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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 76 von 84

 

Beschwerden zu warten, sondern aktiv auf die betroffenen Menschen zuzugehen. Das ist sehr wichtig. (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: So lange keine gesetzliche Verankerung verlangt wird, ist das auch kein Problem!)

 

Manches begann sich zum Positiven zu wenden. Frau Stadträtin! Ich werde versuchen, Ihnen zu erklären, warum ich der Überzeugung bin, dass es dringend notwendig wäre, sowohl Patientenanwaltschaft als auch Pflegeombudsstelle gesetzlich zu verankern, aber getrennt. (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Renate Brauner.) Das ist mir klar, und ich komme auch noch dort hin!

 

Ich meine, wenn Sie versuchen, die Pflegeombudsstelle im Patientenanwaltschaftsgesetz gesetzlich zu verankern, dann ist das ein Schritt zurück, weil man die Aufgaben wieder an die Patientenanwaltschaft zurück überträgt, obwohl es sich gezeigt hat, dass diese Patientenanwaltschaft die Probleme nicht lösen kann. Ich glaube, es wäre eine Überforderung für die Patientenanwaltschaft, wenn das in einen Topf geworfen wird. Es geht doch bei der Patientenanwaltschaft meistens um juristische Fragen. In der Regel dreht es sich bei den Beschwerden um ärztliche Kunstfehler, vergessene Tupfer und sonstige Dinge. Bei den Pflegebedürftigen handelt es sich nicht nur um juristische Fragen, sondern da geht es viel mehr um Fragen des alltäglichen Lebens, und das sind zwei völlig verschiedene Dinge: Patienten befinden sich eine Zeitlang im Krankenhaus, aber für Pflegebedürftige sind Pflegeheime keine Krankenanstalten, in denen sie sich nur einige Zeit aufhalten, sondern diese sind eigentlich ihr Wohn- und Lebensraum. Da geht es um für uns gesunde und mobile Menschen oft um ganz lapidare Dinge, die aber für die Menschen wichtig sind, die aus den eigenen vier Wänden in diese Heime zugewiesen wurden und nicht mehr heraus kommen oder zumindest aus eigener Kraft nicht mehr heraus kommen.

 

Für Pflegebedürftige kann schlichte Langeweile schon zu einem großen Problem werden. Stellen Sie sich vor, Sie liegen im Bett, und die einzige Abwechslung ist der Wechsel der Betreuungspersonen. Ich stelle mir das nicht besonders lustig vor! In Anbetracht dessen erhebt sich aber die Frage: Kann sich die Patientenanwaltschaft auch mit dem Problem der Langeweile auseinander setzen? Auch bettlägerige Menschen haben ein Recht darauf, an die frische Luft zu kommen. Wir kommen sie dort hin? Wer bringt sie dort hin? Kann sich der Patientenanwalt auch damit auseinander setzen, dass bettlägerige Menschen gerne frische Luft schnappen würden? (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Renate Brauner.) Ist das nicht eine Überforderung? (Zwischenruf von Abg Marianne Klicka. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. )

 

Präsident Heinz Hufnagl (unterbrechend): Ich nehme an, dass Frau Antonov abwartet. Aber eigentlich ist sie an der Reihe.

 

Abg Mag Waltraut Antonov (fortsetzend): Ich fürchte, ich kann nicht warten, bis das ausdiskutiert ist! Ich mache einfach weiter.

 

Pflegebedürftige Menschen haben auch das Recht, den Ablauf ihres Alltags selbst zu bestimmen. Müssen sie Katzen streicheln, weil es uns Gesunden vorkommt, dass wir sie so aus der Isolation herausholen können? Kann es nicht vorkommen, dass manche Pflegebedürftige damit ein Problem haben? Und wenn sie damit ein Problem haben, kann sich dann der Patientenanwalt auch darum kümmern, dass manche Menschen keine Katze streicheln wollen? Ist das nicht eine zeitliche Überforderung der Patientenanwaltschaft, die sich auch um andere Dinge zu kümmern hätte? (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Renate Brauner.) Tiertherapie ist gut, aber was ist mit den Menschen, die diese Tiertherapie nicht in Anspruch nehmen wollen? (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Es gibt auch Musiktherapie und die CliniClowns!)

 

Wird auf diese Menschen gehört? Ist nicht manchmal ein Pflegeombudsmann nötig, damit auf sie gehört wird? Außerdem sind wir alle uns auch darin einig, dass die Betreuung zu Hause einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Für die pflegenden Angehörigen und die Pflegebedürftigen zu Hause können aber auch Probleme entstehen. Wird der Patientenanwalt dann auch für diese Menschen zuständig sein, oder wäre das nicht wiederum eine Überforderung für den Patientenanwalt? – Der Pflegeombudsmann jedenfalls hat angekündigt, dass er seine Tätigkeit auch auf die Betreuung zu Hause ausdehnen will.

 

Er hat für diesen Fall um mehr Personal angesucht. Das ist ihm vom FSW allerdings nicht bewilligt worden.

 

Ich hoffe, ich habe Sie davon überzeugt, dass sich die Probleme der PatientInnen beim Patientenanwalt von den Problemen der Pflegebedürftigen unterscheiden. Es handelt sich bei den PatientInnen und beim Patientenanwalt eigentlich um die Abhandlung von, salopp formuliert, Schadensfällen. Bei den Pflegebedürftigen handelt es sich um etwas ganz anderes. Was die Pflegebedürftigen mehr als alle anderen Bevölkerungsgruppen brauchen, ist eine Ansprechperson, die sich ausschließlich auf ihre differenzierten Bedürfnisse konzentriert. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Sie wollen mit dem neuen Gesetz etwas vereinfachen. Aber ich sage Ihnen, diese Vereinfachung geht zu Lasten von vielen Menschen, die sich leider oft nicht wehren können. (Abg Mag Sonja Ramskogler: Das Gesetz ist eine Verbesserung!) Nicht wir sollten es uns einfacher machen, nicht für uns sollten wir es einfacher machen, sondern wir sollten es für die Menschen vereinfachen, die davon betroffen sind, nämlich für die Pflegebedürftigen, die leider überhaupt keine Lobby haben. In diesem Sinne fordere ich Sie noch einmal ganz vehement dazu auf, die Pflegeombudsschaft unabhängig von der PatientInnenanwaltschaft auf einer gesetzlichen Basis zu verankern! - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Lasar. Ich erteile es ihm.

 

Abg David Lasar (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

In der Dringlichen Anfrage an den Herrn

 

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