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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 78

 

krisentaugliche Konzepte geben.

 

Wir brauchen ganz sicherlich Information und Aufklärung auf allen Ebenen, bei Gesundheitseinrichtungen, die dann handeln müssen, aber auch bei der Bevölkerung. Ich halte das für einen wichtigen Punkt, sonst bleibt die Bevölkerung auf die zweifelhafte Qualität irgendwelcher Boulevard-Medien verwiesen, die dann halt irgendwelche Szenarien in Aussicht stellen, wo dann mehr Angst und Panik und sozusagen vielleicht sogar egoistische Strategie unterstützt wird statt solidarisches oder zumindest faires Handeln der einzelnen Menschen. Wenn wir wollen, dass Quarantäne, Isolierung, persönliches Schutzverhalten, das auch soziale Distanz betrifft, während einer Pandemie funktioniert, dann muss man offensiv informieren, man muss rechtzeitig informieren, man muss Klarheit schaffen und man muss damit auch beruhigen.

 

Aber es müssen auch die Ärzte, die Apotheken, die Rettungsdienste informiert sein und aufgeklärt sein, was ihre Rolle ist, damit sie sie dann tatsächlich wahrnehmen können. Wir brauchen bestimmt eine Bevorratung der Medikamente. Sie wissen so wie ich, dass es sozusagen schon persönliche Vorsorge hinsichtlich antiviraler Mittel gibt. Das mag für den Einzelnen eine vielleicht auch nützliche Strategie sein. Volksgesundheitlich kann es kein Weg sein, dass halt jeder schaut, ob er noch in der Apotheke geschwind was kriegt. Wir brauchen eine Bevorratung, und die muss so sein, das wir sie ethisch vertreten können.

 

Es muss die Risikokommunikation mit den Medien vorbereitet sein, denn die Medien werden eine wichtige und eine hoffentlich positive Rolle im Ernstfall spielen.

 

Und tatsächlich, und so diskret ist es formuliert im Pandemieplan des Bundes, brauchen wir auch eine adäquate Versorgung von verstorbenen Influenza-PatientInnen. Auch das ist klarerweise eine Aufgabe, die im Ernstfall gelöst sein muss.

 

Noch einmal: Ich hoffe, wir reden auf einer theoretischen Basis über diese Dinge. Ich glaube aber, dass wir im Landtag und im Gemeinderat rechtzeitig darüber sprechen müssen, bevor es andere tun. Wir sollen informiert sein, damit wir unsererseits unserer Pflicht, die Bevölkerung zu informieren, nachkommen können.

 

Ich ersuche in diesem Zusammenhang um Ihre Zustimmung zu meinem Beschlussantrag. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke, Frau Dr Pilz.

 

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg Korosec. Ich gebe ihr es. Bitte schön.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr stellvertretender Patientenanwalt! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Seit 1992 gibt es das Patientenanwaltgesetz. Die Wiener ÖVP hat damals sehr gerne diesem Gesetz zugestimmt, weil eine weisungsfreie und unabhängige Institution geschaffen wurde, die im Interesse der Patientinnen und Patienten äußerst notwendig war und auch heute noch sehr notwendig ist.

 

Gemäß § 6 des Gesetzes hat die Patientenanwaltschaft jährlich einen Bericht vorzulegen. Das ist leider nicht rechtzeitig erfolgt, und daher beschließen wir heute eine Gesetzesänderung mit genauer Präzisierung, nämlich dass bis 30. September des Folgejahres der Bericht über das vorausgegangene Jahr an die Landesregierung und an das Stadtparlament zu gehen hat.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt, hier gibt es heute einhellige Zustimmung. Trotzdem erlauben Sie mir dazu einige Bemerkungen. Herr Dr Dohr ist nicht da, ich bitte, das an ihn weiterzugeben.

 

Erstens: Ich halte es für äußerst bedenklich, und hier bin ich in der Wortwahl sehr vorsichtig, dass eine Gesetzesnovellierung notwendig ist, um Selbstverständlichkeiten einzuhalten. Also das ist einmal an sich sehr bedenklich, weil im Interesse der Patientenanwaltschaft und im Interesse der Patientinnen und Patienten müsste es ja selbstverständlich sein, dass man so rasch wie nur irgendwie möglich diesen Bericht hier zur Debatte stellt. Ich persönlich bin sogar der Meinung, und ich habe das ja auch schon im Vorjahr gesagt, dass bis 30.6. dieser Bericht möglich wäre.

 

Zweiter Punkt: Eine sehr wichtige Aufgabe der Patientenanwaltschaft sind Einzelfälle. Ich weiß aus persönlichen Erfahrungen, dass man sich immer, wenn ich mich an Dr Dohr oder seine Mitarbeiter gewendet habe, um betroffene Patientinnen und Patienten weiterzuvermitteln, sehr engagiert der Probleme und der Sorgen angenommen hat. Ich schätze das sehr, denn wir alle wissen, wie wichtig es ist, dass man Menschen, die Schicksalsschläge erleiden, mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Dafür ist die Patientenanwaltschaft da und das wird sicher auch sehr gut ausgeführt.

 

Ich habe den Vorgänger von Dr Dohr, den Honorarprofessor Dr Pickl, ganz besonders geschätzt. Sein Wahlspruch war immer: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

 

Aber es gibt drittens noch eine weitere Funktion, die auch sehr wichtig ist, und diese weitere Funktion ist die Konfliktschlichtung. Es geht darum, dass es dann, wenn ein Patient das Gefühl hat, in seiner Interessenslage betroffen zu sein, eine Einrichtung gibt, die sich unabhängig dieses Konflikts annimmt und diesen Konflikt ausräumt.

 

Ich sehe daher in der Patientenanwaltschaft keine gegen die Einrichtung des Gesundheitswesens gerichtete Maßnahme, sondern im Gegenteil eine vertrauensbildende Maßnahme, denn wir alle wissen, dass es auch Unbehagen, dass es Ängste, dass es Sorgen gibt, wenn sich ein Patient in ärztliche Betreuung begeben muss oder sich einer Spitalsbehandlung stellen muss. Mit dieser Gefühlssituation muss auch umgegangen werden, und das kann man nicht nur auf die Rechtsebene reduzieren. Hier handelt es sich schließlich um Menschen, die schlicht und einfach Angst haben und die eben Beistand benötigen.

 

Der vierte Punkt, last but not least: Eine ganz, ganz wichtige Aufgabe sehe ich in der Patientenanwaltschaft darin, Strukturprobleme aufzuzeigen, Vorschläge zur

 

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