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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 84

 

auch gestorben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass etwas passieren sollte, wenn jemand kandidieren will im Bereich der Stadt Wien. Man muss halt, wenn man für seine Interessen eintritt, auch bereit sein, tatsächlich dafür einzutreten. Wenn man aber persönlich das Ziel hat, von allen geliebt zu werden, ist das manchmal ein bisschen schwierig. Und das geht in der Politik auch nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

 

In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu diesen mannigfaltigen Gesetzesnovellen und ersuche Sie auch explizit, diesem sehr guten Lohnabschluss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien Ihre Zustimmung zu erteilen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Bevor wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, lasse ich über den Abänderungsantrag, der von Frau Abg Smolik eingebracht wurde, abstimmen.

 

Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die Freiheitlichen und die Grünen, somit die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das ist somit einstimmig in erster Lesung beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zu Postnummer 9. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über das Schlichtungsverfahren in Angelegenheiten der Gleichstellung von Landeslehrern und Landeslehrerinnen mit Behinderungen an Wiener öffentlichen Pflichtschulen.

 

Bitte, Frau Mag Wehsely.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus!

 

Ich ersuche auch hier um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung... (Abg Claudia Smolik: Was ist mit unserem Antrag?) Welcher Antrag? (Abg Christian Oxonitsch: Smolik!) Nein, Puller. Entschuldigung.

 

Das heißt, ich muss jetzt noch einmal nach der ersten Lesung fragen, wer das Gesetz annimmt. – Das ist in erster Lesung einstimmig angenommen. (Abg Claudia Smolik: Es geht um den Beschlussantrag!) Ja, der Beschlussantrag kommt jetzt.

 

Ich lasse jetzt den Beschlussantrag der Grünen, eingebracht von Abg Ingrid Puller, betreffend Gehaltserhöhungen abstimmen und darf fragen, wer diesem Antrag zustimmt. – Das sind die Grünen und die Freiheitlichen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Wir kommen jetzt noch einmal zur zweiten Lesung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

So und jetzt gibt es die Postnummer 9, die ich bereits vorgelesen habe. Hier schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werden daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Wolf. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Franz Ferdinand Wolf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Der vorliegende Tagesordnungspunkt gibt mir die Möglichkeit, kurz auf die wenig befriedigende Situation der Wiener Musikschulen hinzuweisen, um es freundlich und zurückhaltend zu formulieren.

 

Wien hat 30 Musikschulen. Im Vergleich dazu hat Niederösterreich 420 und selbst Vorarlberg verfügt über 103 Musikschulen. Außerdem gibt es kein Landesgesetz, das die Musikschulen regelt sondern nur ein Organisationsstatut, das noch dazu aus dem Jahre 1950 stammt.

 

Ich bringe daher einen Beschlussantrag ein:

 

„Die amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport möge ein Landesmusikschulgesetz ausarbeiten und beschließen lassen. Mit dem Gesetz sollten folgende Punkte entsprechend geregelt werden:

 

Eine Definition pädagogisch-didaktischer Qualitätsstandards und Zielbestimmungen für die Musikschulausbildung,

 

Anstellungserfordernisse für das pädagogische Personal der Musikschulen,

 

Anrecht auf einen sofortigen Ausbildungsplatz an einer städtischen Musikschule für all jene Schüler, die die Aufnahmeprüfung für eine Musikschule bestanden haben,

 

Kriterien für die Förderung von privaten Musikschulen und Vereinigungen und letztlich

 

die Einrichtung eines Musikschulbeirates, der zur Beratung und Stellungnahme in grundsätzlichen Angelegenheiten des Musikschulwesens herangezogen werden muss.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung des Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport.“

 

Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben.– Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von der ÖVP, betreffend die Erstellung eines Landesmusikschulgesetzes. Es wurde die Zuweisung verlangt.

 

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