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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 78

 

Wildtieren in Zirkussen geregelt. Jetzt gibt es Bestrebungen der EU-Kommission, genau dieses Verbot mit der Begründung, es widerspricht der Dienstleistungsfreiheit, wieder aufzuheben.

 

Was unternimmt die Stadt Wien, um dieses Wildtierverbot auch weiterhin im Tierschutzgesetz zu verankern?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich habe das auch mit großer Besorgnis gelesen, denn das war einer der Punkte, der auch bei den Verhandlungen des Bundestierschutzgesetzes völlig unumstritten war, dass nämlich dieses Wildtierverbot in Zirkussen ein wichtiger Bestandteil sein soll. Im Wiener Landesgesetz ist das jetzt nicht mehr enthalten, weil alle Tierschutzkompetenzen auf den Bund übergegangen sind.

 

Ich werde mich selbstverständlich dafür einsetzen, so wie ich mich auch dafür eingesetzt habe, dass diese Singvogel-Fangerlaubnis, welche Ministerin Rauch-Kallat kurzzeitig erteilen wollte, nicht zustande gekommen ist. Wir haben jetzt auch mit unserem Tierschutzombudsmann, glaube ich, einen wirklich sehr engagierten Mitstreiter in dieser ganzen Tierschutz-Causa gewonnen, der natürlich auch schon aktiv ist. Gerade Wien war im Zirkusbereich wirklich Vorreiter, und es war ein wichtiger Beitrag des Landes Wien, das in das Bundestierschutzgesetz einzubringen.

 

Ich werde mich also sicherlich darum kümmern. Ich habe sozusagen aus den Augenwinkeln schon wahrgenommen, dass es diesbezüglich Bestrebungen der Europäischen Union gibt, habe mich aber noch nicht im Detail kundig gemacht, wie groß die Chancen auf Umsetzung jetzt wirklich sind. Mir würde das, ehrlich gesagt, sehr absurd vorkommen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Bitte, Herr Abg Parzer.

 

Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin! Papier ist geduldig. Sie wissen ja: Gesetze werden gemacht, aber nicht immer so eingehalten, wie wir es gerne hätten. Das gilt für die Leinenpflicht, das gilt für den Hundekot und so weiter. Das ist jetzt aber nicht meine Frage.

 

Es gibt auch eine Chip-Pflicht, und meine Frage zielt darauf hin: Was werden Sie jetzt unternehmen, um einmal Klarheit bei den Hundeführern zu schaffen? Wann wird diese Pflicht wirklich gesetzlich einzuhalten sein? Wie wollen Sie das bewerkstelligen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sie rennen mit der Chip-Pflicht offene Türen bei mir ein, das kann ich Ihnen sagen. Das Problem ist, dass es nach wie vor diese Chip-Verordnung des Bundes nicht gibt. Diese liegt nicht vor, und so lange diese Verordnung nicht vorliegt, gibt es auch keine Chip-Pflicht. Jetzt hatten wir in Wien die etwas seltsame Situation, dass wir in unserem Landestierschutzgesetz bereits eine Chip-Verpflichtung gehabt hätten. 2004 war das Übergangsjahr, ab 1.1.2005 wäre das in Kraft getreten. Jetzt kam quasi das Bundestierschutzgesetz dazwischen, und bis heute liegt die entsprechende Verordnung nicht vor, und im Gesetz ist noch einmal zusätzlich eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Das heißt: Der Übergangszeitraum, der mit einem Jahr angedacht gewesen wäre, hat sich mittlerweile schon auf beinahe drei Jahre ausgeweitet, und es gibt keinerlei Signale von der Frau Bundesminister, wann sie endlich etwas zu tun gedenkt.

 

Ich kann Sie also nur ersuchen, auch in diesem Hinblick auf sie einzuwirken, weil das natürlich für die HundehalterInnen in Wien negative Auswirkungen hat. Ein paar haben schon begonnen, und ein paar haben gesagt: Schauen wir einmal, ob das überhaupt jemals kommt.

 

Ich ärgere mich deswegen darüber, weil wir denen bei den Verhandlungen zum Bundestierschutzgesetz im Hinblick auf das Versprechen, dass die Verordnung sofort erlassen wird, großzügigerweise noch ein Jahr Übergangsfrist eingeräumt hatten. Jetzt sind mittlerweile schon eineinhalb Jahre ins Land gezogen und von der Verordnung keine Spur! Für die Hundebesitzer ist das natürlich jetzt doch eine gewisse Verunsicherung. Und ich kann das auch nicht nachvollziehen. Ich meine: Was ist so schwierig daran, eine Verordnung zu machen? Ich weiß auch nicht genau, wo es hängt! Wir haben schon öfters darauf gedrängt, allerdings bisher mit wenig Erfolg. Aber wenn Sie das unterstützen, Herr Kollege Parzer, werden wir da sicherlich einen großen Schritt weiterkommen!

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Herr Abg Dr Mayer.

 

Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Da ein Teil meiner Frage vorweggenommen wurde und wir natürlich wissen, dass geraume Zeit verstrichen ist, in der wir uns bemüht haben, mit dem Bund auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, frage ich Sie, Frau Stadtrat: Sehen Sie hier überhaupt ein Licht am Horizont, dass der Bund mit seinen Bünden – wie man in diesem Fall wohl sagen kann, weil es sich ja hauptsächlich um die ÖVP handelt – irgendwann einmal auf einen grünen Zweig kommt und wir zu einem Bundestierschutzgesetz kommen, das auch das Chippen von Katzen und Hunde beinhaltet?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Das verhält sich ja anders als in Wien. Wir hatten das Chippen von Hunden und auch das Chippen von Katzen enthalten. Derzeit ist absolut nicht absehbar, wann diese Verordnung erlassen werden soll. Mir persönlich tut das wirklich Leid, weil ich eigentlich den Hinderungsgrund nicht sehen kann. Ich glaube, dass das eine gute Sache war, deswegen hat man sich auch darauf geeinigt.

 

Im Bundesgesetz ist, wenn die Verordnung in Kraft getreten sein wird, sowieso noch einmal ein Jahr als Übergangszeitraum vorgesehen. Das heißt, es wäre ohnehin auch dort genug Zeit für eine Umstellung gewesen. Warum man sich damit so lange Zeit lässt, weiß ich nicht! Aber es war von Anfang an einer der Hauptkritikpunkte von allen Seiten, dass das Bundestierschutzgesetz auf 16, 17, 18 Verordnungen gefußt hat und man

 

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