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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 69

 

Schönberger, in unserer Mitte. Herzlich Willkommen.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin Mag Wehsely, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

 

Ich ersuche Sie, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich der Herr Abg Kenesei zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Nur in aller Kürze zum Tätigkeitsbericht des UVS für das Jahr 2003:

 

Wenn man zurückblickt und sich im Vergleich dazu Berichte aus den Jahren davor ansieht, dann hat der Bericht aus dem Jahr 2003 durchaus etwas an Qualität gewonnen, ich sage einmal von beiden Seiten, sowohl von der Lesbarkeit her als auch von der inhaltlichen Textierung.

 

Erkennbar ist aber, und das konnten wir leidvoll im Kontrollausschuss feststellen, dass es offensichtlich massive Diskrepanzen in der Auffassung der Tätigkeit des UVS zwischen der Präsidentin und den Organen der Vollversammlung des UVS gibt. Jetzt möchte ich da gar nicht weit ausholen, welche Diskussion es gegeben hat, es ist nur für mich bezeichnend, dass es zum Kontrollamtsbericht des UVS eine Stellungnahme von der Präsidentin gegeben hat, der bei einer Prüfung einer Dienststelle eher unüblich gewesen ist, denn die Stellungnahme der geprüften Dienststelle lautete: „Der Bericht des Kontrollamts wird zur Kenntnis genommen."

 

Jetzt ist es nicht nur so, dass nur lauter angenehme Dinge darin gestanden wären, sondern durchaus auch unangenehme Dinge. Aber wir nahmen zur Kenntnis, dass die Präsidentin des UVS den Bericht des Kontrollamts zur Kenntnis genommen hat. Da haben wir eine Diskussion geführt und dann haben wir, zumindest die drei Vorsitzenden des Kontrollausschusses, uns gedacht, vielleicht haben die Mitglieder des UVS auch etwas zu diesem Prüfbericht zu sagen, denn schlussendlich geht es in diesem Bericht um die Tätigkeit des UVS als Ganzes. Daher haben wir die Vollversammlung gebeten, uns auch eine Stellungnahme aus ihrer Sicht der Dinge darzulegen. Diese haben wir mittlerweile bekommen (Abg Dr Wilfried Serles: Mit großer Zeitverzögerung!), mit einer ziemlichen Zeitverzögerung, deren Gründe mir hier und heute nicht bekannt sind, die wir vielleicht noch verifizieren können.

 

Faktum ist, dass das am 3. Juni 2004 im Hause eingelangt ist, mir gestern zur Verfügung gestellt wurde, also doch mit einigen Monaten Verzögerung, und in dieser Stellungnahme schaut die ganze Sache schon um eine Spur anders aus, wie es dargestellt wird. Nämlich, da liest sich das Ganze schon etwas differenzierter. Interessant ist, dass es auch dann eine Stellungnahme auf die Stellungnahme gibt, von der Frau Präsidentin des UVS, und sie sich doch noch äußert, und zwar nicht zum Kontrollamtsbericht, den sie zur Kenntnis nimmt, wie er niedergeschrieben ist, sondern zu der Stellungnahme der Stellungnahme gibt sie jetzt einen Bericht ab und da könnte man eine Vielzahl von Ungereimtheiten und undifferenzierten Gegenüberstellungen anbringen, wo die einen die Sicht der Dinge so sehen und die Frau Präsidentin das ganz anders sieht.

 

Es sind nur zwei Punkte für mich recht schwierig nachzuvollziehen:

 

Und zwar hat es die Kritik gegeben, dass noch sehr viele offen geführte Verfahren anhängig wären. Im Kontrollamtsbericht wird von 430 Verfahren gesprochen. In der Stellungnahme der Vollversammlung wird darauf hingewiesen, es seien lediglich 351: „Der Schluss, bei den als offen geführten Verfahren handelt es sich um nicht ausgewiesene Verjährung," - das hat man vermutet – „ist deshalb unzulässig, denn Stichproben haben ergeben, dass es sich bei einer Vielzahl als offen geführter Verfahren um noch anhängige Verfahren aus dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, um offene Kostenakte und um Administrativverfahren handelt." - Das muss man so zur Kenntnis nehmen.

 

Die Frau Präsidentin widerspricht dem in ihrer Stellungnahme und sagt: „Bei den vom Kontrollamt ermittelten Verfahren, die zum Prüfungszeitraum als noch nicht erledigt aufgeschienen sind, waren beziehungsweise sind entgegen den Ausführungen der Vollversammlung keine Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof oder Kostenakten enthalten. Es handelt sich tatsächlich um noch nicht erledigte Verfahren beziehungsweise Bescheiden, die einer Vollstreckungsverjährung anheim gefallen sind."

 

Als aufmerksamer Leser des Jahresberichts des UVS - ich gehe davon aus, Unterschrift habe ich keine gesehen, oh ja, vorne ist die Unterschrift, Entschuldigung, dass die Frau Präsidentin an dem Bericht mitgewirkt hat - findet sich auf der Seite 10 die Stellungnahme: „Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof: Beim Verfassungsgerichtshof wurden im Berichtsjahr 16 Beschwerden anhängig gemacht, von denen 14 noch offen waren, inklusive der bereits in den Vorjahren anhängig gemachten Verfahren." - Also hat es doch welche gegeben, nicht so wie es die Frau Präsidentin in ihrer Stellungnahme schreibt, dass es keine gegeben hat und dass alles nicht stimmt, was die Vollversammlung sagt, steht jetzt im Jahresbericht 2003 sehr wohl, dass es solche Verfahren gegeben hat.

 

Einen Absatz darunter, "Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof", genauso: „Inklusive der bereits in den Vorjahren anhängig gemachten Verfahren im Berichtsjahr 157 abgeschlossen, wobei 40 Entscheidungen ..." - Also ich fühle mich nicht leicht gefrotzelt. Ich bin einer, der einiges aushält, aber ich will mich nur nicht irgendwie hinters Licht führen lassen, schon gar nicht, das sage ich jetzt im Bewusstsein, dass sie auch da ist, von einer Präsidentin des Unabhängigen Verwaltungssenats. Denn das, sehr geehrte Frau Präsidentin, was Sie als Antwort an den Kontrollausschuss und an meine

 

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