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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 98

 

Arbeitnehmer, die hier übergeführt werden, vorgenommen werden. Eine massive arbeitsrechtliche Unsicherheit ist mit einem solchen Bestimmungspaket natürlich verbunden." (Beifall bei der FPÖ.)

 

„Wie gesagt, die Bescheidform ...", wird nochmals festgestellt, „... ist zwingend vorgesehen im Bereich für die Beamten. Auch eine bloße vertragliche Ermächtigung zur Wahrnehmung der Dienstgeberbefugnisse kann einen solchen Zuständigkeitsübergang nicht bewirken." - Ich hoffe, dass hier Vorsorge getroffen wurde, dass seitens der Gemeinde Wien das sichergestellt ist.

 

Aber auch im Hinblick auf Vertragsbedienstete stellt das Bundeskanzleramt fest, ist die vertragliche Übertragung von Dienstgeberbefugnissen problematisch: „Es ist nämlich generell fraglich, ob Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung durch Vertrag übertragen werden können."

 

Im § 7 wird zwar entsprechend dem Verfassungsgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass der Beschäftiger bei der Ausübung von Dienstgeberbefugnissen an die Weisung des zuständigen Gemeindeorgans gebunden ist, aber die Durchsetzbarkeit dieser Weisung sicherzustellen, wurde unterlassen, weil keine Sanktionen vorgesehen sind. Das heißt also, hier fehlt offensichtlich ein Nachtrag, dass entsprechende Sanktionen für die Durchsetzung von diesen Dingen gemacht werden können.

 

Des Weiteren noch, hinsichtlich der den Beschäftigern eingeräumten ausschließlichen Zuständigkeit zur Erteilung von fachlichen Weisungen und Fachaufsicht und Ähnliches: „Nach dem vorgeschlagenen § 7 ist anzumerken, dass der Ausschluss des Weisungsrechtes bei Organen der Gemeinde Wien ohne eine entsprechende landesverfassungsgesetzliche Grundlage unter Hinweis auf die Bundesverfassung Art 20 insoweit unzulässig wäre, als den Beschäftigern und den ihnen zugewiesenen Bediensteten die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben übertragen wird." - Das heißt also, hier sind auch massive verfassungsrechtliche Bedenken seitens des Bundeskanzleramts angemeldet worden.

 

Dann ist zum Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz noch festzustellen, dass in Kollektivverträgen aufgrund § 19 Abs 1 und 2 ARG das Vorgesehene abweichend vom ARG, das für Arbeitnehmer und Arbeiternehmerinnen der Verkehrsbetriebe gilt, auch für den Verkehrsbetrieben zugewiesene, dem jeweiligen Kollektivvertrag nicht unterworfene Bedienstete gilt. Auch hier ist eine verfassungsrechtliche Bedenklichkeit seitens des Bundeskanzleramts klar angemerkt, weil ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip der Verfassung vorliegen könnte, wie jetzt festgestellt wird.

 

Man kann daher sagen, die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind bei diesen vorgeschlagenen Gesetzen nicht mehr gesichert. Sie sind aufgeweicht und langfristiger Schaden für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist nicht auszuschließen. Die Generalvollmacht für die Ausgliederung ist damit gegeben. Damit ist es jederzeit auch möglich, relativ rasch, schmerzlos, gegen die Opposition, vielleicht auch gegen die öffentliche Meinung, diese Dinge durchzupeitschen. Die Ausschaltung des Wiener Gemeinderats als Kontrollorgan ist durch diese Gesetzesvorlage einen bedeutenden Schritt weiter vorangegangen.

 

Ich glaube, wir brauchen, um eine abschließende Bemerkung zu machen, nichts anderes zu sagen, als was die Arbeiterkammer mit einer sozialdemokratischen Mehrheit festgestellt hat: Ein Gesetz, das aus formalen Kriterien jede Möglichkeit von Ausgliederungen vorgibt, keinen ausreichenden arbeitsrechtlichen Schutz bietet und sich der politischen Diskussion entzieht, ist abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort gemeldet hat sich Herr StR Ellensohn. Ich erteile es ihm.

 

StR David Ellensohn: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!

 

Das, was sich heute fast euphemistisch Zuweisungsgesetz nennt, könnte genau so gut „Freibrief für die Wiener SPÖ für Ausgliederungen sonder Zahl" heißen. Dann würden wenigstens alle wissen, worum es geht.

 

Am Anfang ein paar Sachen formaler Natur: Die Art und Weise, wie dieses Gesetz durchgepeitscht wird, ist einfach unüblich. Für die, die das nicht wissen, am 15. Juni, am Freitag Nachmittag, beim allerletzten Nachtrag zur folgenden Landesregierungs- und Stadtsenatssitzung, im letzten Moment, denn wir sind ja am Freitag Nachmittag noch nicht zu Hause, also in der letzten Sekunde, wo man das bringen darf, kommt ein Gesetz daher, das 80 000 Beschäftigte betrifft. Auf die Schnelle, am Freitag Nachmittag. Am Dienstag geht es in Stadtsenat und Landesregierung. Heute haben wir es da, 13 Tage danach. Diese Geschwindigkeit bei solchen Gesetzen hat es noch nicht gegeben. Das ist das erste Mal. Kann man nur sagen, schlechtes Gewissen, weil wir hatten alle offiziell nicht länger Zeit, als uns 13 Tage mit dem Gesetz zu befassen. Das genügt uns natürlich trotzdem, um die einzelnen Punkte herauszuarbeiten.

 

Im Wesentlichen ist es schnell gesagt, neue MitarbeiterInnen bei den ausgegliederten Betrieben werden schlechter gestellt sein, als die, die jetzt dort sind. Punkt. Die werden weniger verdienen, die werden schlechte Arbeitszeiten haben und so weiter und so fort. Das gibt es ja schon in ausgegliederten Betrieben, das kennen wir, weil dort gibt es genau die Schwierigkeiten untereinander, dass die Leute, die von früher dabei sind, schon von den Neuen, die weniger gut abgesichert sind, gemobbt werden.

 

Die SPÖ wird, nehme ich an, sich hier hinstellen und sagen, das ist alles notwendig, das schreibt uns die Europäische Union vor. Das ist wahr und falsch zugleich. Weil die Europäische Union schreibt tatsächlich vor, dass etwas geschieht, und zwar schon ziemlich lange. Wir sind da eigentlich schon wieder säumig und haben sehr lange gebraucht. Jetzt wird das endlich gemacht. Die EU schreibt nämlich eine Mindestabsicherung bei Beschäftigten vor, wenn man sie übergibt. Was die Union nicht vorschreibt, ist, ob es neuen Beschäftigten in Zukunft schlechter gehen soll oder besser gehen soll oder gleich gut gehen soll. Das könnten wir hier

 

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