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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 90

 

Theaterdonner. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Allerdings: Der Theaterdonner kostet leider die Österreicher und im speziellen Fall die Wiener eine ganze Menge Geld. Denn finanziell geradestehen für diese verantwortungslose Politik müssen ja leider nicht Sie, sondern unsere Wiener Bürger.

 

Unsere Kollegin von den GRÜNEN eingangs hat - was mich übrigens gewundert hat: in diesem Fall ohne Ordnungsruf - in überaus unqualifizierter Art und Weise einen Vertreter der Freiheitlichen hier im Haus beflegelt. Auf Argumente ist sie aber dabei nicht eingegangen.

 

Wir, Frau Kollegin... (Ruf bei den GRÜNEN: ...einmal zuhören!) - "Zuhören"?! - Sie waren ja nicht einmal da! Sie sind ja hinausgegangen! Das ist das, was Sie unter Demokratie verstehen! – Das war ja kein Zuhören! Das war ein Herkommen und ein Ablesen von Beschimpfungen, die dieses Hauses an sich nicht würdig gewesen wären. (Abg Mag Andreas Schieder: Ihr Klubobmann...) Der hat einen Ordnungsruf... (Abg Mag Andreas Schieder: Ihr Klubobmann hört nicht einmal Ihnen zu!) Was ist? – Der hat ja etwas zu tun, weil unter anderem Ihre Leute dauernd anrufen, und nicht nur sie, sondern ganze Mengen! (Abg Christian Oxonitsch: Das ist ja eine Lachnummer!) - Ja, Sie wissen es ohnedies! Ihre Führungsspitze weiß es ganz genau, und auch Sie, Herr Kollege Schieder, wissen es. Sie wissen es auch!

 

Ja, jetzt sind Sie mit Recht ruhig. (Abg Christian Oxonitsch: Das ist ja wohl eine Lachnummer! Der ist ja überhaupt nicht da!) – Ja, wo sind denn bei Ihnen alle Leute? Jetzt hören Sie doch auf! Heute Mittag war von der SPÖ fast niemand mehr vertreten, weil Sie alle das Mittagessen der Arbeit hier im Hause vorgezogen haben, Herr Klubobmann! (Abg Christian Oxonitsch: Wenn ... einmal redet, hört man wenigstens der Debatte zu! - Das haben Sie gemacht, aber Ihr Klubobmann nicht! Das interessiert ihn ja gar nicht!) Wenn bei Ihnen immer alle da wären, dann könnten Sie das rote Licht leuchten lassen, aber das ist ja auch nicht der Fall! Das stimmt doch nicht, das wissen Sie selber ganz genau! Und Sie wissen auch ganz genau, dass er im Augenblick - nicht zuletzt durch Ihre Interessen und Anrufe (Abg Christian Oxonitsch: Lachnummer! Lachnummer!) - sehr beschäftigt ist. (Ruf bei der SPÖ: Das glauben Sie!) – Punkt um jetzt, was den Klubobmann betrifft, und ich fahre fort mit meinen Ausführungen.

 

Meine Damen und Herren - vor allem von den GRÜNEN, aber auch von der SPÖ! Sie wollen helfen ohne Rücksicht auf die Herkunft. Das hört sich wunderschön an, aber es ist nicht realistisch! Und das Schlimme dabei - und das Unanständige dabei! - ist, dass Sie das wissen. Man kann nicht allen, unabhängig von der Herkunft, helfen! Wir können nicht alle Probleme der Welt lösen! Und was wir tun müssen und wofür wir gewählt sind - von den Österreichern gewählt sind -, ist, die österreichischen Probleme zu lösen. Aber mit diesen Ansätzen werden Sie die österreichischen Probleme nicht lösen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es ihr.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Lassen Sie uns vielleicht jetzt noch einmal zurückkommen zum ursächlichen Tagesordnungspunkt, nämlich zum Sozialhilfegesetz. Mein Kollege Dr Aigner hat die vorliegende Novelle zum Sozialhilfegesetz schon ausgeführt und diese auch kommentiert, und er hat ausgeführt, dass der Entfall der Bescheidpflicht für uns absolut unakzeptabel ist. Die Tatsache, dass die Pflicht der Bescheiderlassung bei der Zuerkennung von Sozialleistungen gestrichen wurde, führt bei den Betroffenen zu Unsicherheit und Missverständnissen. Es ist unverständlich, warum die massive Kritik von uns als Oppositionspartei, aber auch die der Caritas oder der Arbeiterkammer nicht aufgenommen wurde. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Deshalb stellen wir ÖVP-Abgeordneten - mein Kollege Dr Aigner, Ingrid Korosec und ich - einen Antrag betreffend die Verankerung und positive Satzung der Bescheidausstellungspflicht hinsichtlich der Zuerkennung beziehungsweise Ablehnung von Sozialhilfeleistungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz.

 

Wir stellen den Abänderungsantrag, dass der Landtag beschließen möge, im vorliegenden Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz geändert wird, folgende Änderung vorzunehmen:

 

Sowohl die Zuerkennung als auch die Ablehnung hat durch schriftlichen Bescheid zu erfolgen.

 

In formeller Hinsicht fordern wir sogleich die Abstimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Lassen Sie mich darüber hinaus noch einige Aspekte zur Sozialhilfe in Wien ausführen:

 

Die Sozialhilfe-Richtsätze – das wissen Sie, und das haben wir als Opposition schon sehr oft gesagt - sind unter den niedrigsten aller Bundesländer. Sozial Schwache in Niederösterreich, in Tirol, in Vorarlberg, aber auch in Oberösterreich leben deutlich besser als in Wien. Vergleicht man die Sozialhilfe-Richtsätze der österreichischen Bundesländer - und ich werde gleich die Zahlen dazu bringen -, ist erkennbar, dass Alleinunterstützer in Wien 420 EUR erhalten, während in Oberösterreich 532 EUR angemessen erscheinen. Auch zwei Menschen in einer Lebensgemeinschaft mit Kind stehen in Wien 775 EUR zu, während diese in Oberösterreich 937 EUR erhalten. Zudem erhalten die Betroffenen in Oberösterreich bei der zeitlich begrenzten Sozialhilfe Sonderzahlungen.

 

Die SPÖ-Wien wird Farbe bekennen müssen, ob ihr die sozial Schwachen in unserer Stadt noch etwas wert sind. Meine Damen und Herren, mehr Wärme braucht die Stadt! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Die ÖVP Wien fordert seit langem eine adäquate Erhöhung um 20 Prozent.

 

Und nicht nur, dass in Wien immer noch einer der niedrigsten Sozialhilfesätze ausbezahlt wird, es müssen auch jene, die auf diesen angewiesen sind, monatelang auf das wenige Geld warten. Die Aussage des Leiters

 

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