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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 78 von 98

 

gewahrt werden, wenn es tatsächlich zu einer Ausgliederung kommt. Die Rechte der Bediensteten werden geschützt, und sie müssen sich diesbezüglich nicht ängstigen. Und letztlich wird eine solche Debatte, wie wir sie hier jetzt führen, letztlich hoffentlich nicht mehr notwendig sein, denn dieses Gesetz beseitigt endlich auch die Einzelfalllösungen. Wir haben versucht, für alle Zukunft für unsere MitarbeiterInnen verantwortungsvoll eine EU-Richtlinie umzusetzen, und das steht in diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich werde nachher noch drei Beispiele herausgreifen, an denen ich zeige, dass das nicht selbstverständlich ist. Wir können auch als Kommune wirklich stolz darauf sein, solche Regelungen zu haben, denn solche Regelungen wären in der Privatwirtschaft undenkbar.

 

Damit komme ich zu einem weiteren Punkt: Dafür, dass man auf Bundesebene so etwas regeln kann, gibt es das AVRAG, das aber unserer Stadt als Kommune nicht zur Verfügung steht. Deswegen mussten wir dafür eine Lösung finden, und ich glaube, wir haben eine gute Lösung gefunden!

 

Ich möchte noch etwas sagen, und jetzt bin ich wieder beim politischen Grundsatz: Bei der Verfassung dieses Gesetzes wurde die Feder immer mit dem Ziel geführt, ein klares Bekenntnis zur Daseinsvorsorge abzugeben und die Bediensteten in dieser Stadt zu schützen. Das Ziel war natürlich, die MitarbeiterInnen in keiner Form schlechter zu stellen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich möchte jetzt noch mit ein paar Dingen aufräumen, die wirklich nicht richtig sind. Erstens hat es von der Arbeiterkammer eine Leermeldung gegeben, das heißt, es liegt uns keine Stellungnahme der Arbeiterkammer vor. Zweitens – und das haben meine Kollegen schon gesagt – haben wir am 16.4. dieses Gesetz in die Begutachtung geschickt. Das ist über zehn Wochen her. Es gab fünf Wochen Begutachtungszeit. Und ich möchte klar sagen: Das ist ja nicht ein Rahmen für Spekulation, sondern wir haben den Fristenlauf für eine solche Gesetzesdurchbringung absolut korrekt eingehalten.

 

Außerdem haben wir, wie es üblich ist, auch angeboten, dass es nach einer Diskussion in der Personalkommission und in unserem Ausschuss selbstverständlich die Möglichkeit gibt, noch die eine oder andere rechtliche Frage abzuklären. Das hat nichts mit Willkür zu tun, sondern es war uns und mir ein Anliegen, das sehr offen zu kommunizieren, gegebenenfalls Fragen zu beantworten, Bedenken auszuräumen und letztlich zu überzeugen, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist. Aus meiner Sicht steht es wirklich nicht dafür, mir aus politischem, taktischem Kalkül zu unterstellen, dass hier nicht demokratisch und nicht fristgerecht vorgegangen wurde. Das muss ich massiv zurückweisen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Das Gesetz kann sich, so wie es jetzt vorliegt, sehen lassen. Es gibt viele Artikel, und wir können unterschiedliche Abstimmungsvarianten wählen und auch separat abstimmen, und dazu haben wir uns schon entschlossen.

 

Ich möchte noch einmal auf den § 39 des Personalvertretungsgesetzes hinweisen. Wir haben darin die gesamte Thematik betreffend Mitbestimmungsrechte abgesichert, und dort gehören sie auch hin. Das kann man in der Gegenüberstellung gut nachvollziehen. Es hat dann noch einen Abänderungsantrag gegeben, in dem es noch einmal darum ging, zu schauen, welche bestehenden Rechte und Pflichten die Bediensteten haben. Unser Gesetzesentwurf sieht vor, dass weder das bestehende Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien aufgehoben wird noch bestehende Rechte und Pflichten der zugewiesenen Bediensteten abgeändert werden. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu sagen, das ist bei den Mitwirkungsrechten der Personalvertretung auch noch einmal nachzulesen. Wir haben das aber im § 5 des Wiener Zuweisungsgesetzes noch einmal klar gestellt. Und die besonderen Beratungsrechte sind im Personalvertretungsgesetz im § 39 zu finden.

 

Noch einmal: Ich finde es ausgesprochen bedauerlich, dass es zu diesem Gesetz, mit dem wir von der Einzelfalllösung weg in Richtung konkreter und perspektivischer Absicherung unserer Bediensteten gehen, hier keine Zustimmung gibt! Es tut mir leid, dass es hier jetzt im letzten Augenblick noch einmal ein solches Gerangel gibt! Ich würde Sie wirklich bitten, bei diesem Zuweisungsgesetz keine Fehlinterpretationen aus politischem Kalkül durchzuführen, sondern dieses Gesetz als das zu lesen und zu sehen, was es ist! Die Stadt Wien und das Land Wien sind dazu verpflichtet, ein solches Gesetz zu machen, und ich denke mir, dass sich das, was wir daraus gemacht haben, durchaus sehen lassen kann. Ich bitte Sie daher abschließend noch einmal, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Bevor wir jetzt zur Abstimmung der Gesetzesvorlage in erster Lesung kommen, möchte ich über die drei Abänderungsanträge der Grünen Fraktion abstimmen lassen.

 

Es ist ein bisschen schwierig, jetzt alle Paragraphen einzeln aufzuführen, daher werde ich versuchen, das zusammenzufassen.

 

Der erste Antrag hat mit der Streichung von § 3 Abs 1 Z 2 zu tun.

 

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Dieser Antrag bleibt mit den Stimmen der GRÜNEN und der Freiheitlichen Fraktion in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

 

Der nächste Abänderungsantrag beschäftigt sich mit der Zuweisung an den Gemeinderat.

 

Wer diesem Antrag beitritt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Auch dieser Antrag bleibt mit den Stimmen der GRÜNEN und der Freiheitlichen Fraktion in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

 

Im nächsten Abänderungsantrag geht es um mehrere Ziffern, die im Artikel 3 abgeändert werden sollen.

 

Wer diesem Antrag beitritt, möge bitte ein Zeichen mit der Hand geben. – Das bleibt mit den Stimmen der Freiheitlichen und der Grünen Fraktion in der Minderheit und ist daher abgelehnt.

 

Wir kommen nun zur ersten Lesung.

 

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