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Landtag, 7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 61

 

findet die Lernbetreuung in einer Schule in einem ehemaligen Chemiekammerl statt. Gegessen wird mehr oder weniger auf dem Gang in einem abgetrennten Raum mit mehr oder weniger liebevoller Verpflegung. – Das ist an sich okay, und die Lehrer werden sich in den Lernstunden, die in den Klassen stattfinden, sicherlich auch bemühen und ein gutes Angebot bieten. Wenn man das aber mit unseren Horten und auch mit unseren offenen Schulen vergleicht, dann muss ich Ihnen sagen: Man soll das eine nicht gegen das andere ausspielen! Ich meine aber nicht, dass eine Form besonders überlegen ist. Das ist faktisch und sachlich nicht richtig!

 

Ganz zum Schluss noch zu den Teilungszahlen. – Wir wissen es, und es steht auch in den Erläuterungen: Wien hat im Moment die Zahl 19 und bleibt im Schnitt und Regelfall auch dabei. Warum steht dann da die Zahl 30? – Ich komme dann gleich zum Initiativantrag. Das ist im Moment so geregelt, weil im Einzelfall auch größere Gruppen möglich sein sollen und weil das im Notfall auch mit einer gesamten Klassen funktionieren soll. Das können theoretisch eventuell auch 30 sein, damit es etwa bei einem Ausfall möglich ist, dass auch eine supplierende Person auf die Klasse aufpasst. Daher wurde auch diese Zahl hineingeschrieben, und diese ist mit dem Zentralausschuss der Wiener LandeslehrerInnen nicht nur abgesprochen, sondern sie wurde von diesen sogar gefordert.

 

Frau Kollegin! Wir beide kennen die Lehrergewerkschaft und den Zentralausschuss. Ich meine, man braucht da keine Sorge zu haben! Das wird nicht der Regelfall sein. Es sollen hier nicht Lehrer oder Betreuungspersonen eingespart werden. Das wird sicherlich nicht der Fall sein! Aber einen Ausfall hat es manchmal schon gegeben, und da muss man eben der Not gehorchen und für den Fall, dass zum Beispiel jemand krank ist, rechtlich entsprechende Vorkehrungen treffen.

 

Ein zweites Beispiel will ich auch noch bringen, dass eine höhere Zahl im Einzelfall begründet und auch pädagogisch sinnvoll sein kann, etwa bei einem Fußballmatch: 2 mal 11 ist 22, das wird sich mit 19 nicht ausgehen. Da könnte man natürlich neue Regeln machen, Leute hinausstellen, aber das wäre ein Tohuwabohu sondergleichen! Warum man da eine zweite Betreuungsperson haben sollte, weiß ich nicht! In diesem Sinn ist es also durchaus okay, wenn wir im Einzelfall eine höhere Zahl ermöglichen, wenn es pädagogisch sinnvoll ist. Der Regefall wird das aber nicht sein, weil wir ja die Gruppen, die es jetzt gibt, entsprechend weiterführen werden. Es war in den Schulen bisher die Praxis, dass es 19 waren, und es werden auch Gruppen mit durchschnittlich 19 bleiben.

 

Jetzt komme zu unserem Initiativantrag: Aus diesem Grund werden wir beantragen, dass auch bei der Tagesbetreuung die angemeldeten Schüler in ganztägigen Schulformen in Gruppen von mindestens 15 und höchstens 25 zusammenzufassen sind, was, wie ich hoffe und wovon ich ausgehe, angenommen wird. Das heißt, wir nehmen auch hier darauf Rücksicht, dass im Notfall auch die gesamte Klasse unterrichtet werden kann. Heute sind es 30, dann wird es eben mit 25 geregelt sein. Dieser Initiativantrag macht die Adaptierung des Gesetzes nicht nur in diesem einen Punkt notwendig, sondern es wird auch sichergestellt, dass die Klassenschülerhöchstzahl 25 nicht übersteigen soll. Letztere wird bei den Integrationsklassen dann auch noch entsprechend gesenkt, sodass in diesen Klassen sogar eine Klassenschülerzahl von 21 nicht überschritten werden wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Alles in allem kann man sagen, dass sowohl der heutige Initiativantrag als auch das Schulgesetz einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten. Gerade der Initiativantrag bringt sogar eine massive Verbesserung für die Wiener Schülerinnen und Schüler und das Wiener Bildungssystem. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich habe schon eingangs darauf hingewiesen, dass die Vorlage zur Novellierung dieses Gesetzes aus vielen bereits genannten Gründen ein wichtiger Schritt ist. Es ist dies ein Zwischenschritt in Richtung einer sehr raschen weiteren Novellierung betreffend die KlassenschülerInnenhöchstzahl.

 

Worüber ich in dieser Diskussion einerseits erstaunt, andererseits erfreut bin, ist die Tatsache, dass ich mir noch vor ein paar Jahren nicht vorstellen konnte, dass vor allem der ÖVP das Wort Ganztagsschule so locker über die Lippen kommen wird, ohne gleich alles Unheil zu beschwören, was damit angeblich verbunden ist. Ich begrüße es außerordentlich, dass wir jetzt relativ sachlich über Ganztagsschulen reden können, wiewohl ich noch immer der Meinung bin, dass wir uns vor allem vom inhaltlichen, pädagogischen und didaktischen Blickwinkel noch darüber einigen müssen, was denn nun der Vorteil einer Ganztagsschule ist, damit wir dann definieren können, welche organisatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eine solche Schulform braucht. Daraus können wir dann auch ableiten, wie andere Schulformen, also Halbtagsschulen, ausschauen. Die Ergebnisse der Zukunftskommission, die eingesetzt wurde, liegen vor, und wir haben dann darüber zu diskutieren und zu entscheiden, welche Schulformen wir zukünftig in unserem Bildungssystem tatsächlich brauchen.

 

In dieser Diskussion ist es unabdingbar notwendig, auch darüber zu reden, ob hier nicht auch Erfahrungen aus anderen Betreuungsformen mit einfließen müssen. Dabei geht es mir vor allem um die zeitliche Orientierung, also um die Frage: Wie lange ist der Tag? – Hier sind vor allem die Erfahrungen, die sich aus der Berufstätigkeit der Eltern und der Notwendigkeit für Nachmittagsbetreuung ergeben, ganz entscheidend. Das haben wir ja auch schon bei den Betreuungsformen vor dem Schuleintritt diskutiert. Wir werden nämlich alle nicht zu dem nötigen Ergebnis gelangen, wenn wir einen Schritt zurückgehen und gerade für berufstätige Eltern eine

 

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