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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 67

 

Veranstaltungsgesetz in Wien, das durchaus, so sagen uns Veranstalter, nicht unkompliziert ist, manchmal aus gutem Grund. Auch Veranstalter sagen manchmal, wir könnten es mit der Abwägung von Rechtsgütern einfacher haben. Wie bei jedem Gesetz ist es aber auch gut so, dass Anrainerschutz vorhanden ist. Wenn diese EURO 2008, und das müssten selbst Menschen wie ich, die keine expliziten Fußballfans sind, zugeben, doch ziemlich eindrucksvoll Schatten voraus wirft, so ist es, denke ich, sinnvoll, dass im Rahmen der gesamten guten, zeitgerechten Vorbereitungsmaßnahmen sich auch die Legislative dieses Landes überlegt, ob alle Rechtsmaterien wirklich zu hundert Prozent tauglich sind. Das, dieses Anpassen, dieses Möglichmachen, durchaus mit Augenmaß, tun wir heute. Ich denke, das ist auch gut so.

 

Es wurde bereits beleuchtet, dass das Gesetz in folgenden Bereichen geändert wird, nämlich das Verändern von Lärmgrenzwerten bei Veranstaltungen, wo über 100 000 Menschen daran teilnehmen können, wo es einen expliziten internationalen Zusammenhang gibt, wo auch explizit als Beispiel Weltmeisterschaften und Europameisterschaften genannt werden, und dass in diesem Zusammenhang, wenn es explizit zu derartigen internationalen Veranstaltungen auch in Zukunft in Wien kommen sollte, daraus resultierende Promotion-Veranstaltungen mit mehr als 1 000 Personen von den Lärmgrenzwerten ausgenommen sind, und das in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr.

 

Ich denke mir, es wäre wahrscheinlich auch in einem tobenden Stadion nicht wirklich zumutbar, wenn jemand käme und sagen würde: „Seid ein bisschen leiser." Ich kann mir das auch als Nicht-Fußball-Fan nicht so recht vorstellen. Ich denke mir, es ist gut so, dass auch das Hohe Haus heute zu dem Schluss kommen wird, das ist etwas Einmaliges, ein Ereignis, auf das wir uns zu Recht freuen. Das wird ein Ereignis, auf das sich auch die Wirtschaft zu Recht freut. Das ist ein Ereignis, auf das sich Wien zu Recht freut, um einmal mehr eine erstklassige Visitenkarte in der Welt abzugeben.

 

Deshalb bringe ich heute gemeinsam mit den beiden Kollegen der GRÜNEN, Abg Smolik und Abg Maresch, sowie den Kollegen meiner Fraktion, Wutzlhofer, Vettermann und Woller, den Abänderungsantrag ein, der eben jene Veränderungen im Wiener Veranstaltungsgesetz möglich macht und in Kraft treten lässt, dass eben für sehr spezielle Fälle, sehr spezielle Anlässe, wie die Europameisterschaft 2008, das Veranstaltungsgesetz fit genug ist.

 

In diesem Sinne ersuche ich Sie um die bereits angekündigte Zustimmung und möchte einmal mehr sagen, Anlassgesetzgebung ist in dem Fall etwas, was ich durchaus positiv sehe und nicht in dem Sinne, wie wir normalerweise bei Gesetzesmaterien und deren Veränderung sprechen, wo oft sehr kurzfristig, manchmal vielleicht auch übereilt, Änderungen getroffen werden. Hier ist es Anlassgesetzgebung im guten Sinne. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort. - (Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Keines!) – Keines.

 

Dann kommen wir zur Abstimmung über die beiden Abänderungsanträge, die mir vorliegen.

 

Zuerst der Abänderungsantrag der Grünen Fraktion, eingebracht von Herrn Abg Maresch, betreffend Einschränkungen in der Sonderregelung bezüglich Lärmbelästigung der AnrainerInnen anlässlich der EURO 2008 in Wien.

 

Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Grüne Fraktion, die Minderheit. Damit ist dieser Abänderungsantrag abgelehnt.

 

Wir kommen zum zweiten Abänderungsantrag, eingebracht von Abgeordneten der SPÖ und der GRÜNEN.

 

Ich darf fragen, wer diesem Antrag die Zustimmung gibt. - Das sind die ÖVP, die Sozialdemokraten und die GRÜNEN. Damit hat der Antrag die erforderliche Mehrheit und ist in die Gesetzesvorlage einbezogen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mehrstimmig, gegen die Stimmen der FPÖ, beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 5. Sie betrifft eine Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis einschließlich 2013. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Mag Wehsely, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich ersuche Sie, dieser Art 15a-Vereinbarung zuzustimmen, da es die Sicherstellung für die Zukunft der Gesundheitsversorgung von 2008 bis 2013 ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor. Wir kommen daher zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit einstimmig beschlossen. (Abg Christian Oxonitsch: Alle überzeugt!)

 

Wir kommen zur Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz und das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz geändert werden. Das ist die Techniknovelle 2007. Herr Amtsf StR Dr Ludwig, ich bitte um

 

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