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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 79

 

Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Davon kann aus meiner Sicht nicht die Rede sein.

 

Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Frau Abg FRANK.

 

Abg Henriette FRANK (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Ich kann Devastierungen und Drogenszenen im Park - denn Devastierung ist immerhin Zerstörung fremden Eigentums - nicht so ganz als Kavaliersdelikt abtun. So gesehen habe ich vielleicht mit meiner Anfrage nicht so Unrecht gehabt, wie Sie mir das unterstellen wollten.

 

Ich möchte mich aber jetzt nicht ausschließlich in Parkanlagen ergehen, sondern ich möchte noch eine Frage zum § 3, der Unfugabwehr, stellen. Und zwar steht im Landes-Sicherheitsgesetz nicht drin, dass es Konsequenzen gibt, auch wenn wiederholt abgewiesen wird. Jetzt schlägt aber die Bundespolizeidirektion in einer rechtlichen Stellungnahme vor, dass man hier vielleicht Konsequenzen festmacht. Ich frage Sie, ob Sie sich vorstellen könnten - so wie das auch bei den anderen Paragraphen der Fall ist -, dass man hier, um effektiver durchgreifen zu können, auch pönalisierte Verwaltungsstrafen oder -konsequenzen einführt.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Entschuldigen Sie bitte, dass ich Devastierungen in Parks und den Drogenhandel nicht gleichsetze. Ich habe natürlich keine Freude mit Devastierungen in Parks. Die Situation ist heute zweifelsohne die, dass die Reparatur von Devastierungen in Parks in Wien ungefähr so viel kostet, wie ein neuer Park, wie die Errichtung eines neuen Parks kosten würde. Das ist selbstverständlich nicht lustig, und es tut mir auch Leid, aber im Vergleich zu den Devastierungen, die Drogendealer anstellen, ist das - nein, ich möchte jetzt nicht die wienerische Bezeichnung dafür verwenden. Ich will das also nicht vergleichen. (Abg Dr Herbert Madejski: ...sind wir einer Meinung!) Wie gesagt, ich habe damit auch keine Freude.

 

Was die Strafsanktionen bei Unfugabwehr betrifft, sage ich Ihnen ganz offen: Das werde ich nicht tun. Dazu ist die Frage von Unfug, ganz ehrlich gesagt, zu vage gehalten, sodass da, wenn man dann noch Strafsanktionen findet, die tatsächliche Gefahr einer gewissen Willkür durchaus gegeben wäre. Daher werde ich diesen Forderungen der Wiener Polizei nicht Folge leisten.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 4. Anfrage (FSP – 02035-2005/0001 - KSP/LM) wurde von Frau Abg Dr Elisabeth Vitouch gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Am 1. Jänner 2005 hat die Wiener Tierschutzombudsstelle ihre Tätigkeit aufgenommen. Welche Arbeitsschwerpunkte hatte diese Stelle in den ersten 100 Tagen?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Die Wiener Tierschutzombudsstelle wurde am 1. Jänner 2005 gegründet, sie hat da ihre Arbeit aufgenommen. Die Grundlage für die Wiener Tierschutzombudsstelle ist das Bundesgesetz, das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz, dem wir auch diese Ombudsstelle verdanken. Der Schwerpunkt ist die Ausübung der Parteienstellung in allen tierschutzrechtlichen Verfahren. Das hat jetzt in den ersten drei, vier Monaten bereits 59 Mal statt-gefunden. Das heißt, es wurden 59 tierschutzrechtliche Bescheide erlassen, und damit wurde sichergestellt, dass Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt wurden.

 

Eine weitere wichtige Funktion der Tierschutzombudsstelle ist, dass die Tierschutzombudsstelle Wien das Land Wien im Tierschutzrat vertritt. Das ist ein Experten- und Expertinnengremium, in dem wesentliche Fragen des Tierschutzes behandelt werden.

 

Darüber hinaus ist es der Tierschutzombudsstelle und auch mir ein ganz besonderes Anliegen, die Öffentlichkeit über Tierschutz zu informieren und auch Ansprechpartnerin zu sein, besonders auch für Kinder und für Jugendliche. Die Tierschutzombudsstelle kann hier auf eine sehr beeindruckende Statistik verweisen. Es haben nämlich in den ersten 100 Tagen mehr als 1 450 Telefonate und Auskünfte stattgefunden, es gab 13 Vorträge, es gab eine große Öffentlichkeitsarbeit, sowohl was Fernsehen als auch was Zeitung betrifft.

 

Man kann daher sagen, die Tierschutzombudsstelle ist in aller Munde und die ersten 100 Tage waren ausgesprochen erfolgreich.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Vitouch.

 

Abg Dr Elisabeth Vitouch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Mit 1.1.2005 sind die Bundesländer verpflichtet, Tierschutzombudsleute einzusetzen. Wie haben die Bundesländer diese im Bundestierschutzgesetz enthaltene Forderung umgesetzt?

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das ist eine sehr gute und wichtige Frage, weil wir hier auch wieder sagen können, Wien ist anders. Wien ist nämlich deshalb anders, weil Wien das einzige Bundesland ist, das eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt hat; sonst wurde diese Stelle nur noch auch in Niederösterreich ausgeschrieben. Die Umsetzung ist eine ausgesprochen unterschiedliche. So ist es zum Beispiel in Oberösterreich, wo es eine grün-schwarze Koalition gibt, so, dass erst Mitte April der Tierschutzombudsmann seine Aufgabe übernommen und begonnen hat, sein Amt auszuüben. Nur in vier Bundesländern ist es so, dass Tierschutzombudsleute sich zu 100 Prozent mit ihrer Arbeitskraft den Tieren und ihrer Aufgabe widmen können. In Vorarlberg ist es zum Beispiel so, dass der Landesveterinärdirektor diese Tätigkeit nebenbei selbst ausübt. Es sei hier dahingestellt, wie das weisungsfrei möglich ist.

 

Wien ist das einzige Bundesland, in dem es eine tatsächlich unabhängige und weisungsfreie Tierschutzombudsstelle gibt. Das ist eine eigene Dienststelle des Landes Wien, die auch personell und sachlich so ausgestattet ist, dass man damit arbeiten kann. Vielleicht im Vergleich dazu: In der Steiermark übt ein Kollege 10 Stunden pro Woche diese Tätigkeit aus. Also hier liegen

 

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