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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 67

 

Honorarberechtigten und den Mitberechtigten im Hinblick auf die fachliche Qualifikation, auf die Leistung sowie auch auf die Anzahl der Mitberechtigten Bedacht zu nehmen ist, und es ist darin auch festgehalten, dass eine einvernehmliche Einigung auch dokumentiert werden soll, so wie auch die gesetzliche Mindestquote von 40 Prozent für die Mitberechtigten beizubehalten ist.

 

Im Bereich der Stadt Wien ist daher auch aus Gründen der Transparenz nur eine einzige, organisatorisch einheitliche Verrechnungsstelle einzurichten.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch auf einen weiteren Punkt eingehen, auf eine weitere Bestimmung, die in die Novelle des Krankenanstaltengesetzes aufgenommen wurde, nämlich: Es wird eine Benachrichtigungsverpflichtung für Krankenanstalten geschaffen - einige Vorredner sind ja bereits auch darauf eingegangen –, wenn ein Befund nach der Entlassung nachgereicht wird und dieser auf eine bösartige oder schwere Erkrankung hinweist. Sobald sich aus dem Befund ein unmittelbarer Handlungsbedarf ergibt, ist die Patientin beziehungsweise der Patient je nach Dringlichkeit telefonisch oder postalisch umgehend zu verständigen, zu einer Besprechung einzuladen, möglicherweise auch mittels eingeschriebener Briefsendung, aber auch eine Anfrage beim Zentralen Melderegister, um die aktuelle Zustelladresse zu ermitteln, soll möglich sein. Diese Regelung gilt für alle öffentlichen sowie für alle privaten Krankenanstalten und für alle ambulant, tagesklinisch und stationär in einer Krankenanstalt behandelten Patientinnen und Patienten. Wichtig dabei ist, dass eine nachweisliche Verständigung sowie das Ergebnis einer allfälligen Befundbesprechung dann jeweils auch in der Krankengeschichte zu dokumentieren sind.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vom Verfassungsgerichtshof eingeräumte Frist für die Reparatur des Gesetzes läuft am 31. März ab. Daher sollen die neuen Bestimmungen mit 1. April 2008 in Kraft treten. - Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Die Verhandlung ist daher geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es wurde eine getrennte Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit Ausnahme des Art I Z 1 zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Das ist mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ, jedoch ohne die Stimmen der GRÜNEN, mehrheitlich beschlossen.

 

Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die dem Art I Z 1 ihre Zustimmung geben wollen, die Hand zu erheben. – Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Es liegen mir keine sonstigen Anträge, die eingebracht wurden, vor.

 

Wir können daher zur zweiten Lesung kommen, wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ und daher mit Mehrheit beschlossen.

 

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.

 

Wie immer werden Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Arbeitssitzung des Wiener Landtages auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Ich mache aber heute bereits darauf aufmerksam, wie ich dies auch in der Präsidiale mitgeteilt habe, dass wir am Montag, dem 10. März, um 12.30 Uhr, knapp eine Stunde lang eine Gedenksitzung zu den Ereignissen des 13. März 1938 durchführen werden. Die schriftliche Einladung erfolgt noch.

 

Die Sitzung ist geschlossen.

 

(Schluss um 16.08 Uhr.)

 

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