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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 64

 

wird alles umstrukturiert, trotzdem hat man dann neue Ordinationssäle eingerichtet, von denen man jetzt nicht so ganz genau weiß, wie man sie auslasten soll. Nebenbei darf man noch feststellen, dass es so geplant war, dass man leider dem Architekten 6 Millionen Abschlagszahlung geben musste, in Schilling bitte, weil es da irgendeine Fehlplanung gab.

 

Und wenn ich an das Gersthofer Spital denke, was sich da abgespielt hat und was sich hier in der Art und Weise der Wiener Spitalsplanung einreiht, dann sage ich es wieder, ich erinnere mich an eine interfraktionelle Sitzung mit der Frau StRin Pittermann, wo uns wirklich in schöner Art und Weise ein Revirement geschildert wurde, was geschieht mit der Chirurgie dort und da, Wilhelminenspital und so weiter, und während diese Sitzung noch andauerte, hat der Herr Bürgermeister genau das Gegenteil gesagt und ganz etwas anderes gemacht.

 

Das kann nicht die Spitalsplanung sein und ich hoffe, dass hier auf Grund der Notwendigkeiten, vom Bund hier auch in Wien endlich eine richtige Planung gemacht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte doch noch das eine oder andere festhalten, was mich ein bisserl getroffen hat in der heutigen Diskussion: Wenn hier davon gesprochen wurde, das Gesundheitssystem soll nachhaltig und solidarisch finanziert werden: Jawohl, das haben wir auch in der Bundesregierung endlich durchgesetzt. Ich erinnere mich daran, dass die Diskussion Versicherungspflicht und Pflichtversicherung vom damalig freiheitlichen Vizekanzler oder Sozialminister Haupt ein für allemal festgestellt worden ist, nach Erarbeitung eines Konzeptes, dass wir uns eben zur Solidaritätsversicherung und Pflichtversicherung bekennen, und dass diese eben auszubauen und zu erhalten ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte schon auch eines feststellen, dass nicht nur Arbeiter und Angestellte Versicherungsbeiträge für eine Krankenversicherung zahlen, auch Selbstständige zahlen sie, bitte das nicht zu vergessen. Sicherlich ist es ein anderes System und so weiter und so fort, aber auch die zahlen etwas dafür. Das kann man nicht nur auf dieses eine Segment erstrecken. (StRin Karin Landauer: Die haben einen Selbstbehalt!) Um noch etwas, was mir nicht ganz gefallen hat, festzustellen - das ist vielleicht polemisch gesagt, aber warum soll man es nicht sagen -, es gefällt mir nicht zu sagen, wir sind die einen, die müssen da alles zahlen, und die anderen sitzen auf ihrem Kapital, das ist in einer Gesundheitsdebatte nicht sehr schön. Gerade dass nicht gesagt wurde, die kleben am Kapital.

 

Ich darf Ihnen aber etwas anderes sagen, das mich als Unternehmer betrifft und das also doch gesagt werden muss, weil es immer verwischt wird. Natürlich ist es schön und gut, wenn ich ein System habe, wo der Unternehmer und der Mitarbeiter, der Angestellte, hier einen gleichen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Aber, das ist ja das Problem bei unserer Wirtschaft und den berühmten Klein- und Mittelbetrieben, die von jeder Partei hier angesprochen werden und angeblich gestreichelt werden, in Wirklichkeit aber nicht, und das ist ja das Problem von uns, dass die Lohnnebenkosten für einen Klein- und Mittelbetrieb eine Katastrophe sind. Und ich sage es Ihnen, denn ich habe 14 Mitarbeiter, und wenn hier die Krankenkasse um ein Prozent erhöht wird, tut mir das weh. Das sage ich Ihnen, das tut mir weh, auch wenn ich es absetzen kann und alles Mögliche, aber es muss zuerst verdient werden und herein kommen. Und das muss man auch sagen, wenn man über das debattiert. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren, es sind viele gute Sachen drinnen. Ich will jetzt gar nicht reden von den Gesundheitsplattformen und so weiter und so fort, von einer alten Forderung von uns, dass wir die Finanzen bündeln et cetera et cetera. Es hat nur einen Schönheitsfehler, und da kann man jetzt rütteln und deuteln wie man will, wir haben es heute schon mehrfach gesagt: Es ist die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages von 36 Prozent drinnen. Und da können die Oberösterreicher und die Niederösterreicher und die Vorarlberger und alle möglichen, auch die Salzburger, noch so böse sein, hier wird erhöht, und da tun wir nicht mit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Deutsch.

 

Abg Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Der Entwurf des vorliegenden Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird, hat das Ziel, die Vereinbarung gemäß Art 15a Bundesverfassungsgesetz über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2005 bis einschließlich 2008 umzusetzen. Eine Vereinbarung, die hier im Landtag Ende Jänner mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossen wurde.

 

Mit dieser Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern soll die strikte Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens überwunden und auch eine bessere Abstimmung in der Planung, in der Steuerung und in der Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens erreicht werden, und es geht auch um eine längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens durch Maßnahmen zur Kostendämpfung, zur Effizienzsteigerung, Maßnahmen, die auch in der Debatte angesprochen wurden, beziehungsweise auch zur Steuerung und die Unterstützung von Vorsorgemaßnahmen und die flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität. Das sind die wesentlichen Schwerpunkte dieser Vereinbarung, die nun mit der Gesetzesänderung umgesetzt werden sollen.

 

In der vorliegenden Novelle werden daher auf Grund der neu vorgesehenen Landesgesundheitsfonds die Aufgaben des Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds durch den Wiener Gesundheitsfonds ersetzt. Im neuen österreichischen Strukturplan Gesundheit soll bis 31. Dezember 2005 einvernehmlich eine verbindliche Grundlage für die integrierte Planung der Gesundheitsversorgungsstruktur festgelegt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt ja weiterhin der österreichische Krankenanstalten- und Großgeräteplan als die verbindliche

 

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