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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 78

 

immer gesagt hat, dass es viel gescheiter wäre, das gleich gesetzlich zu regeln und hineinzuschreiben. Das hat man nicht gemacht, und jetzt warten wir auf die Verordnungen. Ich werde wieder einmal einen Brief schreiben und fragen, was jetzt geschehen wird, weil das natürlich für uns, die wir, im Gegensatz zu anderen Ländern, die das vorher noch nicht hatten, schon damit begonnen haben, eine besonders blöde Situation ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Damit ist die 3. Frage erledigt.

 

Wir kommen zur 4. Frage (FSP – 00244-2006/0001 – KFP/LM). Sie wurde von Frau Abg Veronika Matiasek an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Welche gesetzlichen Änderungen sind in dieser Legislaturperiode geplant, um die Formen direkter Demokratie in Wien bürgerfreundlicher und effektiver zu machen?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich will es Ihnen, mir, uns ersparen, jetzt auf die Instrumentarien der direkten Demokratie, die es in Wien gibt, taxativ aufzählend einzugehen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese bekannt sind, und nehme daher an, nachdem Sie in der Fragestellung von “bürgerfreundlicher und effizienter“ gesprochen haben, dass es Ihnen um die Frage der Durchführung bei diesen Instrumentarien der direkten Demokratie geht.

 

Ich habe im April oder Mai des vergangenen Jahres eine nahezu gleichlautende Anfrage des Herrn Klubobmannes Dr Tschirf beantwortet, in der ich all den Bereichen, in denen man elektronische Abstimmungsmöglichkeiten vorsehen kann, die zweifelsohne unbürokratischer, bürgerfreundlicher und effizienter sind, durchaus das Wort rede. Ich bin mir allerdings auch sicher, dass es unbestrittene Prämissen dafür gibt, dass man diese Methoden anwendet, nämlich die Wahrung des geheimen Wahlrechts. Das halte ich – so wie sicherlich auch Sie und alle hier – für zentral, und wenn dies entsprechend gewährleistet ist, dann stehe ich solchen Verbesserungen hier zweifelsohne sehr, sehr positiv gegenüber.

 

Die Frage zusätzlicher Tage, zusätzlicher Abstimmungslokale und ähnliche Fragen mehr sind dann im Detail auch mit der zuständigen Stadträtin zu besprechen. Ich habe, ähnlich wie bei der Frage der Wahlbeteiligung, großes grundsätzliches Interesse daran, dass an solchen Ereignissen möglichst viele Menschen teilnehmen, sowohl betreffend direkte Demokratie als auch Wahlen selbst, denn ich halte es für sehr wichtig, dass die Menschen sich auch in dieser Form entsprechend artikulieren und sich nicht zuletzt auch ihrer Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft bewusst sind.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 1. Zusatzfrage: Frau Abg Matiasek, bitte.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Landeshauptmann.

 

Wenn wir Mittel der direkten Demokratie, etwa die Volksbefragung oder das Volksbegehren, ansprechen, dann müssen wir feststellen, dass es doch eine Reihe von Hürden für Menschen oder Initiativen gibt, die sich zu einem gewissen Thema artikulieren wollen, etwa dass man überhaupt 57 106 Unterschriften braucht. Ich denke, dass der Wunsch nach einer Größenordnung von 30 000 auch ein Wille ist, den man wahrnehmen muss.

 

Jetzt gilt: Die Unterschriftenlisten müssen nach Bezirken geordnet sein. Auf einem Formular dürfen ausschließlich die Bewohner eines Bezirkes unterschreiben. Die Unterzeichner müssen durchnummeriert werden. Auf dem Unterschriftenblatt muss beidseitig ein Raster auszufüllen sein. Zusatzinformationen auf den Unterschriftenlisten sind untersagt. Der Gemeinderat muss dem Ergebnis nicht folgen. Und für einen Teil des Stadtgebietes ist das Sammeln von Unterschriften erst gar nicht vorgesehen.

 

Das ist doch eine Reihe von Hürden! Ich meine, wenn man der direkten Demokratie das Wort redet und sie unterstützen will, dann müsste man sich doch gewisse Änderungen oder Erleichterungen für eine solche Form der direkten Demokratie überlegen!

 

Daher frage ich Sie, Herr Bürgermeister und Landeshauptmann: Werden Sie in Anbetracht dieser gesetzlichen Hürden in nächster Zeit Initiativen setzen, um die politischen Anliegen der Wiener Bevölkerung auf diesem Weg leichter umsetzbar zu machen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Bei den Beispielen, die Sie hier jetzt aufgezählt haben, würde ich ziemlich streng unterscheiden.

 

Ich komme zunächst zu jenem Kriterium betreffend die knapp über 57 000 Unterschriften, die Sie erwähnt haben, die in Diskussion waren und jetzt offensichtlich wieder in Diskussion kommen, worüber man selbstverständlich sprechen kann. In der damaligen Entscheidung darüber hat man sich daran orientiert, wie dies in anderen Bundesländern ausschaut. In Niederösterreich braucht man schlussendlich auch 50 000 Unterschriften, und Niederösterreich ist vergleichbar von der Wählerzahl her. Es ist dies aber zweifelsohne etwas, worüber man diskutieren kann.

 

Es gibt allerdings Dinge, auf die ich schon gewissen Wert legen möchte, denn es muss auch so etwas wie Ordnung in der Demokratie geben. So habe ich mir etwa manche Unterschriftenlisten angesehen, die in der jüngeren Zeit kursiert sind, beispielsweise im ersten Bezirk zur Frage der Garage auf dem Neuen Markt vor der Wahl der neuen Frau Bezirksvorsteherin – damit ich nicht missverstanden werde –, und musste zur Kenntnis nehmen, dass auf diesen Unterschriftenlisten auch eine ganze Reihe von Vorarlbergern und Tirolern und andere gegen diese Garage unterschrieben haben. Da sage ich: Mag ja wohl alles sein, aber als unmittelbare Anrainer – wie das die Frau Vorsteherin versteht – würde ich diese nicht bezeichnen.

 

So gesehen, sage ich: Man soll keine unnötigen Bürokratiehürden aufbauen, aber Ordnung sollte es sehr wohl geben. Ich denke, darin stimmen wir auch überein.

 

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