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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 83 von 98

 

Pläne und Zeichnungen erworben haben, merken dann, wenn sie einziehen, dass sich ein Spielplatz nicht mehr ausgegangen ist. Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein!

 

In der umfassenden Bauordnungsnovelle 1976 wurde nämlich die Herstellung von Spielplätzen festgeschrieben. Darin steht: „Eine wesentliche Neuerung und Ergänzung der Bestimmungen für Wohngebäude und Wohnungen wird durch die Verpflichtung, Kinderspielplätze anzulegen, in den Entwurf aufgenommen. Diese Regelung entspricht dem Bedürfnis für Kinder in der Großstadt, die für ihre Entwicklung unbedingt erforderlichen Spielflächen und Räume im Freien zur Verfügung zu stellen, da andernfalls aus medizinischer Sicht eine gedeihliche Entwicklung des Kindes nicht gewährleistet werden kann."

 

Ich glaube, diese Auffassung hat sich seit 1976 nicht geändert. Es hat sich aber die Einschränkung des Freiraums für Kinder und Jugendliche verstärkt. Deshalb bringe ich mit Kollegin Gretner den Beschlussantrag ein, dass der Landtag beschließen wolle, dass das zuständige Mitglied der Landesregierung ein Novelle des Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuches, Bauordnung für Wien, dergestalt vorlegen soll, dass bei Wohnbauprojekten hinsichtlich der Grenzen, ob, wie viele und welche Art von Jugendspielplätzen errichtet werden müssen, die Gesamtanzahl der geplanten Wohnungen des Bauprojektes herangezogen wird, ungeachtet der Anzahl der handelnden BauträgerInnen, und nicht nur die jeweils kleinere einzelne Bauplätze betreffende Wohnungsanzahl, und dass weiters der ersatzlose Entfall von Spielplätzen bei Wohnbauprojekten keine unwesentliche Abweichung der Bebauungsvorschriften mehr darstellt.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Die Debatte ist geschlossen. Ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Mitglieder des Landtages!

 

Der Oberste Gerichtshof beziehungsweise der Verwaltungsgerichtshof hat die Wiener Bauordnung nicht inhaltlich kritisiert, sondern er hat vor allem kritisiert, dass es keine eindeutige Auslegung, sondern mehrere Möglichkeiten gibt, diesfalls sowohl die Trapezlösung als auch die Dreieckslösung. Deshalb hat der Verwaltungsgerichtshof dann festgelegt, dass es zu einer eindeutigen Auslegung zu kommen hat, und hat sich für diese Dreieckslösung entschieden.

 

Ich habe deshalb sehr schnell die Novelle der Bauordnung, die wir heute beschließen können, vorgeschlagen, um zu ermöglichen, dass die laufenden Projekte im Sinne der Bauträger, vor allem aber auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter umgesetzt werden, die für diese Projekte zum Teil auch schon sehr viel Geld vorgeschossen haben.

 

Ich habe bereits zu dem Zeitpunkt, als wir die heute zu beschließende Novelle diskutiert haben, angekündigt, dass wir im Herbst auch eine viel breitere Novelle der Bauordnung diskutieren werden, und ich freue mich, dass das jetzt eigentlich von allen Rednerinnen und Rednern unterstützt wurde. Wir werden, beginnend mit September, im Wohnbauausschuss daran gehen, all jene Punkte aufzulisten, die wir diskutieren wollen.

 

Es wird da sicherlich sehr unterschiedliche Meinungen und Ansätze nicht nur zwischen den Fraktionen geben. Ich habe nämlich den Eindruck, dass bezüglich mancher Diskussionspunkte auch innerhalb der Fraktionen unterschiedliche Auffassungen herrschen. Auch die Bezirke haben zum Teil ganz unterschiedliche Herangehensweisen betreffend die Behandlung von Dachgeschoßausbauten, aber auch betreffend den Umgang mit dem § 69. Ich meine aber, dass es nichts ausmacht, dass wir diesbezüglich eine möglichst bunte und vielleicht auch kontroversielle Diskussion führen, wenn wir am Ende zu dem Ergebnis kommen, dass wir eine breite Novelle zur Bauordnung beschließen können.

 

Ich denke, dass neben dem Dachgeschoßausbau und der Behandlung des § 69 die Frage der Freiflächen und der Spielplätze eine große Rolle spielt. Wir haben in den letzten Tagen mehrfach darüber diskutiert, dass zum Wohnen nicht nur die Ausstattung des Wohnumfeldes gehört, sondern die Gestaltung des gesamten Lebensraums, vor allem auch der Freiflächen und der Spielplätze, und ich meine, dass wir gut beraten sind, uns mit diesem Thema auch bei der kommenden Novelle zu beschäftigen.

 

Für die Novelle, die uns heute vorliegt, ersuche ich um Zustimmung, vor allem auch im Sinne jener Mieterinnen und Mieter, die bereits Projekte im Laufen haben. Ich denke, dass das eine wesentliche Unterstützung für diese laufenden Bauprojekte ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung der Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Die Vorlage ist ohne die Stimmen der Grünen und der Freiheitlichen in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Ich komme zunächst zum Antrag, der von der ÖVP und der FPÖ betreffend Dachgeschoßausbauten in sensiblen Zonen Wiens eingebracht wurde.

 

Wer diesem Antrag auf Zuweisung beitreten möchte, gebe bitte ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

 

Der zweite Antrag ist von den Grünen: Keine Ausnahmen für Spielplatzherstellungen in der Wiener Bauordnung. Auch hier wurde die Zuweisung an den amtsführenden Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung beantragt.

 

Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, gebe bitte ein Zeichen der Hand. – Auch dieser Antrag ist einstimmig zugewiesen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die

 

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