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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 93

 

Abg Mag STEFAN, bitte.

 

Abg Mag Harald STEFAN (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke schön für die Ausführungen. Sie haben jetzt gesagt, es sind 30 Personen dort gemeldet. Meiner Information nach gibt es dort keine Schlafstellen. Meine Frage ist daher erstens einmal, wie Sie dem nachgehen wollen, wieso dort 30 Menschen gemeldet sind. Und meine zweite Frage: Sie haben jetzt gesagt, 900 Personen haben dort ihren Hauptwohnsitz, und die Behörde prüft jetzt, ob die Bedingungen vorliegen. Wann können Sie uns berichten, wo diese 900 Personen wohnen und warum sie nicht ihren tatsächlichen Wohnsitz als Hauptwohnsitz angeben?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich kann Sie darüber informieren - auch wenn das nicht zu meinem Zuständigkeitsbereich gehört -, dass es in der Zollergasse 10 Wohnungen gibt, und in 10 Wohnungen ist es natürlich durchaus möglich, dass dort 30 Personen auch wohnen.

 

Weiters darf ich Sie auch darauf hinweisen, dass die Grundversorgungsvereinbarung eine Art°15a-Vereinbarung ist, der auch eine EU‑Richtlinie zugrunde liegt, wonach die medizinische Notversorgung in keinem Fall gefährdet werden darf. Und ich kann Ihnen konkret sagen, dass es einen einzigen Asylwerber gibt, der eine Hauptwohnsitzbestätigung an dieser Adresse, in der Zollergasse 15, hat, der in den Genuss der Leistung der Notversorgung kommt, und zwar im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder.

 

Ich weise noch einmal darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Meldebehörde ist zu erforschen, wo Menschen, die wo nicht gemeldet sind, wohnen. Das ist nicht die Aufgabe.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 2. Anfrage (FSP - 03150-2005/0001 - KSP/LM) wurde von Herrn Abg Lindenmayr gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet: Im Bundesland Niederösterreich wurde bei der letzten Landtagssitzung eine Landessteuer für Handymasten beschlossen. Besteht eine derartige Absicht auch für das Bundesland Wien?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Präsident! Herr Abgeordneter!

 

Sie haben unter Bezugnahme auf die vor kurzem im niederösterreichischen Landtag beschlossene Sendemastabgabe an mich die Frage gestellt, ob eine derartige Absicht auch für das Bundesland Wien besteht. Ich kann das klar verneinen. Diese Absicht besteht nicht. Das hat nicht nur, wie man das möglicherweise unterstellen könnte, mit dem bevorstehenden Wahltermin zu tun, sondern ich glaube einfach, dass die Überlegung, die möglicherweise hinter dieser Sendemastabgabe in Niederösterreich steht - wenn man dem Ganzen nicht unterstellt, dass es eine Geldbeschaffungsaktion ist -, nämlich die Überlegung, einen Mastenwildwuchs zu verhindern, nicht vom ländlichen Raum und von den Landgemeinden auf das Ballungszentrum übertragbar ist. Man braucht sich nur zu überlegen, wie stark die Sorge der Bewohner eines Hauses in Wien zunehmen würde, wenn plötzlich aus der Mastenvielfalt eine Bündelung dieser Sendeanlagen auf einen Mast auf diesem Haus entstehen würde. Sosehr vielleicht in anderen Häusern die Menschen aufatmen würden, so dramatisch wäre dann die Situation für die Betroffenen. Dieses Problem ist einfach losgelöst von der Frage der realen Auswirkungen und der Einschätzung der Frage der Auswirkungen einer solchen Bündelung.

 

Das Zweite ist - aber das gilt natürlich auch für Niederösterreich -: Es gibt ja mittlerweile eine Reihe von Anmerkungen dazu, wie etwa die Anmerkung, dass, wenn ein Betreiber mit einem Standort eine Miete hat, das nicht automatisch bedeutet, dass dann die anderen nicht auch mieten müssten, oder dass eigentlich nur der Sendebetrieb betroffen ist und daher in Anbetracht der Dauer des Gesetzes - vier Jahre zunächst einmal - viele Betreiber gesagt haben, es rechnet sich nicht, den Mast abzumontieren.

 

Es gibt also eine Reihe von Problemen im tatsächlichen Bereich, im technischen Bereich, ganz losgelöst natürlich auch von den rechtlichen Problemen, sodass, von allem abgesehen, jeder gut beraten ist, zuerst einmal abzuwarten, was das juristische Schicksal des Gesetzes ist und was dann eigentlich von der Überlegung, der Zielvorstellung, man könnte die Vielzahl der Masten reduzieren, tatsächlich übrig bleibt.

 

Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Herr Abg Lindenmayr, bitte.

 

Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

In der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Die Presse" findet sich ein ganzseitiger Artikel über die Handymastensteuer in Niederösterreich, und da sickern schön langsam auch andere Angaben durch, nämlich nicht nur, dass es eine reine Geldbeschaffungsaktion ist, sondern auch, dass nur Masten besteuert werden, die eine bestimmte Sendeleistung überschreiten. Und praktischerweise hat das Land Niederösterreich 735 eigene Handymasten, die also dem Land gehören, und diese erreichen diese Sendeleistung nicht, das heißt, für sie muss diese Handymastensteuer nicht bezahlt werden. Die Tageszeitung "Die Presse" schreibt, das sei wettbewerbsverzerrend und sogar pharisäerhaft. Würden Sie das auch so sehen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Ich kann das... (Abg Mag Christoph Chorherr, in Richtung des Abg Siegi Lindenmayr: Hat da die SPÖ in Niederösterreich mitgestimmt oder nicht? – Lhptm Dr Michael Häupl, in Richtung des Abg Mag Christoph Chorherr: Wir werden eh gleich darüber reden, wo die GRÜNEN in Oberösterreich überall mitgestimmt haben! – Abg Harry Kopietz: Das werdet ihr noch oft genug hören!)

 

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