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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 90

 

nach wie vor Bundessache ist. Im Moment geht es vor allem um die Frage, wie hoch dieser Anteil an Personen ist. Eigentlich sollte das leicht sein, denn wer in nächster Instanz ist, ist leicht festzustellen. Wir müssen aber mit dem Bund vor allem darüber – ich will es einmal höflich formulieren – sehr intensive Diskussionen führen, wieviel betreffend die Menschen, die in nächster Instanz sind, auch wirklich vom Bund refundiert wird. Diesbezüglich haben wir noch kein Ergebnis. Im Prinzip müsste es darauf hinauslaufen, dass nur wir für diejenigen zuständig sind, die wirklich im Land bleiben, was etwa eine Größenordnung von 10 Millionen EUR ausmacht. Der Rest müsste, wenn wir das Geld bekommen, durch den Bund übernommen werden. Wir haben es aber noch nicht und sind noch mitten in den Diskussionen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Frau Abg Matzka-Dojder.

 

Abg Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Stadträtin!

 

Die 15a-Vereinbarung gibt es schon seit 2004, und Sie haben auch gesagt, dass Wien hier federführend war, dass sie zustande kam. – Meine Frage: Hat sich diese 15a-Vereinbarung aus Ihrer Sicht für die schutzbedürftigen Menschen bewährt und soll sie auch in dieser Form beibehalten werden?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Frau Abgeordnete! Sie haben an meinen vorherigen Erläuterungen, mit welchen ich auch ein bisschen die Komplexität dieses Themas darzustellen versucht habe, gesehen, dass ich dieser Vereinbarung nicht völlig unkritisch gegenüber stehe. Aber mit derselben großen Vehemenz, mit der ich die einzelnen Punkte anspreche, wo es noch zu kompliziert ist und wo noch Verbesserungen notwendig wären, verteidige und begrüße ich diese Regelung an sich. Wir werden alles daran setzen, dass sie auch so bleibt, denn ich denke, das ist wirklich der entscheidende Schritt in dieser Bund-Länder-Vereinbarung. Deswegen haben ja die Länder, über ihre Kompetenz hinaus gehend, gesagt: Wir sind bereit, hier auch Kosten zu übernehmen.

 

Das Grundprinzip ist, dass alle Menschen betreut sind, und das ist unglaublich wichtig. Das ist wichtig für die Flüchtlinge, die diese Betreuung brauchen. Das ist auch wichtig, weil es darunter natürlich auch einige gibt, die in Wirklichkeit keine Flüchtlinge sind und den legalen Flüchtlingsstatus auch nicht bekommen könnten.

 

Aber auch da ist es wichtig, die im Auge zu haben. Es ist in jeder Hinsicht wichtig, dass sie nicht irgendwohin diffundieren und verschwinden, was sie logischerweise tun - Klammer auf - müssen - Klammer zu -, wenn sie überhaupt keine Versorgung bekommen. Es ist wichtig für das System an sich, weil man zum ersten Mal einen Überblick hat. Früher, wenn ich an ehemalige Diskussionen erinnere, war oft gar nicht klar, wie viele Flüchtlinge es überhaupt gibt, welche noch da sind, welche weitergewandert sind, weil sie nicht betreut waren. Insofern hat natürlich niemand den Überblick gehabt. Es ist vor allem auch im Interesse der Aufnahmegesellschaft, weil auf diese Art und Weise soziale Konflikte und Kriminalität vermieden werden können. Denn was soll jemand, der sich in diesem Land legal aufhält, weil im Zuge des Flüchtlingsstatus ist man ja legal hier? Aber früher war die Situation so, sie durften nicht arbeiten, sie haben keine Sozialhilfe bekommen, sie haben nichts zum Wohnen gehabt, sie haben nichts zum Essen gehabt und die Kinder, was sowieso eine Katastrophe war, waren auch nicht betreut. Für die hätte zwar theoretisch die Schulpflicht gegolten, aber die Praxis hat so ausgeschaut, dass man nicht wusste, wo die sind. Das heißt, die Leute hatten überhaupt keine andere Chance, als dass sie dann irgendwohin verschwunden sind. Damit ist Nährboden für soziale Konflikte und leider zum Teil manchmal auch für Kriminalität gelegt worden.

 

Das heißt, mit aller Vehemenz sage ich, es ist gut, dass wir diese Bund-Länder-Vereinbarung haben. Endlich sind alle Flüchtlinge im Zuge ihres Verfahrens betreut. Aber es sollte natürlich schon so sein, dass die Verfahren in Zukunft schneller sind, denn das ist noch eine große Belastung für das ganze System und vor allem für die Menschen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 5. Zusatzfrage. Herr Abg Lasar, bitte.

 

Abg David Lasar (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Eine kurze Frage noch: Welche Versicherungsleistungen werden für die Asylwerber, die jetzt in Wien leben, in Zukunft abgedeckt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Abgeordneter!

 

Das hat sich durch meine vorherige Antwort ergeben. Die Flüchtlinge sind im Zuge dieser Bund-Länder-Vereinbarung im Rahmen der Vereinbarung nicht extra, sondern ganz normal versichert wie alle anderen Leute auch. Wenn sie krank sind, können sie zum Arzt gehen. Wenn sie Medikamente brauchen, können sie Medikamente kriegen. Und wenn sie Zähne brauchen, kriegen sie diese glücklicherweise auch.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist die 4. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 04291-2006/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg Maresch gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Das Wiener Umweltinformationsgesetz bestimmt, dass einem Begehren auf Mitteilung von Umweltdaten spätestens innerhalb von einem Monat zu entsprechen ist. Werden die verlangten Umweltdaten nicht oder nicht im begehrten Umfang mitgeteilt, so ist auf Antrag der FragestellerInnen darüber ein Bescheid zu erlassen. Wie viele derartige Bescheide wurden seit Beginn Ihrer Amtszeit erlassen?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Die Antwort auf Ihre Frage lautet: keine.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Herr Abg Mag Maresch, bitte.

 

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