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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 84

 

Aufgabe, was den Punkt 8 betrifft, nicht erfüllt. Das muss man einfach auch so feststellen und auch, dass man dann einen Vorschlag zur Güte macht in Analogie zu einer Lösung, die in Deutschland getroffen wurde, die nicht dieselbe ist, die für Österreich getroffen wurde, ich sage das immer wieder, und dass man versucht, auf diese Art und Weise weiter zu arbeiten.

 

Es hat eine diesbezügliche Initiative seitens Wiens auch in der Landeshauptleutekonferenz gegeben und ich muss auch gleich dazusagen, dass die Bereitschaft der anderen Bundesländer keine extrem hohe war. Aus zwei Gründen, aus zwei guten Gründen: Erstens hat die österreichische Landeshauptleutekonferenz ihrerseits in einer Sondervereinbarung mit der Kultusgemeinde auch eine Sonderzahlung vereinbart, die bis zum Jahr 2010 - wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe - auszuzahlen gewesen wäre, aber gerade auch in der letzten Landeshauptleutekonferenz ein weiteres Vorziehen der Auszahlung dieser Summe an die IKG beschlossen wurde und dies auch eine Sonderfinanzierung, eine Sonderleistung ist, zu der eben dann die Länder, die Bundesländer durch nichts verpflichtet gewesen wären.

 

Und zum Zweiten wird natürlich seitens der Kolleginnen und Kollegen Landeshauptleute darauf hingewiesen, dass in der gemeinsamen Washingtoner Erklärung sehr dezidiert festgelegt wurde, wer wofür verantwortlich ist und daher einmal der Beifall zu diesem Vorschlag ein enden wollender gewesen ist, mit einer weiteren freiwilligen Leistung seitens der Bundesländer dem Bund eine Verpflichtung abzunehmen, um dieses Problem zu lösen.

 

Ich kann daher da nur sagen, ähnlich wie es in anderen Bereichen gegangen ist, zum Beispiel in der Frage der Auszahlung, der Restitutionen, wird es wahrscheinlich auch hier durch eine öffentliche Diskussion notwendig sein, de facto zu erzwingen, dass man Verträge, gerade internationale Verträge, die man eingegangen ist, auch auf Punkt und Beistrich einhält, so wie wir das in Wien mit den von uns eingegangenen Verpflichtungen auch getan haben.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön, Herr Landeshauptmann.

 

Die 2. Zusatzfrage sollte Abg Dr Wolf stellen, er hat aber leider den Saal verlassen. Wir kommen daher zur 3. Zusatzfrage, gestellt von Herrn Mag Ebinger und ich bitte ihn darum.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Wir nehmen das Thema Pflege der Totenstätten sehr ernst. Sie haben zuerst mehr oder weniger dem Bund wieder die Schuld gegeben, dass der jüdische Friedhof in Währing nicht gepflegt und nicht erhalten wird. Ich habe mir da herausgesucht von der MA 42 etwas zum St Marxer Friedhof, Kultur- und Erholungsstätte, Friedhofgedenkstätte, Kulturdenkmal und Parkanlage.

 

Jetzt wissen Sie sicher genauso gut wie ich, dass unter Josef II. in gewissen Friedhöfen, über die Wälle hinaus, überhaupt keine Toten mehr innerhalb des Walles begraben werden durften. Zweieinhalb dieser Friedhöfe sind mittlerweile Parkanlagen und es wurden in der Zwischenkriegszeit die Gräber und die Grabsteine entfernt, so beim Haydnpark, Waldmüllerpark, Währinger Park. Erhalten geblieben von diesen Friedhöfen, die eben nur bis zum Zentralfriedhof in Betrieb waren, sind sozusagen der St Marxer Friedhof und der jüdische Friedhof in Währing. Der St Marxer Friedhof ist seit 1937 denkmalgeschützt, ist ein Kulturdenkmal und gilt als einer der bedeutendsten Friedhöfe der Welt und wird seit 1943 vom Stadtgartenamt gepflegt. Der jüdische Friedhof, mit Sicherheit ein vergleichbares Kulturdenkmal, verfällt. Wie erklären Sie sich diese Ungleichbehandlung seitens der Stadt Wien.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Bitte, Herr Landeshauptmann!

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Das ist eine sehr einfach Geschichte. Ich glaube nicht, dass man im Jahre 1943 in der Tat ein besonderes Augenmerk dem jüdischen Friedhof zugewendet hat, weil man wahrscheinlich 1943 mit jüdischen Friedhöfen anders umgegangen ist.

 

Aber unabhängig auch davon: Es ist der Friedhof, in dem Mozart begraben ist und andere, ein Kultur-, und Naturdenkmal, auch eigentlich ein historischer Ort, den die Stadt Wien vor geraumer Zeit übernommen hat und der ein Friedhof der Stadt Wien ist. Der Jüdische Friedhof war immer im Eigentum der Kultusgemeinde, immer, außer 1943, weil es damals bekanntlich keine Kultusgemeinde gegeben hat. Es hat daher die Stadt Wien immer auch die Kultusgemeinde unterstützt und für die Erhaltung jüdischer Friedhöfe Geld gegeben.

 

Als wir etwa Ende der 80er Jahre hier feststellen mussten, dass eine Generalsanierung des Jüdischen Friedhofes anstehen würde, ist die Kultusgemeinde mit uns und der Republik Österreich in Verhandlungen getreten, um mit dem Gegenwert von etwa 100 Millionen ATS diesen Friedhof zu sanieren. Es ist natürlich zu Recht auch schon damals die Frage aufgetaucht, was mit den bisherigen Subventionen in dieser Richtung geschehen ist, wenn nunmehr eine so große Summe ansteht.

 

Ich stelle mir vor, wenn beispielsweise irgendein Kulturverein kommt, der über Jahre hinweg Subventionen bekommt und dann sagt, ich brauche aber jetzt 100 Millionen ATS zum Errichten oder zum Herrichten von irgendetwas, wie da die Diskussionen laufen würden. Wir wollten bei Gelegenheit im Lichte dieser gemeinsamen Washingtoner Erklärung, also dieser gemeinsamen Bemühungen und Anstrengungen zur Wiedergutmachung, natürlich auch dieses Problem lösen.

 

Ein Problem, wo man ebenso sagen könnte, dass es lange verschleppt wurde, ist das Problem des Hakoah-Sportplatzes. Ich habe mich schon als Sportstadtrat bemüht, diese Fragestellung zu lösen, es wurde ebenso freiwilligerweise von uns übernommen und ist in dieses Paket hineingekommen.

 

Es gibt die Lösung heute auch für die Sanierung des Währinger Jüdischen Friedhofs. Es kann nur durchgeführt werden, wenn man den Vertrag, den man hier abgeschlossen hat, auch ernst nimmt und ihn mit Leben erfüllen will. Pacta sunt servanda: Was man von uns zu Recht verlangt und was wir zu Recht auch einhalten, das

 

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