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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 67

 

Das war schon klar, dass das mit der EURO 2008 schwierig wird. Deswegen gebe ich dem Kollegen Stefan recht. Es ist in gewisser Weise eine Anlassgesetzgebung, wobei natürlich ein bisschen augenzwinkernd auch das Donauinselfest eine nicht unbedeutende Rolle dabei spielt, weil man dann im Abänderungsantrag sieht, 100 000 ZuseherInnen oder TeilnehmerInnen. Die gibt es wahrscheinlich nur beim Donauinselfest beziehungsweise bei der EURO 2008. Aber soll sein.

 

Faktum ist, dass das ursprüngliche Gesetz eine Möglichkeit gegeben hat, dass insgesamt der Grenzwert von 100 dB, wohlgemerkt, das ist sozusagen Disco-Musik, bezogen auf die Dauer der Darbietung der Veranstaltung im ganzen Publikumsbereich einzuhalten ist, wobei sozusagen Gehörschutz ausgeteilt werden soll. Wie das bei der EURO geht, war uns nicht ganz klar.

 

Dann ist dieser Antrag gekommen, der sozusagen alles overruled hat. Wir waren ein bisschen überrascht, haben einen eigenen Antrag gestellt, haben auch mit NGOs darüber gesprochen, waren eigentlich ganz froh. Jetzt gibt es einen Initiativantrag, der zumindest zwei Dinge von uns, die darin vorkommen, übernommen hat. Erstens nicht Lärm rund um die Uhr machen zu dürfen, sondern von 6 Uhr bis 24 Uhr beziehungsweise die 100 000, ohne dass jedes kleine Pimperlfest schon Lärm schlagen und die Bürger ärgern kann.

 

Zwei Punkte wurden von unserem ursprünglichen Antrag, den wir jetzt mit einigen Abänderungen sozusagen noch einmal stellen, nicht aufgenommen. Deswegen auch unser eigener Antrag.

 

Und zwar gibt es im Initiativantrag, den wir mittragen, keinen Schutz für die beiden Bewohnerkategorien 3 und 5. Deswegen wollen wir das dort auch haben. Wir wollen nicht, dass Humtata-Musik bis 24 Uhr vor den Schlafzimmerfenstern von Wienerinnen und Wienern, anderen Menschen, Hotelzimmern oder auch Beamtenburgen stattfindet. Das ist das Erste.

 

Das Zweite ist, wir glauben noch, dass sechs Stunden etwas wenig sind. Es wäre auch vernünftig, die Geschichte nicht sechs Wochen lang plärren zu lassen, sondern, wenn es geht, nur an Match-Tagen. Es wird dazwischen ja auch Ruhetage geben, wo kein Fußballfest stattfindet. Ich glaube, die Wiener und Wienerinnen haben es sich verdient, hie und da auch etwas ruhigere Zeiten zu haben.

 

Grundsätzlich sind die GRÜNEN natürlich für die EURO 2008, keine Frage, aber es ist sicher nicht lustfeindlich, wenn man sagt, manchmal ist Ruhe und Frieden auch nichts Schlechtes. Deswegen unser Antrag.

 

Abschließend noch einmal, wie gesagt, den ursprünglichen Antrag hätten wir abgelehnt, aber durch den Abänderungsantrag schaut die Sache anders aus. Wir werden deswegen dem Abänderungsantrag und dem Initiativantrag zustimmen und haben als Ergänzung einen eigenen Abänderungsantrag eingebracht. Ich bitte um Zustimmung. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Wolf. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Franz Ferdinand Wolf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren!

 

Ich kann es auch kurz machen. Es handelt sich in der Tat um eine klassische Anlassgesetzgebung, noch dazu relativ zeitnahe zum geplanten Ereignis. Insoweit ist auch die Qualität der Änderungen oder der Novellierung, die ursprünglich vorgelegt wurde, nicht wirklich gut gewesen. Wir haben damals, das wurde schon gesagt, im Kulturausschuss einige Fragen aufgeworfen und einige problematische Bestimmungen dargestellt. Das hat dazu geführt, dass Änderungen gemacht wurden, die immerhin doch einige wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Ziel oder dem ursprünglichen Vorhaben bringen.

 

Es ist nunmehr eine Einschränkung auf Veranstaltungen, an denen 100 000 Personen oder mehr teilnehmen können, wobei die Formulierung „teilnehmen können" juristisch höchst problematisch ist, aber soll sein. Zweitens wurde die Aufhebung oder Dispensierung der Lärmschutzgrenzen zeitlich eingeschränkt. Auch das halten wir für notwendig.

 

Wir werden daher dem vorliegenden Abänderungsantrag zustimmen, weil wir davon ausgehen, dass diese Bestimmungen nur in ganz wenigen, exemplarischen, seltenen Fällen zur Anwendung kommen und daher keine Aushebelung der zu Recht bestehenden Lärmgrenzen bringen werden. Wir meinen, dass es möglich sein muss, bei Großveranstaltungen diese Grenzen für kurze Zeit aufzuheben. Das wird die Fan-Meile und EURO-Veranstaltungen ermöglichen. Wir meinen auch, dass hie und da durchaus auch Spaß und Spiel sein soll und man nicht alles nur immer an den strengen Bestimmungen der Gesetze messen kann. In Einzelfällen soll es so sein, wie es nun beschlossen werden soll. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Abg Valentin als Nächster.

 

Abg Erich Valentin (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wenn die EURO 2008 nicht etwas ganz Besonderes wäre und wenn wir heute die Fernsehapparate aufdrehen und jetzt schon mitbekommen, wie sehr bei vielen Werbesendungen, die international auf unseren Markt einwirken, die EURO die öffentliche Diskussion nicht nur in unserem Land, sondern in ganz Europa und darüber hinaus beeinflusst, wenn das nicht ein Anlass ist, für den man ein Gesetz ändern kann, was dann sonst? Ich denke mir, dass der Begriff der Anlassgesetzgebung in dem Fall wirklich anders zu interpretieren ist, denn Anlassgesetzgebung wird im Negativen immer dann verwendet, wenn sich eine gesetzgebende Körperschaft auf Grund eines äußeren Anlasses in relativ kurzer Zeit dazu verständigt, ein Gesetz grundsätzlich neu zu diskutieren.

 

Was hier geschieht, ist, wir haben ein Veranstaltungsgesetz, das zu Recht sehr strenge Reglements für den Schutz der Bevölkerung definiert. Wir haben ein

 

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