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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 78 von 78

 

die Schüler und für die Eltern entstanden. Daher glaube ich, dass eine Neuregelung dringend nötig war, und daher ist das sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung. – Das zum ernsten und zum sachlichen Teil der Diskussion.

 

Lassen Sie mich aber noch ganz kurz sozusagen einen eher scherzhaft gemeinten und dann doch wieder ernsten Teil anhängen. Ich persönlich – so unter dem Motto, wenn ich in dieser Stadt oder in diesem Land etwas zu sagen hätte – hätte mein Modell, mein persönliches Modell von autonomen Tagen präferiert, das ich bei vier Kindern in vielen, vielen Jahren und Jahrzehnten Schulzeit praktiziert habe und auch selbst schon erlebt habe, als meine Mutter noch zuständig war für meine Schule, nämlich die persönliche Autonomie der Eltern, so genannte Mutter- oder Vatertage, die Eltern in ihrer Familie für ihre Kinder, auch wenn sie sich in mehreren Schulen befinden, einfach festlegen können und sagen können: Ich will die zwei Tage oder auch die vier Tage von mir aus en bloc, weil ich auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit Urlaub habe, wenn nicht alle anderen Urlaub haben oder die Schulen zu haben. Das hat in der Praxis den Schulbetrieb nie gestört und hat in der Oberstufe dazu geführt, dass meine Kinder nie Schule geschwänzt haben, weil sie gewusst haben, sie haben in einem Schuljahr vier „Muttertage". Sie konnten, wenn sie, wurscht aus welchem Grund, nicht in die Schule gehen wollten – und wir kennen alle die Gründe aus unserer eigenen Schulzeit, die unter Umständen dazu führen, dass man vermeint, es wäre gescheiter, man würde heute nicht dorthin gehen –, das auch in Absprache tun.

 

Also ich persönlich halte das für sinnvoll, und vielleicht können wir in der nächsten Novelle, wenn Sie sich mit dieser Meinung auseinandersetzen, noch einmal darüber nachdenken, ob dieser Schritt der Autonomie nicht kindgerechter, elterngerechter und insgesamt pädagogischer wäre, und die anderen sollen das tun, was ihre Aufgabe ist, nämlich unterrichten, Elternsprechtage abhalten und die Ferienzeiten nutzen, die sie zur Verfügung haben.

 

In diesem Sinn sehe ich das als ersten Schritt und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Ich darf, gegen die Stimmen der Grünen Fraktion, die mehrheitliche Annahme feststellen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist das gleiche Abstimmungsverhalten. Daher ist das Gesetz auch in zweiter Lesung mit den Stimmen der Sozialdemokratie, der Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei und sohin mehrstimmig beschlossen.

 

Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. (Abg Christian Oxonitsch: Das ist geändert worden!) Pardon! Entschuldigung! Das wurde mir nicht signalisiert. Wir haben eine blitzartige Geschlechtsmutation erlebt. (Lebhafte Heiterkeit.) Der Ausschussvorsitzende des Umweltausschusses, Abg Valentin, wird hier die Verhandlung einleiten. Ich bitte ihn darum.

 

Berichterstatter Erich Valentin: Ich danke den Herrn Präsidenten für seine Analyse, dass sich hier in der Berichterstattung etwas geändert hat.

 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Meine Damen und Herren!

 

Es liegt kein Wunsch zur Debatte vor. Ich kann daher sofort zur Abstimmung schreiten.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang im Sinne der Ausführungen des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Dies ist einstimmig angenommen und sohin beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung sogleich vornehmen lassen. – Ich erblicke und höre keinen Widerspruch.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, dies ebenfalls mit Handzeichen zu signalisieren. – Dies ist einstimmig so geschehen.

 

Meine Damen und Herren! Ein letztes mahnendes Wort von mir. In der Diskussion zur Postnummer 2 hat während des Debattenbeitrages von Herrn StR Ellensohn der freiheitliche Abg Kurth-Bodo Blind, auch durch das Protokoll unterlegt und erhärtet, die Formulierung „das ist ja Kinderschändung" verwendet, in Richtung der Grünen Fraktion gerichtet.

 

Diese Diktion ist nicht nur mit der Würde und dem wechselseitigen Respekt dieses Hauses unvereinbar, es ist eine Formulierung, die normalerweise im Strafgesetzbuch der Republik Österreich ihre Entsprechung findet, und daher in keinster Weise tolerabel.

 

Ich erteile daher dem genannten Abg Blind einen Ordnungsruf und ersuche um sprachliche Mäßigung und entsprechende Selbstdisziplin.

 

Die Sitzung ist damit beendet.

 

Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der nächsten Sitzung werden rechtzeitig auf schriftlichem Wege bekannt gegeben.

 

Die Sitzung ist geschlossen. Schönen Abend und auf Wiedersehen!

 

(Schluss um 17.20 Uhr.)

 

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