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Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 79

 

Gewaltmonopol des Staates bricht. Daher schaut auch das Wiener Landes-Polizeigesetz so aus, wie es aussieht, und im Übrigen auch das steirische. Denn ich werfe auch dem steirischen Landes-Sicherheitsgesetz nicht vor, dass es mit diesem Prinzip des Gewaltmonopols des Staates, sohin des Bundes, bricht. Das tut es nicht.

 

Wenn Sie sich ein bisschen der Mühe unterziehen und die Gesetzesmaterien, die im steirischen Landes-Sicherheitsgesetz geregelt sind, etwas umfassender mit den Wiener Regelungen vergleichen, dann werden Sie eine ganze Reihe von Passagen beispielsweise über die Frage von Tierhaltung, die in der Steiermark im Landes-Sicherheitsgesetz geregelt ist, bei uns im Tierhaltegesetz geregelt finden, also in anderen Gesetzesmaterien.

 

So gesehen halte ich das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz für durchaus vergleichbar mit jenem der Steiermark, und das immer unter der Prämisse: Natürlich ist Kriminalitätsbekämpfung Aufgabe des Bundes und Aufgabe der Bundespolizei. Daran wird sich, solange ich hier stehe, nichts ändern.

 

Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Frau Abg FRANK.

 

Abg Henriette FRANK (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Bürgermeister!

 

Es scheint sich da tatsächlich um ein Missverständnis zu handeln. Denn erstens wollte ich einmal den Vergleich zwischen der Steiermark und Wien ziehen. Die Steiermark sieht in manchen Positionen erheblich höhere Strafen vor, als Wien sie vorsieht, und ist damit vielleicht auch etwas effizienter.

 

Ich möchte jetzt gleich einmal beim § 1 ansetzen, worin es um die Parkanlagen, also um Unruhe, Anstandsverletzung und Lärmerregung geht. Ich meine, man kann davor nicht die Augen verschließen. Denn wenn man in den Park- und Grünanlagen unserer Stadt ist und diese alle sechs Jahre erneuert werden müssen, weil es extreme Devastierungen gibt oder weil auch die Lärmerregungen weit über Mitternacht hinaus die Bevölkerung belasten, dann wäre es wirklich angebracht, da einmal etwas entgegenzusetzen. Das liegt in Ihrer Hoheit und nicht in Bundeshoheit, Herr Landeshauptmann!

 

Ich darf Sie daher jetzt fragen: Können Sie sich angesichts dieser aufgezählten Belästigungen für die Bevölkerung endlich dazu bereit erklären, sich der langjährigen Forderung der Freiheitlichen Partei zum Beispiel nach einer Parkaufsicht einmal anzuschließen? Denn Sie haben ja auch die U-Bahn-Aufsicht jahrelang immer damit abgetan, dass wir keinen Überwachungsstaat wollen, und letztlich wurde sie doch eingeführt. So etwas würden wir uns auch jetzt mit der Parkaufsicht wünschen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Abgeordnete!

 

Wir spielen offensichtlich in verschiedenen Stücken. Denn Sie haben mir die Frage gestellt - und Sie dürften sie vergessen haben, Ihre eigene Frage vergessen haben -, Sie haben mir die Frage gestellt, wann es zu den notwendigen Verschärfungen des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes nach dem Vorbild der Steiermark kommt, um der ausufernden Kriminalität in Wien wirksam Einhalt zu gebieten. Diese Frage habe ich Ihnen beantwortet.

 

Ich gehe davon aus, dass Lärmerregung in Parks nicht unter ausufernde Kriminalität fällt. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Denn da muss ich ehrlich sagen, wir haben wohl und zugegebenermaßen alle miteinander andere Probleme. Sonst hätten wir ja auch die Sicherheitspartnerschaft zwischen Bund und Wien und ähnliche Maßnahmen nicht gebraucht, um hier einer entsprechenden Entwicklung auch gemeinsam Rechnung zu tragen.

 

Ich komme gerne auch darauf zurück. Ich kann mich nicht erinnern - vielleicht ist mir auch da etwas entgangen -, dass es eine eigene U-Bahn-Aufsicht gegeben hätte und damit irgendeiner langjährigen Forderung der FPÖ nachgekommen worden wäre. Was es hingegen gibt, ist im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen Wien und Bund, dass es zu verstärkter Bestreifung der Polizei bei den U-Bahnen im Besonderen, aber auch bei Straßenbahnen kommt. Das ist eine Maßnahme, die gemeinsam ergriffen wird, um den Drogendealern entsprechend wirkungsvoll entgegenzutreten. Aber das widerspricht überhaupt nicht dem, was ich vorhin gesagt habe, nämlich: Gewaltmonopol des Staates, die Polizei führt diese Maßnahmen durch! Darauf möchte ich zunächst auch nur hinweisen.

 

Es dürfte Ihnen ein Weiteres entgangen sein. Ich möchte einmal völlig absehen von der formellen Argumentation der Dezentralisierung der Parks und der Parkverwaltung, aber wir haben vor geraumer Zeit und nach einer längeren Diskussion auch hier - allerdings nicht im Landtag, sondern im Gemeinderat - uns dafür entschieden, es den Parks freizustellen und dies auch entsprechend zu unterstützen, ob sie in einem Park Animationsprogramme machen - ich sage das jetzt wahrscheinlich nicht in der korrekten Diktion, aber das heißt, mit den Kindern und Jugendlichen, die dort anwesend sind, entsprechende Programme zu spielen beziehungsweise natürlich auch darauf aufzupassen, dass die Hundenotdurft zum Beispiel nicht in Spielkisten verrichtet wird und dass das Ganze einigermaßen im Rahmen abläuft - oder einen so genannten Parkwächter anstellen.

 

Das ist auch etwas, von dem einzelne Bezirke Ge-brauch gemacht haben, und das war eine Entscheidung der Bezirke, die hier getroffen wurde. Diese Möglichkeit besteht nach wie vor. Es dürfte Ihnen daher, so nehme ich einmal an, einiges an der Entwicklung in Wien entgangen sein. (Abg Dr Herbert Madejski: ...können es nicht feststellen!)

 

Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Frau Abg Schmalenberg.

 

Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis Zukunft Wien - die Stadtpartei): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Wir haben schon des Öfteren über die Problematik der ausufernden offenen Suchtgiftszene in Wien diskutiert, und Sie haben es jetzt auch indirekt angesprochen. Es ist unbestritten, dass zur Lösung dieser Problematik auf der einen Seite ein sozialtherapeutischer

 

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