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Landtag, 32. Sitzung vom 15.09.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 9

 

gebührenden Form stellen.

 

Eine Sache möchte ich schon noch einmal sagen - ich will nicht alles noch einmal sagen, was wir ohnehin am 29. Juni diskutiert haben -: Ein gewisses Auswahlverschulden dafür, dass der Herr Gudenus überhaupt Bundesrat war, liegt natürlich bei der FPÖ. Es ist eine Tatsache, dass, obwohl er 1995 aufgrund einschlägiger Äußerungen sehr unrühmlich aus dem Nationalrat geflogen war, die FPÖ ihn wider besseren Wissens 1996 - und wie ich in Zeitungen gelesen habe, sogar gegen den ausdrücklichen Wunsch des damals noch fast allmächtigen Parteiobmannes Jörg Haider - wieder in den Bundesrat entsandt hat. Diese Verantwortung ist der FPÖ, aber auch jenen BZÖ-Mandataren, die damals noch als FPÖ-Mandatare dem zugestimmt haben, nicht abzusprechen. Diese Verantwortung haben sie natürlich auch heute.

 

Darüber hinaus meine ich, dass man heute natürlich nicht im Detail darüber sprechen muss - wie es das letzte Mal von Seiten des Kollegen RUDOLPH geschehen ist -, ob das Verbotsgesetz sinnvoll ist. Kollege RUDOLPH hat das damals in Zweifel gezogen; ich bin der Meinung, dass das Verbotsgesetz nach wie vor ein wichtiges und gutes Instrumentarium ist, um gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung vorzugehen. Es ist dies natürlich nicht das einzige Instrument, sondern noch wichtiger ist, dass man politische Bildung betreibt, dass man konsequent gegen jede Form der Diskriminierung von Menschengruppen und Menschen auftritt und dass wir insgesamt die Demokratie so gestalten, dass vielleicht künftig so fürchterliche Aussagen, wie sie vom Herrn Gudenus gefallen sind, nicht mehr vorkommen.

 

Natürlich hat der Wiener Landtag nicht im Geringsten darüber zu befinden, ob Herr Gudenus den Tatbestand des § 3h des Verbotsgesetzes erfüllt hat oder nicht. Selbstverständlich kann darüber nur ein unabhängiges Gericht befinden. Ich meine, das wird, falls eine Anklageerhebung erfolgt, durch die Geschworenen auf rechtsstaatliche Art geschehen. Dass die Äußerungen politisch absolut unakzeptabel und jenseits von alledem sind, was erträglich wäre, darüber sind wir uns einig, und in dem Sinn halte ich es für erfreulich, dass wir heute diesem Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen voraussichtlich einhellig Folge leisten und zustimmen. Jede andere Entscheidung wäre auch vollkommen unverständlich.

 

Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort. - Sie verzichtet.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Immunitätskollegiums zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist somit einstimmig beschlossen.

 

Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben.

 

Hohes Haus! Eine Minute noch. - Ich weiß, dass der heutige Landtag natürlich auch eine große Verlockung für alle Redner und für alle Fraktionen in sich gehabt hat, in der Thematik einen weiten Bogen zu ziehen. Ich bin sehr froh, dass es bei allen Verlockungen dabei geblieben, dass der - und gestatten Sie mir diese persönliche Bemerkung - sehr unerquickliche Fall Gudenus senior dennoch Mittelpunkt in der Diskussion und in der Auseinandersetzung geblieben ist, auch wenn es Phasen, kurze Momente gegeben hat, in denen es möglicherweise auch Grenzverletzungen gegeben hat. Ich bin aber davon ausgegangen, dass hier ein Punkt abzuhandeln ist, der nicht durch andere Themen verzerrt werden soll.

 

Hohes Haus! Ich gehe davon aus, dass die nächste Sitzung des Landtages nach der Wahl stattfinden wird. Die einzelnen wahlwerbenden Parteien haben, wie man hört, ihre Kandidatenlisten bereits fertig gestellt und befinden sich doch noch immer in der Beginnphase einer Wahlbewegung, in die ich nicht eingreifen möchte. Denn naturgemäß würde ich lügen, wenn ich sagen würde, das geht mich nichts an, oder da wäre ich sehr neutral. Jeder, der mich kennt, weiß, was ich mir vorstelle und erhoffe, aber das ist nicht der Inhalt einer Stellungnahme.

 

Was ich als Präsident des Wiener Landtages aber doch aussprechen möchte, sind einige ganz wenige Wünsche. Es soll harte Diskussionen und Darstellungen geben. Es soll durchaus sehr scharfe und klare Abgrenzungen in den politischen Auffassungen und Zielvorstellungen für die Zukunft geben. Wir sollen uns bewusst und nicht wehleidig sein: Wahlbewegungen sind nicht zimperlich, und politische Diskussion und Auseinandersetzung ist nicht eine chinesische Höflichkeitsfloskel, sondern sie muss an den Kern und in der Form der Diskussion an den Rand der Auseinandersetzung gehen.

 

Trotzdem - mein letzter, persönlicher Wunsch -: Beachten wir immer den persönlichen Respekt und die persönliche Zone von anderen Mitbewerbern, und bemühen wir uns trotz aller Härte um Fairness. Bemühen wir uns trotz aller Auseinandersetzung, uns dies zu überlegen: Egal, ob wir uns hier wiederfinden oder nicht, nach der Wahlbewegung soll man noch immer auch dem Mitbewerber in die Augen sehen können, mit dem Gefühl, man war hart, man war vielleicht manchmal auch etwas ungerecht, aber man hat nicht eine persönliche Methode zum Stil gewählt, die so verletzend war, dass man sich nicht mehr in die Augen sehen kann.

 

In diesem Sinne: Eine interessante Zeit bis zur nächsten Zusammenkunft des Wiener Landtages!

 

Die Sitzung ist geschlossen. (Allgemeiner Beifall.)

 

(Schluss um 9.50 Uhr.)

 

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