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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 98

 

Besuchscafés: Die Besuchscafés bestehen bereits als Angebot in den Ämtern für Jugend und Familie und sind als solches Angebot auch kostenlos. Die 40 EUR betreffen die Angebote, die darüber hinaus von privaten Trägern wie dem Familienbund, Moby Dick et cetera gemacht werden, die dann, wenn die BMSG-Mittel ausgehen, diesen Kostensatz verlangen. Als Angebot der Stadt sind sie jedoch gratis. Wir verschließen uns jedoch auf keinen Fall davor, darüber zu diskutieren, wie man dieses Angebot verbessern kann. Deswegen stimmen wir auch dem Antrag auf Zuweisung zu.

 

Für die Einrichtungen für jugendliche Sexualstraftäter gilt prinzipiell das Gleiche. Dieses Thema ist sehr ernst zu nehmen, deswegen werden wir uns auch keiner Diskussion verschließen.

 

Dennoch möchte ich jetzt ein paar Dinge sagen, die vielleicht auch zum Verständnis für die laufende Arbeit der Kinder- und Jugendwohlfahrt in unserer Stadt beitragen. Natürlich gibt es diesbezüglich laufend ganz intensive Ausbildungen im eigenen Fortbildungszentrum.

 

Einen der vielen Schwerpunkte dabei bildet auch die Arbeit betreffend sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt. Die PsychologInnen der MAG ELF stellen ein SpezialistInnenteam im Bereich der Fremdunterbringungen. Gerade im vergangenen Jahr war die laufende Überprüfung der Einrichtungen im Zusammenhang mit Sexualität und Gewalt einer der Schwerpunkte. Natürlich gibt es eine penible Dokumentation der Fälle, um diese zu veranschaulichen, aber nicht, um diese hochzustilisieren. Im Überprüfungszeitraum des vergangenen Jahres gab es vier bis fünf Fälle, drei davon waren schwerwiegend. Natürlich gibt es eine ganz konkrete Verfolgung dieser Fälle, und es gab in jedem Fall auch eine Anzeige gegen strafmündige Täter.

 

Abgesehen von der Tragik dieser Fälle ersieht man daraus, dass sich all diese Fälle in einer WG ereignet haben, die unter therapeutischer Begleitung mit speziell geschultem Personal stand. Daran sieht man, dass so etwas einerseits nie ganz zu verhindert ist, dass es andererseits aber sehr ernst genommen wird, und daher warne ich an dieser Stelle auch vor Panikmache in dieser Frage.

 

Zur Prozessbegleitung: Wenn wir unterstützend wirken können, dass es diese Vereinbarung zwischen dem Verein MEN und dem Bundesministerium für Justiz wieder geben soll, dann machen wir das gerne, weshalb wir natürlich eine Zustimmung zur Zuweisung brauchen.

 

Bei der Schulmediation ist das ein bisschen anders. Wir haben das an dieser Stelle auch schon oft diskutiert. Aus unserer Sicht ist es gerade die Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft, Impulse zu liefern, neue Projekte auszuarbeiten und aufzuzeigen, wie man es machen kann, dann aber, wenn es einen Regelbetrieb geben soll, auch die Möglichkeit zu bieten, nachzufragen, wie es von anderen gemacht wird.

 

Die Mediation ist dafür ein gutes Beispiel. Das Pilotprojekt im Alsergrund ging von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Alsergrund aus. Jetzt macht es der Bezirk gemeinsam mit einem Verein namens „Together", und auch in vielen anderen Bezirken hat man sich mittlerweile dafür interessiert, und wenn es dafür Interesse gibt, dann soll das natürlich umgesetzt werden! – Für diese Pionierarbeit danke ich an dieser Stelle der Kinder- und Jugendanwaltschaft explizit! Selbstverständlich soll das, wenn es dafür Nachfrage gibt, auch geschehen.

 

Ich möchte uns alle am vierten Tag einer langen Woche nicht länger vom Wochenende abhalten. Prinzipiell möchte ich euch sehr herzlich für die Arbeit danken! Ich glaube, diese Arbeit hilft nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern sie zeigt, wie politisch diese Arbeit neben allen rechtlichen Aspekten und Pflichtaspekten ist. Ihr seid auf der Seite von Kindern und Jugendlichen Lobby und Partei für diejenigen unter den Kindern und Jugendlichen, die das definitiv nötig haben, und es ist schön, dass sie eine so starke Lobby hinter sich haben!

 

Präsident Johann Hatzl: Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wird von den Jugendanwälten das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte nur einige wenige kurze Bemerkungen machen: Die Einrichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Wien sowie in den anderen Bundesländern ist seinerzeit aus ganz besonderen Gründen auf einer guten gesetzlichen Grundlage und mit Vorgaben erfolgt, die damals festgelegt wurden. Diese haben noch immer Gültigkeit, die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist noch immer dringend nötig. Deshalb ist auch die Verfassung des Berichts und dessen Diskussion gut und richtig, und ich bedanke mich für die Vorlage des Berichtes, für die intensive Arbeit und auch für die Diskussion!

 

Darüber hinaus muss man sehr wohl zwischen der Aufgabenstellung der Kinder- und Jugendanwaltschaft einerseits und ihrem Lobbying-Auftrag für Kinder und Jugendliche auch mit österreichweiter Vernetzung andererseits unterscheiden. Und es freut mich sehr, dass es zur Zeit so ausschaut, als könnte es gelingen, zumindest in einigen Passagen des Jugendschutzgesetzes eine österreichweite Regelung zu erreichen. Es waren ja vornehmlich unsere Kinder- und Jugendanwälte, die sich seinerzeit dafür engagiert und auch durchgesetzt haben, dass zumindest Wien, Niederösterreich und das Burgenland einen einheitlichen Gesetzestext erarbeiten und beschließen konnten. Das freut mich, und ich hoffe, dass die Überzeugungskraft doch einmal ausreichen wird, um das weiter voranzutreiben. Vielleicht hat ein Vorstoß doch einmal Erfolg!

 

Zu beachten ist aber auch, dass die Arbeit der Verantwortlichen der Gemeinde Wien, vornehmlich der MA 11, aber auch vieler anderer Abteilungen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, sozusagen deren Arbeit ist. Daher soll man das in der Diskussion heute auch nicht vermischen. Die Anregungen dienen selbstverständlich dazu, aufgenommen und diskutiert zu werden. Dennoch ist zwischen der Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft mit ihrem Aufgabengebiet einerseits

 

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