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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 78

 

Pflegeombudsmanns Dr Vogt, über die wir ja nahezu in jeder Sitzung immer wieder diskutieren, meine ich, dass es hier eigentlich eine sehr klare Position gibt (Abg Dr Sigrid Pilz: Ja, leider!), nämlich dass es keinen Sinn macht, Teile oder Kompetenzen aus dem Patientenanwaltgesetz herauszulösen, weil das die Patientenanwaltschaft aushöhlen und auch schwächen würde, und wir stehen eben für eine starke und weisungsfreie Patientenanwaltschaft im Interesse der PatientInnen.

 

Sie wissen sehr genau, dass der Herr Dr Vogt ja auch Mitglied der Heimkommission ist, eines Expertengremiums, das beim Patientenanwalt angesiedelt ist. Diese Heimkommission hat sich bereits konstituiert, hat die Arbeit auch bereits aufgenommen. Über die Heimkommission hat der Herr Dr Vogt auch die Möglichkeit, in alle Unterlagen Einsicht zu nehmen.

 

Aber ich frage mich, ob Sie mit Ihrer Forderung einer gesetzlichen Verankerung analog dem Patientenanwalt überhaupt dem Herrn Dr Vogt einen guten Dienst erweisen würden. (Abg Dr Sigrid Pilz: Ja, sicher!) Nein, Sie würden ihm mit diesem Vorschlag eher ein Problem bereiten (Abg Dr Sigrid Pilz: Nein!), weil der Patientenanwalt ja auch der Amtsverschwiegenheit unterliegt und es dem Herrn Dr Vogt ein besonderes Anliegen ist, mit den konkreten Fällen eine Öffentlichkeit herzustellen. Sie würden damit dieses Ziel unterlaufen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag auf Erhöhung des Heizkostenzuschusses – die Frau Kollegin Korosec ist ja auch darauf eingegangen –, den wir bereits Anfang Dezember letzten Jahres diskutiert haben: Wir haben 75 EUR als außerordentlichen Heizkostenzuschuss beschlossen, praktisch als Ergänzung zum monatlichen Zuschuss für Sozialhilfeempfänger in der Größenordnung von 39,58 EUR. Aber ich erinnere daran, dass wir gleichzeitig auch einen Beschluss- und Resolutionsantrag beschlossen haben – ich zitiere –:

 

„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung auf, sie möge den Heizkostenzuschuss der Stadt Wien in Höhe von 75 EUR durch einen ebenso hohen Betrag seitens des Bundes auf insgesamt 150 EUR verdoppeln, um damit für bedürftige Haushalte einen Ausgleich für jene Belastungen zu schaffen, welche durch die Erhöhung der Energiepreise und Energieabgaben entstanden sind."

 

So lautet der Antrag, wie er auch vom Wiener Gemeinderat beschlossen wurde.

 

Wien lässt sozial bedürftige Menschen nicht im Stich. Jetzt ist der Bund am Zug, der mit einem erhöhten Steueraufkommen nicht nur auf Grund des Mehrverbrauchs, sondern natürlich auch auf Grund der gestiegenen Energiepreise rechnen kann, und auch die Landeshauptleutekonferenz hat im Sinne einer Kostenteilung an die Bundesregierung bereits appelliert.

 

Ich wiederhole daher, was ich bereits in der Debatte am 1. Dezember sagen konnte, auch zu einem ähnlichen Antrag, den Sie eingebracht haben. Unser Vorschlag ist, den einmaligen Heizkostenzuschuss von 150 EUR durch das Land und den Bund zusätzlich zum monatlichen Zuschuss zu finanzieren.

 

Grundsätzlich ist jedoch, und das ist ja auch heute in Medienberichten angesprochen worden, ein bundeseinheitlicher Heizkostenzuschuss für sozial Bedürftige erforderlich. Der Bund soll natürlich auch seinen Teil zur Unterstützung sozial Bedürftiger beitragen, statt im wahrsten Sinne des Wortes seine Politik der sozialen Kälte fortzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg Mag Wolfgang Gerstl: Lauter Phrasen!)

 

Wissen Sie, was das Problem in diesem Land ist? Das Problem ist das, dass Österreich eine Sozialministerin hat, die sich auf den Vorschlag der Wiener Gesundheitslandesrätin, den Heizkostenzuschuss von 75 EUR auf 150 EUR zu verdoppeln, erstens einmal lange Zeit gelassen hat, überhaupt darauf zu antworten, und dann in dieser Antwort dringestanden ist, dass sie sich für diese Forderung nicht zuständig fühlt. Das ist das eigentliche Problem in diesem Lande, dass es eine Sozialministerin gibt, die sich für sozial schwache Menschen nicht zuständig fühlt. Das ist der eigentliche Skandal! Das ist Ihr Koalitionspartner! (Beifall bei der SPÖ. – Abg Mag Wolfgang Gerstl: Sie ist nicht zuständig laut Verfassung! Das ist keine Bundeskompetenz! Lernen Sie Verfassung!)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Beschluss- und Resolutionsantrag der Frau Kollegin Pilz betreffend die Umsetzung des nationalen Influenza-Pandemieplans im Bundesland Wien möchte ich zunächst festhalten, nicht weil ich der Meinung wäre, dass Sie es nicht wissen, aber weil man es gerade, um Panikmache zu verhindern, gar nicht oft genug sagen kann, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierseuche handelt, die von Tier zu Tier übertragen wird (Abg Dr Sigrid Pilz: Das kann man so nicht sagen!), und in jenen Fällen, wo tierische und menschliche Lebensräume direkt verbunden sind – denken wir nur an die Wohnsituation in Südostasien oder in den ländlichen Gebieten der Türkei –, natürlich das Infektionsrisiko für Menschen ein höheres ist. Aber das ist mit Wien in keiner Weise zu vergleichen, und daher können wir auch von einem deutlich geringeren Infektionsrisiko ausgehen.

 

Aber unabhängig davon werden selbstverständlich Vorkehrungen für ein eventuelles Auftreten eines mutierten Influenza-Subtyps getroffen, der dann von Mensch zu Mensch leicht übertragbar wäre. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Influenza-Pandemieplanungen vorbereitet. Es haben hier insgesamt bereits sieben landesweite Koordinationssitzungen und mehrere Arbeitsgruppen-Sitzungen stattgefunden. Und gerade von Seiten des Bundes – um auch ein positives Beispiel zu bringen – wird hier die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Land Wien betont, sowohl vom Büro der Frau Bundesministerin als auch vom Generaldirektor für öffentliche Gesundheit, weil die Mitarbeit des Wiener Magistrats am österreichischen Influenza-Pandemieplan diese Entstehung ganz wesentlich unterstützt hat. Andererseits ist die Landessanitätsdirektion als mittelbare Bundesverwaltung als Vollzugsorgan des Ministeriums tätig, eben auf Basis des vom Bundesministerium

 

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