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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 69

 

werden aber noch gerne aufgeklärt haben, warum es monatelang gedauert hat, bis dieses Brieferl, das ja direkt an die drei Herrschaften gerichtet war, an die drei Landtagsabgeordneten im Wege des Kontrollamtes, warum das so lange dort gelegen ist, bis man es an die Zuständigen weitergeleitet hat. Das würde mich schon noch einigermaßen interessieren.

 

Aber es muss auch möglich sein, einen unsachlichen Bericht des Kontrollamtes zu kritisieren. Und dieser Bericht ist unsachlich und man stellt sich schon sehr die Frage, wie es zu einem solchen unsachlichen Bericht kommen kann. Entweder es fehlt am juristischen Handwerkszeug oder man verfolgt einfach ganz andere Zwecke damit, wobei ich meine, dass Zweiteres fast noch unangenehmer wäre als Ersteres.

 

Man versucht bei diesem Kontrollamtsbericht irgendwie den Eindruck zu erwecken, die UVS-Mitglieder arbeiten zu wenig. Dabei sprechen selbst die Zahlen, die sich in dem Kontrollamtsbericht finden, ganz eindeutig dagegen. Denn wenn es so durchschnittlich 239 bis 295 Erledigungen pro judizierendem UVS-Mitglied gibt, dann kann man sich sehr leicht ausrechnen, dass so ein Mitglied pro Tag ein bis zwei Entscheidungen treffen muss. Und wenn man jetzt weiß, was da alles dazu gehört, wie viele Verhandlungen da im Schnitt abgehalten werden müssen, dass manche Entscheidungen 40 Seiten lang sind, dann muss ich sagen, dass das eine ganz tolle Leistung ist und dass man sich bei der Gelegenheit einmal herzlich für die exzellente Arbeit der UVS-Mitglieder bedanken sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich möchte an drei Beispielen dokumentieren, wie unsachlich dieser Kontrollamtsbericht ist. Da ist einmal das Beispiel der Annexzahlen. Da hat man also tatsächlich versucht, gewisse Zahlen, gewisse Geschäftsstücke, gewisse Akten, aus der Statistik herauszurechnen, weil man meinte, damit ist ja eigentlich gar nicht so viel Arbeit verbunden. Das Gegenteil ist wahr. Da geht es um Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, höchst komplizierte Rechtsfragen und auch Beweisfragen. Handelt es sich da um ein unvorhergesehenes Ereignis, das jemanden daran gehindert hat, einen Schriftsatz zu verfassen oder zu einer Verhandlung zu kommen, da geht es um Anträge auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, juristisch hochkomplex, sehr kompliziert. Da hat man schon eine rechtskräftige Entscheidung und da geht es um Beschwerden an Höchstgerichte, da muss eine Gegenschrift von der belangten Behörde, vom UVS erstattet werden, und die ist in etwa so ausführlich oder so gut wie die Beschwerde selbst, das heißt, das sind in Wahrheit schwierigere Akten, noch schwierigere Verfahren, und es gibt überhaupt keinen Grund, warum man solche Annexzahlen aus der Statistik heraus rechnen sollte und das ist ja im Bericht der Vollversammlung auch sehr schön dargestellt.

 

Für jeden juristisch einigermaßen Versierten ist der Vorwurf des Kontrollamtes völlig skurril, dass Zurückweisungen eigentlich gar keine Erledigungen sind und daher in keiner Weise in die Statistik aufgenommen werden dürften, und dass man solche Zurückweisungen nur mit 5 Prozent des Arbeitsaufwandes beurteilen kann.

 

Ja, verehrte Damen und Herren, zurückgewiesen wird natürlich auch mit Beschluss beziehungsweise mit Bescheid. Und selbstverständlich sind diese Entscheidungen bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes, beim Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichthof auch anfechtbar, und damit sie dort Bestand haben können, müssen sie in exzellenter Weise juristisch ausgearbeitet sein.

 

Und noch ein drittes Argument gibt es im Kontrollamtsbericht, das völlig unsachlich ist. Und zwar, dass verjährte Akten überhaupt keinen Arbeitsaufwand darstellen. Ja, also wie man dazu kommt, das ist mir auch völlig schleierhaft. Ich habe erst in einer der letzten Landtagssitzungen ein Beispiel dafür gebracht, wie es zu Verjährungen kommt, nämlich indem die Behörde erster Instanz, der Magistrat, Erhebungsaufträgen einfach nicht nachkommt. Es kann sein, dass eine Sache verjährt, in der man schon viele Verhandlungen hatte und dann halt bei der letzten Verhandlung ein Zeuge, den man noch gebraucht hätte, einfach nicht erschienen ist und die Sache ist dann letztendlich verjährt.

 

Sehr verehrte Damen und Herren, der Magistrat hat ein sehr schwieriges Verhältnis zum UVS, es ist für ihn - aber auch für die Mehrheitsfraktion in diesem Haus - sehr schwer verwindbar, dass es da eine unabhängige Rechtsschutzinstanz gibt, die die Entscheidungen des Magistrats kontrolliert, dass man sich da nicht hineinreden lassen will und dass da wirklich unabhängig vorgegangen wird.

 

Es gibt nun eine neue Stadträtin, die für diesen Bereich zuständig ist, es gibt theoretisch eine neue Chance, zu einem neuen geordneten Verhältnis zum UVS zu kommen, (Abg Christian Oxonitsch: Kontrollieren!) es gibt die Chance, gegen diese Anschläge auf die Unabhängigkeit des UVS einzuschreiten, und es gibt eine Chance für mehr Rechtsstaatlichkeit und für mehr Rechtsschutz in dieser unserer Stadt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Landtagspräsident Johann Hatzl: Am Wort ist Herr Abg Dr Günther.

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Einleitend, Herr Kollege Ulm: Bereits bei der Diskussion über das neue Dienstrecht und auch über diese Möglichkeiten haben Sie mich gefragt, was hat sich die FPÖ ausgehandelt, weil sie dem zustimmt. Die FPÖ hat ein anderes Politikverständnis als die ÖVP, die sich zuerst etwas aushandelt, bevor sie sich zu den Inhalten bekennt. Das ist schlichtweg schäbig, was Sie hier als Vorwurf bringen und nehmen Sie das bitte zurück. Ich habe es Ihnen damals schon gesagt, wie der Schelm denkt, so ist er, aber ich habe kein Verständnis für derartige Anschuldigungen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zu dem angesprochenen Bericht. Ich könnte es mir jetzt verhältnismäßig leicht machen und sagen, Kollege Kenesei hat in aller Kürze den Kontrollamtsbericht und auch den

 

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