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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 78

 

geehrter Herr Stadtrat!

 

Profitieren von dieser neuen Förderung auch die Interessenten von Eigentumswohnungen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Es ist mir ein großes Anliegen, in der Stadt sehr unterschiedliche Wohnformen zu ermöglichen. Ich denke, es ist sehr gut und wichtig, dass wir zum einen unsere sehr hohe Substanz im Bereich der Gemeindewohnungen – es sind 220 000 Gemeindewohnungen, die ganz wesentlich dazu beitragen, dass wir auch die Miethöhen in unserer Stadt stabilisieren können – auch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau halten, dass wir im geförderten Wohnbau mehrere sehr unterschiedliche Wege gehen, dass wir beispielsweise im Bereich der geförderten Mietwohnungen Akzente setzen, im Bereich der geförderten Genossenschaftswohnungen, aber auch der geförderten Eigentumswohnungen.

 

Wir haben mit dieser von mir vorhin angesprochenen Neubauverordnung auch bewirken können, dass die Förderungen für die unterschiedlichen Baugrößen erhöht worden sind. Das sind also auch Wohnbauten mit einer Gesamtnutzfläche von 6 000 bis 10 000 km². Hier ist die Förderungsmaßnahme erhöht worden von 365 EUR pro Quadratmeter auf 550 EUR pro Quadratmeter Darlehensförderung. Das heißt, es wird vor allem möglich sein, jene Wohnbauten, die traditionell sehr stark mit Eigentumswohnungen versehen worden sind, in Zukunft stärker zu fördern und zu unterstützen.

 

Ich möchte, um zu illustrieren, dass es mir wichtig ist, auch durch den Einsatz von Eigentumswohnungen die soziale Durchmischung in der Stadt zu beleben, darstellen, dass wir eine ganze Reihe von geförderten Eigentumsprojekten im Grundstücksbeirat beziehungsweise im Rahmen von Bauträgerwettbewerben im vergangenen Jahr durchführen konnten. Ich bin sicher, dass wird auch den Kollegen Norbert Walter sehr freuen, dass wir in diesem Bereich der Eigentumserrichtungen mit sehr unterschiedlichen Wohnbauträgern gearbeitet haben und sehr viele Wohneinheiten, nämlich insgesamt 594 geförderte Eigentumswohneinheiten, errichten konnten im Rahmen von 12 Projekten mit ganz unterschiedlichen Wohnbauträgern, von der Wiener Heim über die wvg, at home, Kalko, Bauhilfe, Heller Fabrik, Gesiba, BAI, ÖSW und viele andere mehr. Also ich will damit illustrieren, dass es mir ein großes Anliegen ist, hier ganz unterschiedliche Wohnformen zu unterstützen und dass wir auch den Anteil der Eigentumswohnungen am Gesamtfördervolumen durch den Einsatz dieser Neubauverordnung prozentuell steigern konnten.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 3. Anfrage (FSP - 01244-2008/0001 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg DDr Schock gestellt und ist an den Landeshauptmann gerichtet. (Mit der Änderung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes ist künftig das Betteln mit unmündigen minderjährigen Personen verboten, damit wurde eine langjährige freiheitliche Forderung erfüllt. Werden Sie sich für ein generelles Bettelverbot einsetzen und eine entsprechende gesetzliche Änderung veranlassen?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Ich habe nun schon mehrmals meine Auffassung zu einem generellen Bettelverbot und die bestehenden sowie in Aussicht genommenen rechtlichen Möglichkeiten insbesondere gegen aggressives, aufdringliches und organisiertes Betteln in Wien dargestellt; zuletzt gestern in kurzer Form in der Fragestunde des Gemeinderates, ausführlicher in der Sitzung des Wiener Landtages am 23. Jänner 2008. Ich erlaube mir daher, diese Argumentation zu wiederholen.

 

Bereits die Bestimmungen des § 2 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes verbieten aggressives, aufdringliches und organisiertes Betteln in Wien. Weiters besteht die Möglichkeit der Wegweisung von aggressiven Bettlern nach Anweisung und Abmahnung. Anstifter zu solchen Formen der Bettelei sind nach § 7 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 strafbar. Auch der Verfall von Geld, das durch verbotene Formen der Bettelei beschafft wurde, kann verfügt werden.

 

Für die Vollziehung der Bestimmungen des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig, der auf freiwilliger Basis von der Stadt Wien, Magistratsdirektion, Gruppe Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen, MitarbeiterInnen zur Unterstützung bei den regelmäßig durchgeführten Schwerpunktaktionen im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden.

 

In letzter Zeit konnte bei den gemeinsamen Schwerpunktaktionen der Polizei und der Stadt Wien beobachtet werden, dass das Betteln im öffentlichen Raum durch strafmündige Personen im Beisein von unmündigen minderjährigen Personen und die Anstiftung unmündiger minderjähriger Personen zum selbstständigen, nicht aggressiven Betteln durch strafmündige Personen zugenommen hat. Durch solches Betteln soll auf Grund des offensichtlich größeren Mitleidseffektes ein erhöhtes Betteleinkommen erzielt werden.

 

Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes wird daher von der zuständigen Stadträtin für die heutige Sitzung des Wiener Landtages eine Novelle des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dieser Novelle sollen zwei neue Verwaltungsstraftatbestände geschaffen werden, die sich gegen strafmündige Personen richten, welche unmündige minderjährige Personen beim Betteln mitführen oder zum selbstständigen Betteln anstiften, also eine Maßnahme des Jugendschutzes.

 

Auf Grund der präventiven Wirkung dieser gegen die mitführenden anstiftenden Erwachsenen gerichteten Bestimmungen ist in kurzer Zeit mit einem wesentlichen Rückgang der Bettelei im Beisein oder durch unmündige minderjährige Personen im öffentlichen Raum zu rechnen.

 

Zu einer neuerlichen Forderung eines absoluten Bettelverbots im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz halte ich, wie schon in der Vergangenheit, fest, dass ich es auch weiterhin nicht für sinnvoll erachte, still um Almosen

 

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