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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 90

 

Diese Neueinteilung wurde mit der Novelle der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien dokumentiert. In der Beilage 177/2003 werden diese Aufgaben gegliedert. (Abg Mag Wolfgang Gerstl: Das ist nicht zum Behindertengesetz, Herr Kollege!) - Es ist sehr wichtig, dass Sie es auch verstehen, warum heute dieses Gesetz leider kommt. - In diesem Dokument wird auch festgestellt, dass. soweit hoheitliche Entscheidungen des Magistrats der Stadt Wien vorliegen, der Fonds Soziales Wien diese zu vollziehen hat. Der Magistrat soll auch weiterhin die Abwicklung der individuellen Sozialhilfe konzentriert wahrnehmen. Bei ihm sollen primär rechtliche, strategische und planerische Angelegenheiten wahrgenommen werden.

 

Der Fonds Soziales Wien ist ein privatrechtlicher Fonds und selbstständiger Rechtsträger. Ein Privatrechtsträger muss aber, um hoheitlich handeln zu können, zusätzlich durch einen Hoheitsakt zur Ausübung zuständig gemacht werden. Bisher fehlte eine Ermächtigung des Fonds Soziales Wien zu einer hoheitlichen Maßnahme. Eine verfassungskonforme Beleihung eines Privaten zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben kann, wie gesagt, nur erfolgen, wenn dazu eine gesetzliche Ermächtigung besteht. Ebenso verhält es sich mit der Schaffung von Verwaltungshelfern. Dazu muss durch Gesetz oder Verordnung beziehungsweise durch Vertrag jemand ermächtigt sein. Fehlt eine solche Ermächtigung, ist die Tätigkeit verfassungswidrig.

 

Im Vorblatt zum Entwurf steht, dass die Erbringung der Maßnahmen nach § 3 des Wiener Behindertengesetzes, Eingliederungshilfe, Hilfe zur geschützten Arbeit, Beschäftigungstherapie, Hilfe zur Unterbringung und persönliche Hilfe, nun sowohl beim Fonds Soziales Wien als auch beim Magistrat der Stadt Wien beantragt werden kann. „Der Hilfesuchende kann die Erlassung eines Bescheides durch den Magistrat der Stadt Wien beantragen, wenn er mit der Erledigung seines Antrages durch den Träger der Behindertenhilfe nicht einverstanden ist."

 

Da stelle ich mir einiges bildlich vor: Da gibt es einen Behinderten, der dringend Hilfe zur Unterbringung oder notwendige Verpflegung braucht. Der Fonds Soziales Wien verweigert dies, er beschwert sich beim Fonds, aber der Fonds bleibt untätig. Der Betroffene tritt dann an den Magistrat heran, weil er einen Bescheid braucht, um ihn nun zu beantragen und ein Rechtsmittel ergreifen zu können. Nach sechs Monaten entscheidet die Behörde und erlässt einen Bescheid, mit welchem dem Fonds Recht gegeben wird. Das ist möglich, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz ermöglicht so lange Entscheidungsfristen. Dann ficht der Betroffene diesen Bescheid an und bekommt abermals viele Monate später Recht. Was ist dann passiert? Wenn man schaut, braucht er diese Leistung vielleicht gar nicht mehr, denn er ist schon lange verstorben. Er muss über ein Jahr warten, um in Wahrheit Recht zu bekommen!

 

Sagen Sie nicht, der Fonds macht keine Fehler. Schon heute kann ich ganze Container mit Beschwerden über den Fonds Soziales Wien füllen. Entweder wurde nicht gehandelt oder zu spät gehandelt, die Leistung verweigert oder es wurden falsche Kosten vorgeschrieben.

 

Wenn jetzt jemand mehr als ein Jahr braucht, um Recht zu bekommen, dann ist das für mich Anachronismus. Das Gesetz verlangt eine gesetzliche Ermächtigung für den Fonds Soziales Wien, damit er hoheitlich handeln kann. Das wurde im Bereich der Behindertenhilfe, aber auch bei anderen Leistungen wieder einmal versäumt! Der einfachste Weg wäre gewesen, dem Fonds hoheitliche Gewalt zu übertragen, um damit einen schnellen verfassungskonformen Verwaltungsweg zu eröffnen, aber dieser Weg wurde in dieser Sache wieder nicht beschritten. (Abg Mag Wolfgang Gerstl: Dort sind ja die Rechtsmittelfristen nicht anders!) Stattdessen wird eine umständliche Konstruktion, mit der niemandem geholfen ist, gewählt. Dem Pflegefall, dem Behinderten und vielen mehr wird daher weiterhin ein wirksames Mittel genommen, zu ihrem Recht zu kommen.

 

Da sage ich Ihnen wieder einmal, Frau Stadträtin, Ihren Leitspruch: "Mehr Fairness braucht das Land!" - vor allem Behinderte! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine weitere Wortmeldung. Daher ist die Verhandlung zu diesem Geschäftsstück geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. - Bitte.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

In aller Kürze. Mehrheitlich ist diese Veränderung positiv aufgefasst worden. Das freut mich.

 

Den beiden vorgelegten Anträgen kann ich, nachdem in der Begründung in dem einen Bereich gesagt wurde, dass daran schon gearbeitet wird und im anderen Bereich, dem - unter Anführungszeichen - Stadtplan ich Ihnen sagen kann, dass auch daran schon gearbeitet wird, insofern gern zustimmen, dass wir sie im Ausschuss weiterdiskutieren. - Danke schön.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das sind SPÖ, ÖVP und GRÜNE. Damit ist das Gesetz in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Ich komme zur Abstimmung über die zwei vorliegenden Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Der erste ist eingebracht von den GRÜNEN, betreffend den Stadtplan, Stadtführer für Menschen mit Behinderungen. In formeller Hinsicht ist die Zuweisung beantragt.

 

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit einstimmig beschlossen.

 

Ich komme zum zweiten Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP, betreffend zeitgemäße Formulierungen im Wiener Behindertengesetz. Auch hier ist die Zuweisung beantragt.

 

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein

 

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