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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 84

 

Volksanwaltschaft sehr herzlich bedanken. Wir finden, dass es auch sehr zu begrüßen ist, dass grundrechtsrelevante Feststellungen der Volksanwaltschaft dieses Jahr zum ersten Mal den Berichten an die Landtage beigeschlossen werden, nämlich grundrechtsrelevante Feststellungen der Volksanwaltschaft, die die Bundesverwaltung betreffen. Wir glauben, dass diese Vorgehensweise das Vorhaben, bei Ämtern und Behörden das Grundrechtsverständnis und das Grundrechtsbewusstsein zu stärken, sehr stark unterstützt und im positiven Sinn weiter verfolgt und weiterentwickelt.

 

Ich möchte im Namen meiner Fraktion auf einen wichtigen Punkt eingehen, der im Bericht der Volksanwaltschaft angeführt ist, weil er unserer Meinung nach die Vorgehensweise der SPÖ in vielen Bereichen sehr exemplarisch darstellt. Es geht um den Punkt "4.1 Verweigerung einer Stellungnahme und Berufung auf die Ausgliederung". Da geht es um den Fall einer Mitarbeiterin, die ihrer Meinung nach unrechtmäßig gekündigt wurde und sich an die Volksanwaltschaft gewandt hat. Die Volksanwaltschaft, die sich an die Verwaltung beziehungsweise an die Hausbetreuungs GesmbH wendet, bekommt dann zur Antwort: Die Volksanwaltschaft sei hier nicht zuständig, weil das ein ausgegliederter Bereich ist und weil es eine ausgegliederte, selbstständige juristische Person ist, um die es sich hier handelt.

 

Das ist ein Teil der Tatsache; und was ist der Rest der Tatsache? Dass aus dem Bereich, der von der Wiener Stadtregierung, von der Wiener Landesregierung ausgegliedert wurde, eine Tochtergesellschaft gemacht wurde, die aber zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Wien steht.

 

Das heißt, was macht die Landesregierung? Die Landesregierung gliedert Bereiche aus der Wiener Stadtverwaltung aus und entzieht sie damit der demokratischen Kontrolle, und zwar in diesem Fall nicht nur der demokratischen Kontrolle durch den Gemeinderat und den Landtag, sondern, wie es in diesem Fall klipp und klar vorliegt, auch der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft. Und sie antwortet der Volksanwaltschaft zweimal, nämlich bei der ersten Anfrage und auch bei der Stellungnahme, die wir alle bekommen haben, dass hier aus folgendem Grund keine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft gegeben sei - ich zitiere -: „Aus Sicht der Stadt Wien - Wiener Wohnen ist eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft im vorliegenden Fall nicht gegeben, da es sich bei der Hausbetreuungs GesmbH um eine ausgegliederte, selbstständige juristische Person handelt."

 

Das ist eine Vorgehensweise, die wir weder akzeptieren noch so im Raum stehen lassen können, weil sie dazu führt, dass erhebliche und große Bereiche der Stadtverwaltung der demokratischen Kontrolle, der politischen Kontrolle durch die Opposition, aber auch durch die Volksanwaltschaft und durch das Kontrollamt entzogen werden.

 

Auch um solche Fälle aufzuzeigen, um auf solche Defizite in der Stadtverwaltung hinzuweisen, finden wir es ganz, ganz wichtig, dass es die Volksanwaltschaft gibt. Sie beweist einmal mehr mit dem vorliegenden Bericht, aus dem ich nur ein Beispiel herausgegriffen habe, dass sie sehr erfolgreiche, hervorragende Arbeit leistet. Wir bedanken uns als grüne Fraktion sehr herzlich für diese erfolgreiche Arbeit. Danke vielmals! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren!

 

Der 27. Bericht der Volksanwaltschaft liegt uns vor, und ich möchte gleich zu Beginn den herzlichen Dank meiner ÖVP-Fraktion an die Volksanwaltschaft richten und auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die hervorragende Arbeit an dem Bericht, der uns vorliegt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Sinn und Zweck dieser Kontrolle durch die Volksanwaltschaft ist ja, die Verwaltung effizienter, besser und bürgerfreundlicher zu machen. Insofern darf ich einen Appell an Sie richten, an die Stadtregierung und Landesregierung: Geben Sie doch auch in Wien einer wirklich unabhängigen Kontrollinstanz entsprechende Möglichkeiten im Sinne Ihrer Wählerinnen und Wähler, aber auch zum Wohle aller BürgerInnen dieser Stadt! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Nun zum Inhaltlichen: Es sind natürlich immer nur Einzelfälle, aber doch kann man aus dem Bericht einen roten Faden von Missständen, die ja nicht unbedingt auf Ihrer politischen Verantwortung beruhen müssen, feststellen. Die Volksanwaltschaft verhilft den Bürgerinnen und Bürgern sehr oft zu ihrem Recht. Es werden Missverständnisse aufgeklärt, es werden Systemfehler aufgezeigt, es werden Anregungen an die Stadtverwaltung gemacht, und oft - das möchte ich ausdrücklich als positiv hervorheben - werden gemeinsame Lösungen in Einzelfällen getroffen. Aber Systemfehler werden sehr oft nicht gelöst.

 

Ich möchte Ihnen hiezu ein paar Beispiele nennen. Als ein Beispiel ist auf Seite 49 angeführt, dass eine Schülerin mit schwerer Zuckerkrankheit eine Volksschule besucht, und sie hat einen Integrationsplatz mit Sonderförderbedarf im Hort. Die Nahrungsmittelaufnahme erfolgt mittels einer Sonde, und die regelmäßige Blutzuckerkontrolle ist erforderlich. Die MA 10, für Kindergärten und Horte zuständig, lehnte die Übernahme dieser Sonderernährung durch die Pädagoginnen vorerst ab. Die Pädagoginnen können freiwillig, wurde angeführt, nach entsprechender medizinischer Einschulung medizinische Hilfeleistungen übernehmen, aber alle Maßnahmen auf Kosten der Eltern. Die Eltern mussten die mobilen Krankenschwestern bezahlen.

 

Aus Sicht der Volksanwaltschaft - das möchte ich hier noch einmal unterstreichen, weil es auch ausdrücklich unsere Meinung ist - ist das Überwälzen sämtlicher Kosten auf die Eltern völlig inakzeptabel, da das Pflegegeld pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgilt. Es ist nicht gerechtfertigt, dass das gewährte Pflegegeld

 

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