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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 78

 

aus der Wiener ÖVP auch in Zukunft tun, solange, bis vernünftige Vorschläge von Ihnen realisiert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Aber apropos Bohren dicker Bretter: Ich habe noch den Antrag "Erhöhung Heizkostenzuschuss", und zwar aus aktuellem Grund, erstens wegen der tiefen Temperaturen, die wir alle spüren, wir spüren es, aber viele müssen darunter sehr leiden, und zweitens, meine sehr geehrten Damen und Herren der Mehrheitsfraktion, Ihr Bundesvorsitzender Dr Gusenbauer fordert es auch. Für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen fordert er finanzielle Unterstützung, aber wie so oft an die falsche Adresse. Dabei wäre es so einfach. Er müsste eigentlich nur seinen Parteifreund Dr Häupl auffordern, das zu tun, was eigentlich selbstverständlich wäre, was viele andere Bundesländer gemacht haben. Ich denke an Vorarlberg mit 176 EUR. Wir haben nach langer Diskussion 75 EUR beschlossen. Also er braucht eigentlich nur das zu tun: Ein Anruf sollte genügen, von einem Parteifreund zum anderen.

 

Aber nachdem das nicht gemacht wurde, machen wir es, und ich bringe damit einen Beschlussantrag ein betreffend Erhöhung des Heizkostenzuschusses in Wien:

 

„Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, den außerordentlichen Heizkostenzuschuss auf 176 EUR anzuheben.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrages.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Danke schön.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Zu Wort gemeldet hat sich zur Geschäftsordnung der Abg Herzog. Ich erteile es ihm.

 

Abg Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident!

 

Zu den abgegebenen Erklärungen Ihrerseits unseren Respekt vor der Person des Präsidenten, keine Frage.

 

Es sind aber heute doch sehr, sehr weitgehende Äußerungen vor allem des Herrn Margulies in mehreren Wortmeldungen erfolgt, die vom Herrn Präsidenten zum Teil auch verlesen wurden. Dabei wurden zwei Bemerkungen und zwei Worte herausgehoben und inkriminiert, das Wort "Würschtl", wo es überhaupt keine Frage ist, dass das eine abwertende Beurteilung ist und dass diese Beurteilung, diese Bemerkung sicherlich an diesem Ort fehl am Platz ist. Keine Frage.

 

Das Wort "Rassist", würde ich aber meinen, hat eine andere Qualität, hat ja auch irgendwo eine strafrechtliche Zuordnung unter Umständen, und daher finde ich und bedaure ich, dass hier eine gewisse fehlende Differenzierung zweier gleichwertiger Ordnungsrufe in dieser Sache seitens des Herrn Präsidenten erfolgt ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg Erika Stubenvoll: Es gibt keine Unterscheidung! – Abg Christian Oxonitsch: Es gibt keine Ordnungsrufe erster und zweiter Klasse!)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Herr Abgeordneter, ich kann keine halben, dreiviertel oder doppelten Ordnungsrufe erteilen. Das kennt die Geschäftsordnung nicht. Ich kann nur grenzwertige Überschreitungen mit dem dafür vorgesehenen Disziplinarium ausstatten. Das tat ich, und ich glaube, dass damit die Sache erledigt ist.

 

Wir setzen die Debatte zur Postnummer 2 fort. Herr Abg Deutsch hat sich gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Das Gesetz über die Wiener Patientenanwaltschaft sieht vor, dass jährlich ein Tätigkeitsbericht an die Landesregierung vorgelegt wird, der dann in der Folge auch dem Landtag übermittelt wird. Bis dato war ein Vorlagetermin nicht vorgesehen. Dieser soll nunmehr in dieses Gesetz aufgenommen werden, sodass durch die Fristsetzung zur Vorlage der Tätigkeitsberichte an die Landesregierung bis zum 30.9 des Folgejahres auch eine rechtzeitige Abgabe der Berichte gewährleistet ist.

 

Es wurde diese Novelle aber auch zum Anlass genommen, dass das Gesetz durchgehend geschlechtsneutral formuliert wurde.

 

Der Gesetzesantrag ist eigentlich völlig unspektakulär und auch einstimmig im Ausschuss beschlossen worden.

 

Ich möchte daher meine Wortmeldung zum Anlass nehmen, mich mit den eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträgen auseinander zu setzen.

 

Den Antrag der Frau Kollegin Korosec betreffend die Reform der Berichterstellung durch die Wiener Patientenanwaltschaft kann ich deshalb nicht nachvollziehen, weil mit dem Antrag der Versuch unternommen wird, eigentlich einer weisungsfreien Patientenanwaltschaft per Beschlussantrag im Landtag vorschreiben zu wollen, wie ein Bericht zu erstatten ist oder wie der Bericht zu gestalten ist. Ich würde gerne wissen, was Sie in Ihrer früheren Funktion als Volksanwältin gesagt hätten, wenn jemand einen Antrag eingebracht hätte und Ihnen vorschreiben wollte, wie Sie als Volksanwältin den Bericht zu gestalten haben. Sie können der Patientenanwaltschaft nicht vorschreiben, wie der Bericht auszusehen hat. Ich ersuche Sie daher, diese Weisungsfreiheit ernst zu nehmen und nicht nur, wenn es Ihnen angenehm ist.

 

Darüber hinaus ist, wenn man den Text des Antrages genau betrachtet, die Schlussfolgerung, zu der Sie kommen, in keinster Weise nachzuvollziehen, wo davon die Rede ist, dass es selten zu Veränderungen im Sinne der Patientenanwaltschaft auf Grund deren Berichte komme. Das ist in keiner Weise belegt und auch aus den Erläuterungen des Patientenanwaltes in schriftlicher und in mündlicher Form hier am Rednerpult nicht zu Interpretieren, und aus diesem Grund werden wir Ihren Beschluss- und Resolutionsantrag ablehnen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wiener Patientenanwaltschaft ist eine seit dem Jahre 1992 bestehende unabhängige und weisungsfreie Einrichtung zur Wahrung und Sicherung der Interessen der Patientinnen und Patienten in allen Bereichen des Gesundheitswesens in Wien, und an diesem im Gesetz festgeschriebenen Grundsatz sollte auch nicht gerüttelt werden.

 

Betreffend die gesetzliche Verankerung des

 

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