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Landtag, 7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 61

 

Die Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 geändert wird.

 

Berichterstatterin dazu ist ebenfalls Frau LhptmStin Laska. Ich bitte um Einleitung.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bin sehr stolz darauf, dass zumindest einige Bundesländer - und hier speziell Wien, Niederösterreich und das Burgenland - es geschafft haben, sich zu gleichlautenden Jugendschutzgesetzen zu finden.

 

Wir haben hier heute eine Novellierung vorzunehmen, und ich darf Sie bitten, dieser zuzustimmen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön für die Einleitung. - Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Ich erblicke keinen Einwand und werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Mag Gudenus. (Abg Dr Herbert Madejski: Er hat sich streichen lassen!) - Ich habe soeben registriert, dass hier eine Strechung vorliegt.

 

Wir setzen daher mit Frau Abg Cammerlander fort. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte.

 

Abg Heidemarie Cammerlander (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Meine Fraktion wird diesem Gesetzesantrag natürlich zustimmen. Wir begrüßen es, dass das Jugendschutzgesetz, ich würde einmal sagen, noch verbessert wird. In einer Zeit, in der Jugendliche immer mehr - sei es durch Fernsehen, durch Computer - der Gewalt ausgesetzt sind, in der wir immer mehr suchtkranke Jugendliche haben, begrüßen wir es, dass es in Zukunft verboten sein wird, unter 16-Jährigen Softguns, Waffenimitate zu verkaufen sowie auch Alkohol und Tabak zu verkaufen.

 

Ich bringe heute für die GRÜNEN einen Antrag ein, der von einer breiten Mehrheit dieses Hauses mitgetragen wird. Ich habe vor kurzer Zeit eine Anfrage an Herrn Lhptm Häupl gerichtet, in der es um die einzige Spielsuchtberatung in Wien ging, die bisher noch keine finanzielle Unterstützung der Gemeinde erhalten hat, die sehr viel positive Arbeit in der Beratung, aber auch in der Prävention macht.

 

Wenn wir uns vorstellen, dass es in Wien 28 000 spielsuchtkranke Menschen gibt und bei den Anonymen Spielern in den letzten fünf Jahren 3 470 KlientInnen behandelt wurden, die durchschnittlich mit 55 384 EUR - das ist das 38-fache eines durchschnittlichen Monats-Nettoeinkommens - verschuldet sind, dann sehen wir, wie wichtig es ist, in dieser Richtung einfach auch die Spielsuchtberatung stärker zu unterstützen. 40 Prozent der KlientInnen sind unter 18 Jahre alt, obwohl das Jugendschutzgesetz derzeit schon besagt, dass diese Menschen eigentlich noch gar nicht spielen dürften.

 

Unser Antrag betreffend Spielsucht beantragt gemeinsam mit zwei anderen Fraktionen eine Änderung im Vergnügungssteuergesetz und ein Maßnahmenpaket gegen die Spielsucht. Ich freue mich, ich bin wirklich glücklich darüber, dass meine Anfrage diesen Stein ins Rollen gebracht hat und dass wir heute gemeinsam diesen Antrag einbringen.

 

Es darf allerdings nicht dabei bleiben. Es muss ziemlich rasch, glaube ich, daran gearbeitet werden, dass es eine Konzeption für eine Präventionsstrategie gibt. Es muss eine Verbesserung der Jugendschutzbestimmungen in Bezug auf Lokale geben, in denen Glücksspielautomaten aufgestellt sind. Ferner hoffe ich, dass nach einer Evaluierung der derzeitigen anonymen Spielsuchtberatung rasch eine bessere finanzielle Unterstützung dieser Beratungseinrichtung erfolgen wird, gegebenenfalls auch durch eine Erhöhung der Automatenabgabe und eine diesbezügliche Zweckwidmung.

 

Wir werden sicher weiterverfolgen, wie dieser Antrag verwirklicht wird, und ich freue mich, ihn zu übergeben. In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. - Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Anger-Koch. Ich erteile es ihr. - Bitte, Frau Magister.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wir finden es sehr gut und sind der Meinung, dass die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wie wir in der Vergangenheit schon gesehen haben, hat der Konsum von Genussmitteln wie Alkohol und Tabak bei den Jugendlichen enorm zugenommen, und dies sind dann oft Multiplikatoren zu Aggression und Gewaltausbrüchen. Ich glaube, wir alle kennen den Film „Bowling for Columbine", und ich glaube, solche Aktionen brauchen wir hier in unserer Stadt nicht.

 

Ich werde noch einen Antrag einbringend betreffend Verschärfung der Bestimmungen für den Verkauf und Vertrieb von gewaltverherrlichenden Medien. In formeller Hinsicht beantrage ich hier die Zuweisung. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. - Wir setzen fort mit Frau Abg Rudas. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Laura Rudas (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es freut mich, dass es zu einer breiten Zustimmung kommt, weil das Gesetz ein wichtiger Schritt zur Prävention gegen Rauchen und Alkoholkonsum ist, ein weiterer Schritt zur Harmonisierung. Vor allem ist es aber auch wieder ein Gesetz, das verständlich und nachvollziehbar für junge Menschen ist, und ein Gesetz, das nicht von oben herab kommt, sondern auch greifbar ist.

 

Deswegen möchte ich hier den Expertinnen und Experten, die diese Änderung erarbeitet haben, nämlich der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft recht herzlich danken. Ich glaube, es ist eine gute Änderung gelungen,

 

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