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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 65

 

Relation – zur Verfügung gestellt haben für Projekte, die sich dem Kampf gegen Frauenhandel verschrieben haben. Frauenhandel ist kein Kavaliersdelikt, sondern mittlerweile eines der größten internationalen Verbrechen. Sie kennen die Zahlen so gut wie wir. Menschenhandel hat den Drogenhandel bereits abgelöst im Umsatz, den man machen kann. Über 500 000 Opfer allein in Europa!

 

Noch einmal abschließend: Die Stadt Wien hat eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Gewalt und auch im Kampf gegen Gewalt in der Familie. Die Stadt Wien lässt die Opfer nicht im Stich und baut den Gewaltschutz aus. Das ist der einzig richtige Weg, und Wien geht ihn. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass eine schriftliche Anfrage von Abgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus eingelangt ist.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Abgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien fünf Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden diese Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Die Abgen Christian Oxonitsch und Godwin Schuster haben am 25. November 2005 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend die Erlassung eines Gesetzes über die Regelung der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz 2006) eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zugewiesen.

 

Nach der Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 6, 3, 2, 10, 11, 12, 13, 9, 4, 5, 7 und 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.

 

Wir kommen zu Postnummer 1 der Tagesordnung. Sie betrifft den Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2004.

 

Ich darf Herrn Patientenanwalt Dr Dohr recht herzlich bei uns im Saal begrüßen (Allgemeiner Beifall.) und darf auch gleich bitten, bekannt zu geben, wenn Sie sich zu Wort melden wollen.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte um entsprechende Diskussion.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Mag Ebinger zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke schön.

 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Wir haben seinerzeit dem Patientenanwaltschaftsgesetz zugestimmt, und wir haben das sehr begrüßt, weil eine weisungsfreie Institution geschaffen wurde. Es stand aber auch in diesem Gesetz drinnen, dass Berichte einmal jährlich der Landesregierung und dem Landtag vorgelegt werden sollen. Das ist damals nicht erfolgt. Wir haben viel zu spät die Berichte für 2002 und 2003 bekommen. Das war einer der Gründe, warum wir Anfang dieses Jahres dem letzten Bericht nicht zugestimmt haben.

 

Der zweite Grund, auf den ich später noch eingehen werde, waren die Missstände, der Strukturwandel bei Pflegeheimen beziehungsweise das Nichtagieren des Patientenanwaltes in diesem Bereich.

 

Lassen Sie mich ein paar Punkte aus diesem jetzigen Bericht für das Jahr 2004, der rechtzeitig und korrekt dem Landtag vorgelegt wird, herausgreifen.

 

Vielleicht ganz kurz die verbindliche Patientenverfügung. Der Herr Patientenanwalt sagt zu Recht, dass er bedauert, dass diese für Patienten so wichtige Verfügung beziehungsweise das Gesetz darüber noch nicht abgeschlossen ist. Wir hoffen auch, dass das 2006 endlich der Fall sein wird, wenngleich es eine sehr heikle Materie ist und es vielleicht auch immer gut ist, wenn man über diese Dinge genauer spricht.

 

Eine, wie soll ich sagen, für die Statistik interessante und für mich wichtige Anmerkung ist auf den Seiten 22 und 23, wo es um die Anzahl der Geschäftsfälle geht. Da werden in diesem Bericht statistisch gegenübergestellt die Jahre 2000 bis 2004 und in den letzten Berichten die Jahre 1996 bis 2003. Wenn man mit einer Statistik irgendwie etwas anfangen will, dann sollte man immer meines Erachtens die Berichte für die gleichen Jahre fortführen und nicht irgendwo fortsetzen. 1999 waren die Fälle ein bissel höher. Das ist jetzt da herausgefallen. Das nur eine kurze Anmerkung.

 

Ein weiterer Grund, warum wir seinerzeit nicht mitgestimmt haben, war die Stellung des Patientenanwaltes hinsichtlich der Missstände, der Strukturmängel in Pflegeheimen. Wir haben seinerzeit darauf hingewiesen, dass das Patientenanwaltschaftsgesetz eindeutig im § 3 die Möglichkeit vorsieht oder den Patientenanwalt sogar beauftragt mit der Angelegenheit des Gesundheitswesens in Wien im Rahmen der Landes- und Gemeindeverwaltung, also betreffend Krankenanstalten, Pflegeheime, Rettung, Krankenbeförderung, Angebot und Dienste der Stadt Wien im Gesundheitsbereich, und dass ihn dabei die zuständigen Organe Land und Gemeinde bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützen sollen.

 

Der Herr Patientenanwalt Dohr hat in seinem Bericht 2000/2001 überhaupt nur eine kurze Bemerkung über Pflegeheime gemacht und erst im Bericht 2002/2003 ein bisschen eine Statistik angeführt. Das, was wir uns erhofft haben, dass auf die Strukturmängel eingegangen wird und dass Vorschläge vielleicht unterbreitet werden, diese Strukturmängel zu beseitigen oder zu verbessern, ist meines Erachtens ansatzweise im jetzigen Bericht vorhanden. Er geht jetzt auf den Seiten 51 ff auf die Situation der Pflegeheime ein. Hinsichtlich der

 

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