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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 90

 

werden wir dem zustimmen.

 

Ich möchte einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, weil wir glauben, dass wir gerade für Menschen mit Behinderungen in Sachen Mobilität in Wien noch sehr viel zu tun haben.

 

Ich möchte folgenden Beschlussantrag einbringen:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag spricht sich dafür aus, dass das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung einen Stadtführer, einen Stadtplan für Menschen mit Behinderungen, vor allem geh- und sehbehinderte Menschen, in Auftrag gibt und dieser dann der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die darin enthaltenen Informationen sollen in Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden.

 

Ich beantrage die Zuweisung dieses Antrags.“

 

Ich glaube, Mobilität sollte gerade für Menschen mit Behinderungen in einer Stadt wie Wien keine Frage mehr sein, zum Beispiel wenn es um Gehsteigabsenkungen geht. Wir haben gestern kurz darüber diskutiert, dass es Unterschiede gibt, dass man irgendwo hinkommt. Es muss klar sein, dass Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen, überall in diese Stadt hinkommen, denn nur dann können sie am sozialen Leben teilhaben. Das ist uns sehr wichtig und wir glauben, dass wir hier noch einiges zu tun haben. Ich freue mich auf die Unterstützung und dass wir dann im Ausschuss darüber diskutieren können. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) 

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Praniess-Kastner. - Bitte.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ein Großteil unserer Gesellschaft sieht leider Menschen mit Behinderung noch immer primär als eine Belastung. Sie sehen die Mühen des Alltags, sie konzentrieren sich auf all das, was nicht geht, und sehr oft wird leider nicht gesehen, welche Bereicherung behinderte Menschen in unsere Gesellschaft bringen. Behinderung liegt nicht am Menschen selbst, sondern an den Rahmenbedingungen, die er oder sie vorfindet. Wir als PolitikerInnen sind dafür verantwortlich, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem einzelnen Menschen die Führung eines selbstbestimmten Lebens ermöglichen. Es ist also höchste Zeit, dass wir in unserer Politik für behinderte Menschen einen Paradigmenwechsel vollziehen, weg vom behinderten Menschen als Objekt der Fürsorge hin zu einem selbstbestimmten Leben für behinderte Menschen, weg von der Entmündigung hin zu einem gleichberechtigten Miteinander und weg von der Aussonderung hin zur selbstverständlichen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Das heißt, Kindergarten, Schule, Beruf, Freizeit müssen für behinderte Menschen die gleichen Chancen wie für uns alle bieten. Um dies zu erreichen, sind wir als PolitikerInnen gefordert, die Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Es liegt uns der Entwurf für die Änderung des Wiener Behindertengesetzes vor, dem wir natürlich zustimmen. Aber darüber hinaus stellen meine Kollegin Ingrid Korosec und ich einen Antrag für eine zeitgemäßere Formulierung im Wiener Behindertengesetz. Meine Vorrednerin Claudia Smolik hat schon gesagt, leider wurde es verabsäumt, alle diskriminierenden Passagen im Behindertengesetz zu eliminieren. Es wurde leider die Gelegenheit nicht genutzt, die betreffenden Passagen zu novellieren.

 

Das bedeutet, wir stellen den Antrag betreffend zeitgemäßere Formulierungen im Wiener Behindertengesetz:

 

„Der Landtag möge beschließen, dass die zuständige Stadträtin für Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit und unter Beiziehung der ARGE Rechtsbereinigung einen Entwurf einer Novelle des Wiener Behindertengesetzes erarbeitet und zur Beratung vorlegt, der sich bei der Definition der Behinderung von Menschen an der einschlägigen Definition des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes orientiert.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an den Gemeinderatsausschuss der Geschäftsgruppe für Gesundheit und Soziales verlangt.“

 

Es geht um die nicht zeitgemäße Definition im ersten Absatz von "Menschen mit Behinderung". Frau Stubenvoll, Sie nicken mir zu, wir wissen es gemeinsam. Ich bitte Sie noch einmal, unserem Antrag stattzugeben und die Arbeitsgruppe einzusetzen. (Abg Erika Stubenvoll: Im November!) - Im November ist es soweit, okay! Wir haben den Antrag bereits eingebracht. Sie haben in der Behindertenkommission zugestimmt. Ich freue mich darauf und hoffe, dass Sie unserem Antrag heute zustimmen, dass die Frau Stadträtin mit uns gemeinsam diesen Vorschlag für eine Novellierung dieser diskriminierenden Passage, was die Definition von "Menschen mit Behinderung" betrifft, aufgreift. - Danke.

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Hora. - Bitte.

 

Abg Karlheinz Hora (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

 

Ich werde mich auch an die Kürze meiner Vorrednerinnen halten.

 

Das Gesetz selbst ist sicher insofern eine gewisse Sicherheit, als hier erstmals ganz definitiv verankert ist, wie die Bescheidausstellung funktioniert. Das heißt, die Information vom FSW ist einmal als erste Information zu sehen. Ganz wichtig ist, in dieser Information wird dann auch die Rechtsmöglichkeit, das heißt, das Recht auf die Ausstellung eines Bescheids, dementsprechend kommuniziert werden. Damit meine ich auch, dass diese Kommunikation so ist, dass sie barrierefrei stattfindet, das heißt, die Information auf direktem Weg, die Information im Inhalt so, dass derjenige, der diesen Antrag gestellt hat, dann auch dementsprechende Rechtsmittel ohne einen hohen Aufwand ergreifen kann, ohne eine dementsprechende Barriere vorzufinden.

 

Was auch vorkommt, ist die Tatsache, dass wir jetzt ein Taschengeld mit einem Mindestsockel von

 

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