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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 84

 

Bemerkungen, dennoch möchte ich von dieser Seite aus Folgendes feststellen: Wenn jemand durch das Parlament demokratisch in eine Funktion gewählt wurde, dann ist das in dieser Richtung zu akzeptieren. Ich bitte, das auch in dieser Form zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das gilt aber auch jetzt in gleicher Weise. Ich darf hier mitteilen, dass es Wortmeldungen gibt.

 

Herr Abg Stefan ist der Erste, der sich zum Wort gemeldet hat. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Harald Stefan (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Kollegen!

 

Vorerst darf ich mich beim Herrn Präsidenten für seine Worte bedanken. Denn es geht heute darum, hier die Tätigkeit der Volksanwaltschaft zu beurteilen, und ich glaube, es steht außer Streit, dass Herr Volksanwalt Mag Stadler zumindest genau so gut wie alle anderen arbeitet. Ihre Missfallenskundgebungen haben mir daher sehr missfallen. Wenn Sie jemanden nicht sehen wollen, ist es Ihre Sache, aber es geht hier um etwas ganz anderes. (Abg Godwin Schuster: ...Polemik ist manchmal ein Problem!)

 

Wir haben den Volksanwaltschaftsbericht bekommen. Immerhin sind im Berichtsjahr 756 Beschwerden eingelangt, das ist doch eine erstaunlich hohe Anzahl. Zumindest 68 Beschwerden waren berechtigt beziehungsweise sind Beanstandungen. Das gibt immer wieder einen sehr interessanten Einblick in die Verwaltung der Stadt Wien, einmal von anderer Seite beleuchtet. Ich möchte ein paar herausgreifen und hier darauf hinweisen, wobei diese Auswahl aufgrund der Zeit klarerweise nur sehr punktuell sein kann.

 

Es beginnt einmal mit der Verweigerung einer Stellungnahme und Berufung auf die Ausgliederung durch Wiener Wohnen beziehungsweise durch die so genannte Hausbetreuungs GmbH. Es ist doch sehr schade, wenn hier ein sehr dramatischer Fall auftaucht, dass eine Frau einen Termin versäumt, weil sie einen Unfall hat, sich an die Volksanwaltschaft wendet, und die einzige Antwort ist: Schmeck's, wir sind ausgegliedert, und daher gibt es nicht einmal eine Antwort!

 

Das ist sehr enttäuschend und ist zumindest nicht sehr menschlich, sagen wir es einmal so. Formelle Argumente mögen gelten, aber man könnte da schon anders antworten. Es ist jedenfalls schön, dass wir es hier zumindest einmal berichtet bekommen.

 

Ein ganz eklatanter Fall ist die rechtswidrige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an ein mutmaßliches Mitglied der organisierten Kriminalität; darüber werden wir Gott sei Dank heute noch maßgeblich sprechen können. (Abg Godwin Schuster: Der Titel stimmt nicht!) Der Titel stimmt ganz sicher, weil... (Abg Godwin Schuster: Er stimmt nicht, weil...!) Die Staatsbürgerschaft wurde verliehen und... (Abg Godwin Schuster: Wenn er damals schon ein Mitglied der organisierten Kriminalität wissend gewesen wäre...!)

 

Die Verfahren sind gelaufen, aber wir werden heute noch darüber reden. Die Verfahren sind seit dem Jahr 1998 wegen Umsatzsteuerbetrugs in großem Ausmaß gelaufen, bereits damals war die Schadenssumme von 70 Millionen EUR bekannt. (Abg Godwin Schuster: Auch der Bericht der Frau Innenministerin...!) Ich werde Ihnen das alles heute noch gerne vorlegen, aber so ist es garantiert nicht. Dass im Bereich des Magistrats etwas passiert ist, ist eine andere Sache, und dass dort offenbar nicht ausreichend geprüft wurde, ob eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, das werden wir heute noch klären. Aber das war ganz sicher bereits damals bekannt, und es sind damals schon ganz massive Ermittlungen gelaufen.

 

Wie gesagt, wir haben heute noch Zeit, ich werde Ihnen dann auch Aktenzahlen nennen, damit Sie sich das einmal ganz in Ruhe anhören und vielleicht später im Protokoll auch anschauen können. Das ist jedenfalls eine ganz eklatante Sache, die durch einen Bericht in der "Kronen Zeitung" publik geworden ist und mittlerweile doch auch größere Kreise gezogen hat.

 

Eine Angelegenheit, die tatsächlich nicht die Stadt Wien als solche zu vertreten hat, die aber auch zu sehr unangenehmen Begleiterscheinungen geführt hat, ist die mangelnde Identitätsfeststellung, sodass gegen eine unschuldige Frau ermittelt wurde, nachdem sich jemand anderer für sie ausgegeben hatte. Das ist sicherlich eine Sache, die der Bundespolizeidirektion zuzuweisen ist, aber es ist nicht schlecht, auch hier einmal darzustellen, was alles passieren kann, wenn nicht ordnungsgemäß vorgegangen wird. Diese Berichte sollen doch auch immer dazu führen, dass in Zukunft etwas genauer hingeschaut wird.

 

Eine doch auch sehr wichtige und, wie man sieht, zu einer Reaktion führende Initiative betrifft die Übertragung von Grabstellen. Das ist etwas, was wirklich immer wieder zur Verunsicherung führt, wer tatsächlich innerhalb einer Grabstelle ist. Das führt gerade in einer Situation, in der die Menschen an sich schon sehr belastet sind, nämlich beim Tod eines Menschen, dann dazu, dass es weitere Komplikationen gibt und dass plötzlich festgestellt wird, dass gar nicht der Sohn, der das Begräbnis ausgerichtet hatte, über diese Grabstelle verfügen kann. Möglicherweise ist das irgendein anderer Verwandtschaftszweig, sodass letztlich ganz andere Leute in das Grab hineinkommen. Jeder, der die Gräber seiner Vorfahren besucht und weiß, was das für eine Bedeutung hat, weiß auch, dass es sehr problematisch sein kann, wenn es zu solchen Verwicklungen kommt.

 

Das kommt gar nicht so selten vor, daher hat die Volksanwaltschaft angeregt, dass es eine Übertragung geben soll, einerseits zu Lebzeiten und dann auch von Todes wegen. Hier hat die Stadt Wien offensichtlich eingelenkt, und sie hat jetzt eine Änderung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen vorgesehen. Dies soll im Herbst des Jahres beschlossen werden; wir werden ja sehen, ob es dazu kommt. Aber Tatsache ist, dass zumindest die Reaktion positiv ist und dass es offensichtlich zu einer Verbesserung der Situation kommen wird, nicht zuletzt auch durch das Einschalten der

 

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