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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 79

 

beauftragt habe, eine Überprüfung vorzunehmen und gegebenenfalls - und das ist gelungen - einen Vorschlag für eine landesgesetzliche Regelung zu erstatten. Diese Antwort wurde von den Grünen mit beschlossen, ja wurde nicht nur mit beschlossen, sondern es wurde ausführlich und umfassend begrüßt, dass so etwas stattfindet.

 

Es gab dann diesen Gesetzesentwurf, der ja auch allen Fraktionen zugegangen ist, und ich erspare Ihnen jetzt auch auf Grund der Zeitökonomie die genauere Darstellung. Es hat Presseaussendungen der Grünen en masse gegeben, die insbesondere eine Kritik an diesem meinen Vorschlag dargestellt haben, dass es hier keine Strafnorm gibt. Und dass das zu wenig weitgehend ist, das lässt sich in OTSen der Grünen nachlesen, lässt sich insbesondere auch in der Berichterstattung der Tageszeitung "Der Standard" nachlesen, wo die Kritik ausgesprochen wird, dass das ohne Zähne ist, weil es keine Strafen gibt.

 

Und ich stehe dazu, dass es in dieser Präzisierungsnovelle des Landes-Sicherheitsgesetzes keine Strafnorm gibt, weil ich nicht möchte, dass Frauen hier als Zeuginnen aussagen müssen, um klarzustellen, ob sie belästigt wurden oder nicht.

 

Ich sehe den großen Fortschritt dieser Präzisierung darin, dass jetzt vollkommen klargelegt ist, und man hier der Polizei bei ihrer Tätigkeit auch helfen kann, dass sie nicht mehr selbst definieren muss, ob das, was sich tag-täglich am Fleischmarkt und am Mariahilfer Gürtel abspielt, eine Belästigung darstellt oder nicht.

 

Aber jetzt kann ich Ihnen nicht ersparen, auf die beiden Wortmeldungen der Frau Doktorin Pilz und der Frau Kollegin Jerusalem einzugehen.

 

Frau Abg Pilz, ich kann es Ihnen nicht ersparen, Sie sind schlicht und ergreifend am falschen Dampfer bei dieser Diskussion, denn es geht bei dieser Novelle des Landes-Sicherheitsgesetzes und bei der Frage der Belästigung, des Psychoterrors gegen Frauen nicht um eine gesundheitspolitische Debatte, eindeutig nicht um eine gesundheitspolitische Debatte. Daher bin ich sehr dafür, dass Sie gesundheitspolitische Debatten mit Frau StRin Mag Brauner führen, aber diese Debatte hat stattzufinden mit der Frauenstadträtin und hat stattzufinden mit der Innenstadträtin, denn es geht hier um die Frage des Psychoterrors gegen Frauen und nicht um die Frage eines gesundheitspolitischen Themas, respektive Schutz von Frauen, und es geht nicht um die gesundheitspolitische Frage des Schwangerschaftsabbruches.

 

Und wenn Sie hier sagen - und Sie haben das gesagt - dass Sie hier ein Problem sehen, dass es auch sein könnte, dass Tierschützerinnen und Tierschützer weggewiesen werden können, dann würde ich Ihnen erstens raten, lesen Sie dieses Gesetz. Und ich zitiere jetzt hier diese entsprechende Ziffer, die da lautet: „Wenn diese Personen andere Personen an öffentlichen Orten in unzumutbarer Weise belästigen, insbesondere wenn auf Personen, die sich einer sozialen oder medizinischen Einrichtung nähern, psychischer Druck, wie zum Beispiel durch nachdrückliches Ansprechen oder versuchte Übergabe von Gegenständen ausgeübt wird.“ Und dann gibt es dazu Erläuterungen, und diese Erläuterungen sind nicht als Spaß der Rechtsabteilung oder als persönliche Befriedigung meiner Person anzusehen, sondern es werden Erläuterungen in Gesetzen dazu herangezogen, um diese Gesetze zu interpretieren. Und in den Erläuterungen zu diesem § 3 Abs 1 Z 1 steht ganz genau, worum es geht. Das war mir nämlich auch ganz besonders wichtig hier und da hat der Kollege Saßmann vollkommen den Nagel auf den Kopf getroffen, der ja kritisiert hat, es gehe nur darum, dass für die Abtreibung und für die Frauen, die dabei belästigt und bedroht werden, das konkretisiert wird und alle anderen Fälle nicht bedacht werden.

 

Jawohl, so ist es und das ist absichtlich so, und deshalb so, weil es um den Schutz der Wienerinnen geht und deshalb ist mir das hier auch ganz besonders wichtig. (Beifall der SPÖ.) Und, Frau Abgeordnete, das hätten Sie, hätten Sie sich damit beschäftigt, auch herausfinden können.

 

Es tut mir trotzdem sehr Leid, ich nehme es aber auch zur Kenntnis, - weil es bleibt mir ja nichts anderes übrig - dass Sie wegen der falschen Interpretation des Gesetzes, weil Sie die Sorge haben, es könnten Tierschützerinnen und Tierschützer weggewiesen werden, offensichtlich akzeptieren und Ihr Abstimmungsverhalten wird es gleich nachher zeigen, dass Frauen in dieser Stadt von religiösen Fanatikerinnen und Fanatikern belästigt werden, und diese Belästigung ist Psychoterror gegen Frauen.

 

Und, Frau Kollegin Jerusalem, Sie haben das hier heute schon in der Anfrage an den Herrn Bürgermeister gesagt und ich glaube, ich brauche das jetzt nicht noch wiederholen, Sie haben überhaupt nichts über die Situation der Frauen gesagt, Sie haben auch überhaupt keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie die Situation, die jetzt besteht, weil diese Kliniken jetzt dort sind und weil diese Kliniken auch dort bleiben wollen, ja, wie die Situation der Frauen verbessert werden könnte. Sondern Sie sehen - und ich zitiere hier, in dieser Novelle des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes, das ganz konkret zum Ziel hat, Frauen vor Psychoterror zu schützen - darin eine Aushöhlung von Grundrechten. Ich nehme auch das und diese Grüne Position sehr gerne zur Kenntnis.

 

Ich hätte mich gefreut, wenn es gelungen wäre, eine noch breitere Mehrheit heute hier zu finden, freue mich aber sehr, dass mit den Stimmen der Sozialdemokratie, der Wiener Volkspartei und einer Grünen dieses Gesetz heute hier beschlossen werden kann. Und es ist eines vollkommen klar - und das wissen alle, die sich ein bisschen mit Fragen der Rechtsphilosophie beschäftigt haben -, dass Gesetze und Normen immer zwei wichtige Inhalte haben.

 

Das eine ist sozusagen der konkrete Inhalt und die konkrete Verbesserung für die Situation. Da gehe ich davon aus, dass wir die Situation für die Frauen verbessern werden. Es gibt ja auch eine positive Stellungnahme der Bundespolizeidirektion, die hier sagt, dass es eine Verbesserung ist und dass der Vollzug ein leichterer

 

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