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Landtag, 7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 61

 

Errichtung der dritten Piste, und zwar zu einem Zeitpunkt, da haben Sie noch geträumt von der dritten Piste, und zwar, dass wir die unbedingt brauchen. (Abg Anton Mahdalik: Wir nicht, vielleicht Frau Jerusalem!)

 

So, nein bitte, die Frau Kollegin Jerusalem ist drüber in Sorge, das stimmt nicht. Sie sind vor zweieinhalb Wochen draufgekommen, dass man in Kaisersteinbruch eine dritte Piste bauen könnte, vorher haben Sie wahrscheinlich gar nicht genau gewusst wo das ist, aber wurscht.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt, und das ist schon wichtig beim Biomasse-Kraftwerk, das halte ich auch für notwendig und ich glaube schon, dass wir solche großen Anlagen, oder überhaupt solche Dinge brauchen, und das muss man sich anschauen, wie das mit der Ökobilanz und den Transportwegen ist. Ich bin durchaus bei Ihnen bei dem Punkt zu sagen, aus der Ukraine, aus Rumänien, das sind schon weite Wege. Aber das, was wir grundsätzlich gerne hätten bei den Biomassekraftwerken und was unserer Meinung nach fehlt, ist eine Bahnverbindung von Albern, nämlich dort, wo das Holz anlandet zum Kraftwerk, und ich hoffe, zumindest ist das in meinem Medium gesagt worden, dass das auch noch kommt.

 

So, jetzt einmal zur Umweltanwaltschaft und zu der Bilanz. Also, ich glaube, das ist ein wirklich umfangreicher, sehr, sehr gut gelungener Bericht und dokumentiert schön, was die Umweltanwaltschaft versucht, manchmal - meiner Meinung nach - vielleicht ein bisschen zu leise, aber doch, in der Stadt zu korrigieren oder umzusetzen. Oft auch sehr effektiv, aber leider Gottes nur manchmal und nicht immer, aber auf das möchte ich nachher noch kommen.

 

Ich glaube, es ist ein wichtiges Korrektiv auch für das Amt, weil die MA 22 offensichtlich da eine wichtige Partnerin hat, mit der Dinge vorangetrieben werden können.

 

Trotzdem glauben wir, dass eine andere Vorgehensweise zur Bestellung des Umweltanwaltes besser wäre, und das weiß auch die Frau Umweltanwältin, denn das habe ich auch schon gesagt. Derzeit ist es so, dass die Stadt Wien die Vorgehensweise gewählt hat, im Ausschuss einen Dreiervorschlag zu erstellen und dann wählt die Stadt daraus aus. Wir glauben aber, dass der Weg, den Vorarlberg gegangen ist, und zwar durch die qualifizierte Öffentlichkeit, sprich NGOs, vielleicht auch Bürgerinitiativen, den Umweltanwalt zu bestimmen, besser wäre, weil das eine größere Unabhängigkeit garantieren könnte und vielleicht der Umweltanwältin, Frau Schnattinger, mehr Möglichkeiten gäbe, sich vom Druck der Stadt frei zu spielen.

 

So, jetzt zu den einzelnen Punkten, warum wir ein bisschen ein Problem mit der Umweltanwaltschaft gehabt haben. Das sind diese Klassiker, und ein paar davon wurden angerissen. Das sind einmal diese so genannten Feststellungsverfahren. Kollege Blind hat darüber schon gesprochen, zur UVP, und da haben Sie übrigens, Kollege Blind, sagen wir es einmal so, nicht ganz korrekt berichtet.

 

Da geht es immer um die so genannte Kumulation. Wenn ich Ihnen das erklären darf: In Hütteldorf ging es darum, ob zwei Garagen sozusagen diese Zahl aufweisen, bei der das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ein Verfahren festlegt, und das wäre dann sozusagen umweltverträglichkeitspflichtig. Da geht es aber nicht darum, dass beide Garagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen, sondern nur die eine, mit der das überschritten wird. Und bei dem Spiel damals ging es darum, ob die Garage des Sportamts oder die Garage des Herrn Breiteneder in Wirklichkeit die Umweltverträglichkeitsprüfung zu zahlen haben wird - aber jetzt hört er mir ohnedies nicht zu, es ist ja ohnedies wurscht, denke ich mir, (Abg Kurth-Bodo Blind wendet sich dem Redner zu.) oder nein -, und da hat sich die Stadt eine Vorgangsweise gewählt, die ich sehr interessant gefunden habe, sodass die Firma Breiteneder keine Umweltverträglichkeitsprüfungsaufgaben haben wird, sagen wir es einmal so.

 

Die Umweltanwaltschaft ist zwar dem damals durchaus kritisch gegenüber gestanden und unser Kritikpunkt daran war, man ist nicht in die Berufung gegangen und zwar mit der Begründung, man werde von der Behörde wahrscheinlich overruled werden, und das mache dann wenig Sinn, weil das dann sozusagen üblich werde.

 

Da müsste man sich natürlich auch die Rolle der Behörde ein bisschen anschauen, weil noch einmal, wie gesagt, die Behörde und die magistratische Dienststelle MA 22 sind eines und das entspricht nicht der Gewaltenteilung und ist eigentlich im Grunde genommen eine Sache, die man verändern müsste.

 

Noch einmal, da gibt es zu wenig Unabhängigkeit. Bei der Behörde allerdings, und nicht bei der Umweltanwaltschaft.

 

Das Gleiche trifft übrigens auch zu bei der Mahlanlage. Das ist die Firma Latzelsberger, da wurde ja - und das interessiert mich auch – dann sozusagen die Produktionsmenge von 900 000 möglichen Tonnen - auch unter anderem, weil wir uns sehr angestrengt haben in der Geschichte, aber auch die Umweltanwaltschaft - auf 280 000 Tonnen limitiert. Nur, die Frage der Kontrolle steht dann noch immer im Raum. Wer kontrolliert die Firma Latzelsberger, damit diese Kapazität, die ja existiert, nicht auch fallweise ausgenutzt wird. Das Gleiche liegt bei der Tiefgarage Lilienbrunngasse vor, aber auch - und das ist eine interessante Geschichte - beim Einkaufszentrum Citycenter Stadion, das jetzt eigentlich da unten gebaut worden ist, wo auch von einer sehr bekannten Kanzlei in Österreich, die sich mit Umweltverträglichkeitsprüfungen beschäftigt, nämlich der Kanzlei Onz und Kraemer, eine interessante Lösung gefunden wurde, mit der man die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht braucht, sagen wir es einmal so.

 

Und da hätte die Stadt sehr wohl die Möglichkeit gehabt, Frau Stadträtin wird mir wieder das Gegenteil erklären, das ist alles nicht möglich gewesen, aber was dort gelaufen ist, sage ich jetzt noch einmal, war eine interessante Geschichte, wie man zu keiner Umweltverträglichkeitsprüfung kommt, und da kann jeder von uns etwas lernen.

 

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