnungen. Ich glaube, grundsätzlich ist zu sagen, dass hier einmal auch ganz Simples gemacht werden muss: Lesbarkeit und Verständlichkeit von Gesetzen, von Geschäftsordnungen, von Verfassungen. Diese gehören wirklich so gemacht, dass das gegeben ist, und nicht, dass ein halbes Jahr nach Erscheinen irgendeines Gesetzes, einer Geschäftsordnung oder einer Verfassung sofort ein Kommentar nachgeschoben werden muss.

 

Die Stärkung der Kontrollrechte darf natürlich nicht nur Landtag, Gemeinde oder Bezirksvertretung betreffen, sondern muss selbstverständlich die Bürgermitbestimmung beinhalten.

 

Bisher haben Sie, zumindest am Beispiel des Kontrollamtes, klar die Reform - na, sagen wir, - nicht vorangetrieben; das ist so weit untertrieben, dass man es gar nicht sagen könnte. Wir werden ja im Herbst sehen, ob dieser Arbeitskreis, der sich mit der Verfassungsänderung, mit den Änderungen der Geschäftsordnung und der Kontrollrechte beschäftigt, wirklich etwas bringt. Die Bereitschaft der SPÖ zur Rechtsreform wird im Herbst klar und deutlich ersichtlich sein.

 

Ich würde aber auch einmal weggehen vom Kontrollamt, auch weggehen von Gemeinde und Landtag, und einmal etwas ansprechen, was sehr vernachlässigt wird, nämlich die Bezirksvertretungen. Ich glaube, dass gerade bei den Bezirksvertretungen doch ganz deutliche Wünsche vorhanden sein müssten, hier sozusagen zu einer Behandlung aufzurufen.

 

Es wäre zum Beispiel eine interessante Sache, eine Direktwahl des Bezirksvorstehers anzustreben. (Abg Dr Matthias Tschirf: Richtig! Alte Forderung der ÖVP!) Das wäre eine, wie ich glaube, sehr wichtige Sache.

 

Weiters sollte es auch ein Misstrauensvotum gegen den Bezirksvorsteher geben. Wir haben gerade gestern eines hier im Gemeinderat gehabt. Es ist, wie man weiß, ein ganz, ganz selten angewendetes Mittel, aber es sollte auch in der Bezirksvorstehung zur Verfügung stehen. (Beifall bei der FPÖ.) Weiters sollten - nicht zuletzt auch aus Eigeninteresse, gar keine Frage - die Rechte der Bezirksvorsteher-Stellvertreter festgelegt und verstärkt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich glaube, klare Regelungen hinsichtlich Räumlichkeiten, Computerbenutzung und Ähnliches mehr sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Weiters wäre es, glaube ich, ganz, ganz wichtig, dass man die Ausweitung und Verbesserung der Akteneinsicht in den Bezirken anstrebt. Das liegt ganz im Argen. Die Mitarbeiter der Klubs sollten kopieren können, wie sie wollen, und Zugriff haben. Ich glaube, das ist ganz wichtig.

 

Genauso gehört die Protokollierung in den

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular