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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 65

 

und Betriebsvorschrift neu im Namen aller Bediensteten vom Fahrbetrieb der Wiener Linien, und das möchte ich während der ganzen Periode meiner Tätigkeit im Gemeinderat und Landtag durchziehen, soweit ich Gelegenheit dazu habe, denn auch er hat in seiner Funktion als Gewerkschafter diese Dienst- und Betriebsvorschrift neu zugelassen.

 

Und ich möchte vielleicht einen Vergleich starten. Ich glaube kaum, Herr Hundstorfer ist böswillig, sondern er befindet sich auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Politiker und Gewerkschafter in einer eigenen Klientel, und somit verliert man halt ein bisschen die Außensicht, denke ich mir. Doch, Herr Hundstorfer, und ich möchte es vielleicht so verklickern, weil Sie persönlich noch keine Novellierung miterleben mussten, sie tragen mussten, oder die zu irgendwelcher Verschlechterung für Sie geführt hätte.

 

Stellen Sie sich vor, jeder Abgeordnete darf über ein Spesenkonto verfügen, das ja rund 500 EUR im Monat ausmacht. Dieses Spesenkonto sollte novelliert werden, also weg damit, und statt dessen bekommen wir einen Geschenkkorb, wo ein paar Dosen Leberpasteten drinnen sind, eine Schokolade und eine Flasche Wein. So auf die Art ist unsere Dienst- und Betriebsvorschrift neu im Fahrdienst gewesen, oder ist sie auch noch.

 

Und eben diese Änderung von der Landarbeitsordnung beinhaltet Punkte, wo eben dieser Slogan vielleicht noch zu erwähnen wäre, Erreichtes erhalten oder Bestehendes erhalten, oder so ähnlich klingt es. Aber für mich ist es ein Schritt vor und zwei zurück.

 

Und jetzt komme ich zum Wesentlichen, nämlich dieser eine Schritt vor, das ist ja ganz ein guter Schritt. Da ist eine Änderung auf Anspruch auf Entgelt bei Krankheit oder Unglücksfall. Auf jeweils zwei Wochen sind die erhöht worden, je nach Dauer des Dienstverhältnisses. Und die zwei Schritte zurück sind:

 

Erstens, Verschlechterung bezüglich der Aliquotierung des Urlaubsanspruches. Bisher war die Regelung so, dass bei Beendigung des Dienstverhältnisses für den nicht konsumierten Urlaub eine Urlaubsentschädigung zustand. Außer in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel verschuldete Entlassung. Ab dem zweiten Dienstjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Dienstjahres. Bei Beendigung vor dem Ende des gesamten Urlaubsjahres hatte der Dienstnehmer Anspruch auf Entschädigung in vollem Ausmaß. Nun bekommt er nur mehr den aliquoten Teil, zum Beispiel bei Beendigung nach drei Monaten im laufenden Urlaubsjahr nur mehr ein Viertel der bisherigen Summe. Abgesehen davon, dass es sich de facto um eine Lohnkürzung handelt, ist nicht einzusehen, warum ein Arbeitnehmer, der zu Beginn eines Urlaubsjahres noch nicht den vollen Urlaub konsumiert hat, gegenüber einem Arbeitnehmer, der bereits seinen vollen Urlaub konsumiert hat, benachteiligt wird.

 

Und der zweite Schritt zurück ist die Streichung der Postensuchtage bei Kündigung des Dienstnehmers. Das ist ein Angriff auf den Sonderurlaub.

 

Und zum Abschluss möchte ich noch in Erinnerung bringen, diese beiden Änderungen wurden von der SPÖ berechtigterweise im Bund kritisiert, da diese die ArbeitnehmerInnen belasten. In Wien werden die gleichen Regelungen, ohne dass es zwingende Vorschriften geben würde, mit dieser Novelle zur Landarbeitsordnung eingeführt. Das Land Wien könnte die Chance nützen und im Bereich des Dienstrechtes einen Kontrapunkt zur arbeitnehmerInnenfeindlichen Politik der Bundesregierung setzen. Statt dessen beschließt die Wiener SPÖ in diesem Bereich die gleichen unsozialen Regelungen wie die Bundesregierung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Scheed.

 

Abg Norbert Scheed (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!

 

Die Wortmeldung meiner Vorrednerin ist etwas, was geeignet ist, ein bisschen Staunen auszulösen und zwar aus einem einfachen Grund: Die vorliegende Änderung beruht auf einem Verhandlungsergebnis, und zwar auf einem Verhandlungsergebnis der dafür zuständigen Sozialpartner, der Arbeitgebervertreter, der Arbeitnehmervertreter, die nach ernst und verantwortungsvoll geführten Verhandlungen zu einem Ergebnis gekommen sind. Ich selbst bin Gewerkschafter, keine Frage, mein Kopf, mein Herz sind voll von Ideen, von möglichen Verbesserungen Beschäftigter aller Bereiche, ich weiß aber auch als Praktiker der Sozialpartnerschaft, dass eine Verhandlung immer darin besteht, dass es einen Kompromiss im Ergebnis gibt, indem man in einem Punkt gewinnt, der im gegenständlichen sehr wohl deutliche Verbesserungen gegenüber vergleichbaren Bundesregelungen bringt, in anderen Bereichen aber vielleicht nicht die Wünsche durchsetzen kann, die man sich persönlich vorstellt.

 

Völlig deplaziert halte ich es allerdings zu versuchen, den Gemeinderat oder den Landtag dazu zu missbrauchen, in die Verhandlungskompetenz der Sozialpartner eingreifen zu wollen und die Ergebnisse, zu denen beide Verhandlungspartner stehen, hier einer politischen Bewertung zu unterziehen, um sie sozusagen auf der politischen Bühne opportun für die Argumentation im eigenen Bereich noch einmal anders zu interpretieren. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Dienstrechtsverhandlungen sind ganz klar die Kompetenz der Arbeitgebervertreter, der Arbeitnehmervertreter. Es wäre ein ganz falsches Signal, einzelne inhaltliche Punkte hier in diesem Raum einzubringen und damit den Eindruck zu erwecken, als würde sich der Landtag anmaßen, die Sozialpartner zu overrulen oder ihre Kompetenz untergraben zu wollen oder gar vielleicht nicht ernst zu nehmen.

 

Und daher sehe ich keine Möglichkeit für unsere Fraktion, diesem Antrag zuzustimmen und wir bekennen uns auch zukünftig zur Kompetenz der Sozialpartner auf der jeweils betrieblichen Ebene und zu ihrer Kompetenz, auch Vereinbarungen in diesem Sinn abzuschließen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine weitere Wortmeldung. Damit ist die Debatte geschlossen.

 

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